Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2022-0053

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20 
Ort: Wiesbaden 
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2022-0053
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschleppmaßnahmen (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 1: Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 1): [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 2: Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 2): [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 3: Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 3): [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 7

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 4: Gebiet BAB A 7 - AS 76 Lutterberg (km 297,6) - AS 81 Guxhagen (km 320,7) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 4 ): [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 7

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 5: Gebiet BAB A 7 - AS 81 Guxhagen (km 320,7) - AS 84 Homberg/Efze (km 344,2) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 49

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 6: Gebiet BAB A 49 - Beginn/Ende A 49 (Lohfeldener Rüssel, km 121,8) - AS 14 Fritzlar (km 148,1) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 49

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 7: Gebiet BAB A 49 - AS 14 Fritzlar (km 148,1) - AS 18 Schwalmstadt (km 178,1) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 44

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 8: Gebiet BAB A 44 - AD 70 Kassel-Süd (km 0,0) - AS 67 Zierenberg (km 18,4) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 44

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 9: Gebiet BAB A 44 - AS 67 Zierenberg (km 18,4) - AS 64 Diemelstadt (km 48,6) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 10: Gebiet BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4)

Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 11: Gebiet BAB OST (A 4) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB SÜD (A7 ; A 66)

Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 12: Gebiet BAB SÜD (A7 ; A 66) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5)

Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 13: Gebiet BAB WEST (A 5) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD

Los-Nr.: 14
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 14: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED

Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 15: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-WETZLAR-PST

Los-Nr.: 16
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 16: Gebiet HEMH-WETZLAR-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST

Los-Nr.: 17
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 17: Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST

Los-Nr.: 18
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 18: Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)

Los-Nr.: 19
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 19: Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)

Los-Nr.: 20
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 20: Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)

Los-Nr.: 21
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 21: Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)

Los-Nr.: 22
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 22: Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST

Los-Nr.: 23
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 23: Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST

Los-Nr.: 24
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 24: Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST

Los-Nr.: 25
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 25: Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST

Los-Nr.: 26
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 26: Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST

Los-Nr.: 27
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 27: Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-LIMBURG-PST

Los-Nr.: 28
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 28: Gebiet HEWH-LIMBURG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST

Los-Nr.: 29
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 29: Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST

Los-Nr.: 30
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 30: Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-USINGEN-PST

Los-Nr.: 31
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 31: Gebiet HEWH-USINGEN-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-WEILBURG-PST

Los-Nr.: 32
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 32: Gebiet HEWH-WEILBURG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04

Los-Nr.: 33
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 33: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST

Los-Nr.: 34
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 34: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05

Los-Nr.: 35
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 35: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671

Los-Nr.: 36
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 36: Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 66

Los-Nr.: 37
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 37: Gebiet BAB A 66 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 3

Los-Nr.: 38
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 38: Gebiet BAB A 3 - km 97,555 bis AS (44) Bad Camberg (km 124,1) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 3

Los-Nr.: 39
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 39: Gebiet BAB A 3- AS (44) Bad Camberg (km 124,1) bis AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 3

Los-Nr.: 40
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 40: Gebiet BAB A 3 - AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7) bis AS (48) Raunheim (km 161,4) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03

Los-Nr.: 41
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 41: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13

Los-Nr.: 42
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 42: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18

Los-Nr.: 43
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 43: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08

Los-Nr.: 44
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 44: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19

Los-Nr.: 45
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 45: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17

Los-Nr.: 46
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 46: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14

Los-Nr.: 47
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 47: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44

Los-Nr.: 48
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 48: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)

Los-Nr.: 49
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 49: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)

Los-Nr.: 50
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 50: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)

Los-Nr.: 51
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 51: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)

Los-Nr.: 52
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 52: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)

Los-Nr.: 53
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 53: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV

Los-Nr.: 54
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 54: Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3

Los-Nr.: 55
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 55: Gebiet BAB A 3 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66

Los-Nr.: 56
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 56: Gebiet BAB A 66 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45

Los-Nr.: 57
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 57: Gebiet BAB A 45 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3

Los-Nr.: 58
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 58: Gebiet BAB A 45 ; A 3 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66

Los-Nr.: 59
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 59: Gebiet BAB A 66 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66

Los-Nr.: 60
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 60: Gebiet BAB A 66 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a

Los-Nr.: 61
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 61: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45

Los-Nr.: 62
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 62: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT A 661

Los-Nr.: 63
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 63: Gebiet A 661 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-BENSHEIM-PST

Los-Nr.: 64
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 64: Gebiet HESH-BENSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST

Los-Nr.: 65
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 65: Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01

Los-Nr.: 66
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 66: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02

Los-Nr.: 67
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 67: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03

Los-Nr.: 68
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 68: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-DIEBURG-PST

Los-Nr.: 69
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 69: Gebiet HESH-DIEBURG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST

Los-Nr.: 70
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 70: Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST

Los-Nr.: 71
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 71: Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-GROSS-GER-PST

Los-Nr.: 72
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 72: Gebiet HESH-GROSS-GER-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST

Los-Nr.: 73
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 73: Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST

Los-Nr.: 74
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 74: Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST

Los-Nr.: 75
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 75: Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST

