Gemeinde Rot an der Rot, Revitalisierung des Oberen Tors zu einem Treffpunkt für Bürger und Gäste, Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung und Besondere Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 255/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Rot an der Rot
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): irmler.rechtsanwälte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Rot an der Rot, Revitalisierung des Oberen Tors zu einem Treffpunkt für Bürger und Gäste, Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung und Besondere Leistungen
Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI
Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI n i.V.m. Anlage 15 HOAI Anlagengruppen 1 bis 6 und 8
sowie Besonderen Leistungen
vertiefte Kostenverfolgung
Grundleistungen der Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 51 i.V.m. Anlage 14 HOAI als Besondere Leistungen
Grundleistungen der Brandschutzplanung gemäß dem Leistungsbild AHO Heft Nr. 17 Leistungsphasen 1 bis 9 als Besondere Leistungen
jeweils für mehrere Objekte des Ensembles
in jeweils stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Lph. 1 bis 4
Das Obere Tor, einst Eingang in das Klosterareal der ehemaligen PrämonstratenserReichsabtei Rot an der Rot und heute eines der prägnantesten Gebäude im Ort, soll durch das
Projekt wieder seine ursprüngliche Nutzung als Ankunftsort zurückerhalten, zugleich aber den
Ansprüchen des 21.Jahrhunderts gerecht werden. Dabei geht es nicht nur um die
denkmalgerechte Sanierung des historischen "Eintrittstors" - es soll zukünftig als
Ortskundemuseum, Gästeinformation und Treffpunkt genutzt werden, einem " Eintrittstor" in die
Gemeinde im übertragenen Sinne. Entlang der Klostermauer wird damit für Bürgerschaft und
Tourismus gleicherma0en ein öffentlicher, generationsübergreifender und barrierefreier
Ankunfts- und Begegnungsort geschaffen, welcher zum Verweilen und Entdecken einlädt.
Weitere Ziele, Anforderungen und Besonderheiten des Projektes sowie allgemeine
Informationen sind dem Fördermittelbescheid und den zugehörigen Anlagen zu entnehmen.
Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen sollen die Realisierung dieser ermöglichen. Die einzelnen ausgeschriebenen Leistungsbilder sind bei diesem Sanierungsprojekt sehr eng verzahnt.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle
ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein
bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf
Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung
auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers
bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Ein
Unterschreiten der Mindestbedingungen der Eignung und Mindestanforderungen an die
Referenzen führt zum zwingenden Ausschluss.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche
Eignung)
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen
nachzuweisen. Es sind mindestens drei Referenzen mit bestimmten Mindestanforderungen
einzureichen. Werden die Mindestanforderungen nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss der
Bewerbung.
Diese Referenzen werden zudem im Falle einer notwendigen Auswahlentscheidung zwischen
mehreren geeigneten Bewerbern herangezogen. Nähere Informationen zu den Anforderungen
an die Referenzen befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen und im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der
Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses
überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu
vergebende Planungsleistung.
Es werden (zunächst) max. 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum
Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis
der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 200 erhalten und deren
Referenzen jeweils mindestens mit "Vergleichbarkeit / 50 Punkte" bewertet werden. Bei mehr
als 3 geeigneten Bewerbern werden die Bestbewerteten eingeladen. Bei Punktgleichheit
entscheidet das Los.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus
der Bewertungsmatrix in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der
jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der Matrix findet der weiter unten in den Ausschreibungsunterlagen
nachfolgende Bewertungsmaßstab zu den Qualitätszuschlagskriterien entsprechende
Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 25, 50, 75 und 100 betragen
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbes ein
Nachrückverfahren mit nach den obigen Kriterien zunächst nicht einzuladenden, aber
geeigneten Bewerbern durchzuführen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Zahl der zunächst
einzuladenden Bewerber bei Erstangebotsaufforderung geringer als 3 ist oder solche Bewerber
nachträglich ausscheiden, z.B. durch zwingende Ausschlüsse. Die Reihenfolge im
Nachrückverfahren wird durch die Punktzahl der nachfolgenden Matrix bestimmt. Der
Auftraggeber nimmt im Fall eines Nachrückverfahrens nach Erstangebotsaufforderung
geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich vor. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht
für Bewerber nicht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist ein Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
"Architekt" zu erbringen
- Gesamtumsatz des Bewerbers
(gemittelter Jahresumsatz
bezogen auf die letzten 3 Jahre
2020-2022)
-Umsatz für vergleichbare
Leistungen (gemittelter
Jahresumsatz bezogen auf die
letzten 3 Jahre 2020-2022)
-Höhe der Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung
Jeder Bewerber muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit
Mindestdeckungssummen in Höhe von 1 Mio EUR für Personenschäden und 1
Mio EUR für sonstige Schäden nachweisen. Soweit die Versicherung eine
Beschränkung für alle Schadensfälle pro Jahr vorsieht, so müssen die genannten
Versicherungssummen min. 2 mal pro Jahr zur Verfügung stehen ("min. 2 mal
maximiert")
-Berufserfahrung des
Projektleiters in Jahren
-Jährliches Mittel der Zahl der
beschäftigten Mitarbeiter unter
Einschluss des Inhabers in den
letzten 3 abgeschlossenen
Jahren (2020-2022)
- 3 Referenzen für vom Büro realisierte,
mit dem Vorhaben vergleichbare
Leistungen (insbesondere
hinsichtlich Aufgabenstellung,
Schwierigkeitsgrad, Komplexität)
der letzten 6 Jahre zuzüglich des
laufenden Jahres. (2017-2023)
1. Alle 3 Referenzen müssen sich auf die letzten 6 Jahre zuzüglich des laufenden
Jahres beziehen. (2017-2023)
2. Min. 2 Referenzen müssen sich mindestens auf die Restaurierung eines
denkmalschützten Gebäudes oder Gebäudekomplexes beziehen.
3. Min. 2 Referenzen müssen sich min. auf Grundleistungen der Objektplanung
Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 3 bis 4 gemäß § 34 i.V.m. Anlage
10 HOAI und Grundleistungen der Fachplanung Technische
Gebäudeausrüstung Leistungsphasen 3 bis 4 gemäß § 55 HOAI n i.V.m.
Anlage 15 HOAI beziehen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFE68EQ
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 7219263-985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB