Stadt Parchim - Neubau Regionalschule J.W.v. Goethe in 19370 Parchim - Los 400.A1 Sanitär KG410 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022090043
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schuhmarkt 1
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.parchim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Parchim - Neubau Regionalschule J.W.v. Goethe in 19370 Parchim - Los 400.A1 Sanitär KG410
Neubau Regionalschule Goethe in Parchim - Los 400.A1 Sanitär KG410
Neubau Regionalschule Goethe Gneisenaustraße 2 19370 Parchim
Ausgeschrieben sind die Sanitärbauarbeiten:
KG410
Das Gebäude enthält je Geschoss WC-Bereiche für Lehrer und Schüler sowie ein barrierefreies WC im EG. Außerdem sind eine Lehrküche, eine Ausgabeküche nebst Sanitärbereich sowie Teeküchen in mehreren Räumen vorgesehen. Weiterhin erhält der Hausmeister einen Waschtisch in der Werkstatt.
Im Erd- und 2. Obergeschoss ist je ein Putzmittelraum vorgesehen.
Die Klassen, Fach-, Unterrichts- u. Vorbereitungsräume erhalten ebenfalls Waschtische.
In Summe sind 57 Waschtisch- u. Spezialbeckenanlagen, 26 WC-Anlagen, 13 Urinalanlagen, 2 Ausgussbeckenanlagen und 8 Spülenanschlüsse zu errichten.
Das gesamte Trinkwasser (ausgenommen die Außenzapfstellen) wird über eine zentrale Enthärtungsanlage aufbereitet.
Die Wasserverteilung erfolgt mittels 1.800 m gedämmter Edelstahlrohre DN 12 - DN 50.
Einzelne Versorgungsbereiche bzw. Verbraucher werden über Strömungsteiler u. Einpressdüsen an die Verteilung angeschlossen. Am Ende der Stränge sind jeweils automatisch arbeitende Hygienespülungen vorgesehen.
Die Warmwasserbereitung für die Sanitärräume und die Ausgabeküche erfolgt zentral mittels 150 kW wasserbeheiztem Durchlauferhitzer mit 1.000 l Pufferspeicher. Die Warmwasserversorgung der sonstigen Zapfstellen erfolgt dezentral mittels 43 Stück elektrischer Durchlauferhitzer an den Verbrauchsstellen.
Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt mittels 565 m schall- und hochschallgedämmter Kunststoffrohre, teilweise chemikalien- u. fettbeständig, mit Steckmuffen. Die WC-Bereiche sowie die Ausgabeküche erhalten Bodenabläufe.
Die Regenwasserableitung erfolgt innen liegend mittels Druckrohrströmung. Dafür sind 200 m schall- u. schwitzwassergedämmte Kunststoffrohrleitungen mit Schweißverbindungen zu verlegen.
30/22/65-02
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Horst Jeske Sanitär- und Heizungsbau GmbH
Postanschrift: Ziegelberg 16
Ort: Warin
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 19417
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1MZA1CQ0
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.