Los-Nr.: 76
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 76: Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST

Los-Nr.: 77
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 77: Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST

Los-Nr.: 78
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 78: Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST

Los-Nr.: 79
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 79: Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST

Los-Nr.: 80
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 80: Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3

Los-Nr.: 81
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 81: Gebiet BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Autobahnabschnitt BAB A 67 ; A 5 ; A 672

Los-Nr.: 82
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 82: Gebiet BAB A 67 ; A 5 ; A 672 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5

Los-Nr.: 83
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 83: Gebiet BAB A 67 ; A5 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5

Los-Nr.: 84
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 84: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 225-647197
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1.1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hermann Klein GmbH & Co. KG
Postanschrift: Niedervellmarsche Str. 25a
Ort: Fuldatal
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34233
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 7

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 5
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 7

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 6
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 49

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 7
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 49

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 8
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 44

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 9.1
Los-Nr.: 9
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 44

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Karl Hartinger Kranbetrieb GmbH & Co.KG
Postanschrift: Ossendorfer Str. 9-11
Ort: Warburg
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34414
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 10
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 11
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 12.1
Los-Nr.: 12
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB SÜD (A7 ; A 66)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Wehner-Motors GmbH & Co. Kfz.-Handel KG
Postanschrift: Dr. Raabe-Straße 5
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 13
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 14
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 15
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 16
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-WETZLAR-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 17
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 18
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 19
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 20
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 21
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 22
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 23.1
Los-Nr.: 23
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 24
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 25.1
Los-Nr.: 25
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 26.1
Los-Nr.: 26
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 27
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 28
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-LIMBURG-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 29.1
Los-Nr.: 29
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 30
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 31
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-USINGEN-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 32
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-WEILBURG-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 33.1
Los-Nr.: 33
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Auto Riegel
Postanschrift: Sankt-Florian-Str. 4
Ort: Mainz-Kastel
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 55252
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 34.1
Los-Nr.: 34
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hildenbrandt Ohg
Postanschrift: Stahlstraße 33
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 35.1
Los-Nr.: 35
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Auto Riegel
Postanschrift: Sankt-Florian-Str. 4
Ort: Mainz-Kastel
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 55252
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 36.1
Los-Nr.: 36
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Auto Riegel
Postanschrift: Sankt-Florian-Str. 4
Ort: Mainz-Kastel
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 55252
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 37.1
Los-Nr.: 37
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 66

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 38
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 3

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 39
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 3

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 40.1
Los-Nr.: 40
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BAB A 3

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 41.1
Los-Nr.: 41
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: AUTO-DENTZ Guido Dentz e.K.
Postanschrift: Karl-von-Drais-Str. 14
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 42.1
Los-Nr.: 42
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 43.1
Los-Nr.: 43
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: AUTO-DENTZ Guido Dentz e.K.
Postanschrift: Karl-von-Drais-Str. 14
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 44
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 45.1
Los-Nr.: 45
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 46.1
Los-Nr.: 46
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 47.1
Los-Nr.: 47
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 48.1
Los-Nr.: 48
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 49.1
Los-Nr.: 49
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 50.1
Los-Nr.: 50
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 51.1
Los-Nr.: 51
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 52
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 53.1
Los-Nr.: 53
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 54
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 55
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 56
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 57
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 58
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 59
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 60
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 61
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 62
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 63
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT A 661

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 64
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-BENSHEIM-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 65.1
Los-Nr.: 65
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hildenbrandt Ohg
Postanschrift: Stahlstraße 33
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 66.1
Los-Nr.: 66
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Abschleppdienst Schäfer GmbH
Postanschrift: Feldstrasse 6
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 67.1
Los-Nr.: 67
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Abschleppdienst Schäfer GmbH
Postanschrift: Feldstrasse 6
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 68
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 69
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-DIEBURG-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 70
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 71.1
Los-Nr.: 71
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Abschleppdienst Schäfer GmbH
Postanschrift: Feldstrasse 6
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 72
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-GROSS-GER-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 73.1
Los-Nr.: 73
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Auto Gräf e.K.
Postanschrift: Weinsheimer Straße 39
Ort: Worms
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 74
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 75.1
Los-Nr.: 75
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hildenbrandt Ohg
Postanschrift: Stahlstraße 33
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 76
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 77.1
Los-Nr.: 77
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hildenbrandt Ohg
Postanschrift: Stahlstraße 33
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 78.1
Los-Nr.: 78
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ASD Schäfer Döll GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 3
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 79
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 80.1
Los-Nr.: 80
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hildenbrandt Ohg
Postanschrift: Stahlstraße 33
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 81
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 82.1
Los-Nr.: 82
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Autobahnabschnitt BAB A 67 ; A 5 ; A 672

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ASD Schäfer Döll GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 3
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 83
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 84
Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2023

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Dettenheim
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Durmersheim
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Eberdingen
Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
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Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eichstetten am Kaiserstuhl
Eigeltingen
Eislingen
Ellhofen
Ellwangen
Elzach
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Emmendingen
Emmingen-Liptingen
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Eriskirch
Erlenbach
Ertingen
Eschbach
Eschbronn
Eschenbach
Essingen
Esslingen am Neckar
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Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
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Fichtenberg
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Forst
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