EU_OV_VgV_30.23 - Ausschreibung von Ingenieurleistungen Radweg Hüpptal entlang Gymnasium (Los 1) und Radweg L409 (Los 2) der Stadt Wermelskirchen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Telegrafenstr. 29-33
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2196/710-112
Fax: +49 2196/710-7112
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU_OV_VgV_30.23 - Ausschreibung von Ingenieurleistungen Radweg Hüpptal entlang Gymnasium (Los 1) und Radweg L409 (Los 2) der Stadt Wermelskirchen
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung zweier Radwege im Stadtgebiet.
Radweg entlang Gymnasium/Hüpptal = Los 1
Radweg entlang L409 = Los 2
Bitte beachten:
Submission Los 1: 06.09.2023, 10:00 Uhr
Submission Los 2: 06.09.2023, 10:30 Uhr
Ingenieurleistungen Radweg Hüpptal entlang Gymnasium
Radweg Hüpptal entlang Gymnasium in 42929 Wermelskirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis, NRW
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung eines Radwegs im Bereich Hüpptal entlang des Gymnasiums.
Beschreibung der Baumaßnahme
Ergänzend zu dem vorgesehenen Rad- und Gehweg entlang der L409 plant die Stadt Wermelskirchen einen Geh-und Radweg als Verbindungsweg von Stockhauser Straße zum Hüpptal und der Dhünner Straße. Der geplante Geh-und Radweg soll die Trasse der derzeitigen Feuerwehr Zuwegung des Gymnasiums nutzen, welche derzeit auch als Schulgelände deklariert ist.
Hinweise zu den zu erbringenden Planungsleistungen
1. Zwangspunkte mit der Planung der Parkanlage Hüpptal koordinieren. Hier sind in regelmäßigen Abständen Abstimmungstermine mit dem Planungsbüro erforderlich
2. Die hier vorliegenden Planungsleistungen für die Rad-Gehweg Verbindung am Gymnasium/Hüpptal (s.o. gelb gestrichelte Trasse) soll durch das Förderprogramm Föri-Nah gefördert werden. Hierzu müssen im Februar 2024 alle notwendige Unterlagen für den Förderantrag zusammengestellt werden (siehe Anlage 2)
3. Zwischen Gymnasium und Sporthalle herrscht ein starkes Gefälle mit angrenzenden steilen Böschungen
4. Der Anlieferverkehr (1-2-mal pro Tag) für die Schulcafeteria berücksichtigen
5. Die neue Feuerwehrzufahrt soll über die neue Einmündung angedient werden. Die alte Feuerwehrzufahrt außerhalb des Lehrerparkplatzes soll künftig nicht mehr benutzt werden.
6. Die bestehenden Treppenanlagen müssen versetzt werden
7. Am unteren Schulhof muss der Fußgängerquerverkehr berücksichtigt werden
8. Die Oberflächenentwässerung der geplanten Trasse soll über die Schulter entwässert werden. Dies erfolgt weitestgehend über die Bankette und Böschung in die angrenzenden Gräben bzw. Wiesen
Abschnittsweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen abschnittsweise.
Die Gesamtbaumaßnahme besteht ausfolgenden Planungs-und Bauabschnitten:
• 1. Abschnitt: Leistungsphase 1-3
• 2. Abschnitt: Leistungsphase 4-5
• 3. Abschnitt: Leistungsphase 6-8 und örtliche Bauüberwachung
Aufgrund der abschnittsweisen Beauftragung werden die weiteren Leistungen dem Auftragnehmer dann rechtzeitig schriftlich übertragen, sofern sie abgerufen werden sollen. Es gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültige Fassung der HOAI. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Gesamtmaßnahme die weiteren Leistungen (Abschnitte) zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Wird die Gesamtmaßnahme nicht weitergeführt oder werden weitere Abschnitte der Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt, so hat der Auftragnehmer nur einen Anspruch auf Vergütung der bereits übertragenen Leistungen (Abschnitte).
Der Auftragnehmer kann aus der abschnittsweisen Übertragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Termine und Fristen
Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass die Planung und die Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden.
Die Honorarschlussrechnung ist nach vertragsgemäßer Erbringung der Ingenieurleistungen spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber prüfbar zu übergeben.
Die einzelnen Leistungsphasen müssen dokumentiert (eindeutig beschriftet) und die dazugehörigen Pläne in Papierformat (1-fach Entwurfsplanung, 2-fach Ausführungsplanung), sowie als pdf und dwg oder dxf-Datei eingereicht werden.
LPH 1-3 Abgabe Februar 2024
LPH 4-5 Abstimmung zwischen AG und AN
LPH 6-8+örtliche Bauüberwachung Baubeginn Sommer/Herbst 2025
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung Los1.
Ingenieurleistungen Radweg entlang L409 in Wermelskirchen
Radweg entlang L409 in Wermelskirchen in 42929 Wermelskirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis, NRW
Die Stadt Wermelskirchen plant im Auftrag des Straßenbaulastträgers Straßen.NRW auf dem rund 4,0 km langen Streckenzug der L409 von Beginn Dhünner Straße bis Habenichts eine möglichst durchgehende Geh- und Radverbindung zu errichten. Die Straße befindet sich zunächst von Berliner Straße kommend innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, verlässt diese jedoch in Richtung Süden. Nachfolgend verläuft die L409 außerhalb der geschlossenen Ortschaft bis zum Ortsteil Eipringhausen. Nach rund 700 m verlässt die L409 diese wieder und verläuft außerhalb einer Ortschaft bis zum Kreisverkehrsplatz in Habenichts.
Ziel ist es, sowohl im innerörtlichen als auch in den teils innerhalb der OD liegenden Bereichen zukünftig eine sichere und qualitativ hochwertige Verbindung für den Geh-und Radverkehr anbieten zu können.
Die Planung umfasst folgende Leistungen:
1. Entwurfsplanung gemäß den Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (gem. RE 2012)
2. Auditierung des Projektes in den einzelnen Planungsphasen
3. Entwässerungstechnische Untersuchung und Planung
4. Genehmigungsplanung
5. Vermessung
6. Notwendige Abfragen/ Untersuchungen (wie z.B. Kampfmittelabfrage, Altlastenabfrage, etc.)
7. Abstimmungen mit Dritten
Hinweise zu den zu erbringenden Planungsleistungen:
1. Der Rad-und Gehweg soll durch die Fördermaßnahme Bürgerradweg gefördert werden
2. Es existiert bereits eine ausführliche Machbarkeitsuntersuchung eines Ingenieurbüros zu einem potentiellen Rad-Gehweg entlang der L409, die insbesondere schon die Örtlichkeiten und auch unterschiedliche Querschnitte darstellt. Diese wird dem Bieter für die LPH 1 zur Verfügung gestellt.
3. Die Bushaltestelle in Eipringhausen soll barrierefrei ausgebaut werden. Dies erfolgt durch die separate Fördermaßnahme bei go.Rheinland. Dies ist im Rahmen der Rad-Gehweg-Planung mit dem Planer der Bushaltestelle abzustimmen.
4. Es ist davon auszugehen, dass im gesamten Streckenverlauf auch neue Überquerungshilfen vorzusehen sind, die im Rahmen der hier abgefragten Ingenieurleistungen zu beplanen sind. Hierzu sind Abstimmungen mit dem AG und Straßen.NRW erforderlich.
5. Aller Voraussicht nach ist in verschiedenen Bereichen Grunderwerb erforderlich (ist ua. auch zu untersuchen); dazu ist ein Grunderwerbsplan zu erstellen.
6. Die Oberflächenentwässerung der L409 erfolgt weitestgehend über die Bankette (außerorts) und Böschungen in die angrenzenden Gräben bzw. Wiesen; bebaute Bereiche sind entwässerungstechnisch teils problematisch und genauer zu prüfen.
8. Die Nebenkosten sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren (gem. Vorgaben von Straßen.NRW).
Abschnittsweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen abschnittsweise.
Die Gesamtbaumaßnahme besteht ausfolgenden Bauabschnitten:
• 1. Abschnitt: Leistungsphase 2-3
• 2. Abschnitt: Leistungsphase 4-5
• 3. Abschnitt: Leistungsphase 6-8 und örtliche Bauüberwachung
Aufgrund der abschnittsweisen Beauftragung werden die weiteren Leistungen dem Auftragnehmer dann rechtzeitig schriftlich übertragen, sofern sie abgerufen werden sollen. Es gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültige Fassung der HOAI. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Gesamtmaßnahme die weiteren Leistungen (Abschnitte) zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Wird die Gesamtmaßnahme nicht weitergeführt oder werden weitere Abschnitte der Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt, so hat der Auftragnehmer nur einen Anspruch auf Vergütung der bereits übertragenen Leistungen (Abschnitte).
Der Auftragnehmer kann aus der abschnittsweisen Übertragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Termine und Fristen
Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass die Planung und die Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden.
Die Honorarschlussrechnung ist nach vertragsgemäßer Erbringung der Ingenieurleistungen spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber prüfbar zu übergeben.
Die einzelnen Leistungsphasen müssen dokumentiert (eindeutig beschriftet) und die dazugehörigen Pläne in Papierformat (2-fach Entwurfsplanung, 3-fach Ausführungsplanung), sowie als pdf und dwg o. dxf-Datei eingereicht werden.
LPH 2-3 Abgabe Mitte Januar 2024
LPH 4-5 Abstimmung zwischen AG und AN
LPH 6-8+örtliche Bauüberwachung im Anschluss
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung Los2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD" (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD“ (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen.
Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen
- Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte und Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Unterlagen / Angaben mit dem Angebot vorzulegen (Nicht präqualifizierte Unternehmen ggf. anhand der „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen):
- Erklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren
- Angabe von mind. 3 positiven Referenzen über vergleichbare Aufträge inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc. (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten)
- Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten)
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/Zentrale Vergabestelle, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E53758736“ möglich!
Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!
Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 30.08.2023 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045
Internet-Adresse: https://bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Postfach 200450
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202/13-0