EU_OV_VgV_30.23 - Ausschreibung von Ingenieurleistungen Radweg Hüpptal entlang Gymnasium (Los 1) und Radweg L409 (Los 2) der Stadt Wermelskirchen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wermelskirchen -Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Telegrafenstr. 29-33
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2196/710-112
Fax: +49 2196/710-7112
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E53758736
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E53758736
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU_OV_VgV_30.23 - Ausschreibung von Ingenieurleistungen Radweg Hüpptal entlang Gymnasium (Los 1) und Radweg L409 (Los 2) der Stadt Wermelskirchen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung zweier Radwege im Stadtgebiet.

Radweg entlang Gymnasium/Hüpptal = Los 1

Radweg entlang L409 = Los 2

Bitte beachten:

Submission Los 1: 06.09.2023, 10:00 Uhr

Submission Los 2: 06.09.2023, 10:30 Uhr

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 280 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ingenieurleistungen Radweg Hüpptal entlang Gymnasium

Los-Nr.: Los 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

Radweg Hüpptal entlang Gymnasium in 42929 Wermelskirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis, NRW

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung eines Radwegs im Bereich Hüpptal entlang des Gymnasiums.

Beschreibung der Baumaßnahme

Ergänzend zu dem vorgesehenen Rad- und Gehweg entlang der L409 plant die Stadt Wermelskirchen einen Geh-und Radweg als Verbindungsweg von Stockhauser Straße zum Hüpptal und der Dhünner Straße. Der geplante Geh-und Radweg soll die Trasse der derzeitigen Feuerwehr Zuwegung des Gymnasiums nutzen, welche derzeit auch als Schulgelände deklariert ist.

Hinweise zu den zu erbringenden Planungsleistungen

1. Zwangspunkte mit der Planung der Parkanlage Hüpptal koordinieren. Hier sind in regelmäßigen Abständen Abstimmungstermine mit dem Planungsbüro erforderlich

2. Die hier vorliegenden Planungsleistungen für die Rad-Gehweg Verbindung am Gymnasium/Hüpptal (s.o. gelb gestrichelte Trasse) soll durch das Förderprogramm Föri-Nah gefördert werden. Hierzu müssen im Februar 2024 alle notwendige Unterlagen für den Förderantrag zusammengestellt werden (siehe Anlage 2)

3. Zwischen Gymnasium und Sporthalle herrscht ein starkes Gefälle mit angrenzenden steilen Böschungen

4. Der Anlieferverkehr (1-2-mal pro Tag) für die Schulcafeteria berücksichtigen

5. Die neue Feuerwehrzufahrt soll über die neue Einmündung angedient werden. Die alte Feuerwehrzufahrt außerhalb des Lehrerparkplatzes soll künftig nicht mehr benutzt werden.

6. Die bestehenden Treppenanlagen müssen versetzt werden

7. Am unteren Schulhof muss der Fußgängerquerverkehr berücksichtigt werden

8. Die Oberflächenentwässerung der geplanten Trasse soll über die Schulter entwässert werden. Dies erfolgt weitestgehend über die Bankette und Böschung in die angrenzenden Gräben bzw. Wiesen

Abschnittsweise Beauftragung

 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen abschnittsweise.

 Die Gesamtbaumaßnahme besteht ausfolgenden Planungs-und Bauabschnitten:

• 1. Abschnitt: Leistungsphase 1-3

• 2. Abschnitt: Leistungsphase 4-5

• 3. Abschnitt: Leistungsphase 6-8 und örtliche Bauüberwachung

 Aufgrund der abschnittsweisen Beauftragung werden die weiteren Leistungen dem Auftragnehmer dann rechtzeitig schriftlich übertragen, sofern sie abgerufen werden sollen. Es gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültige Fassung der HOAI. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Gesamtmaßnahme die weiteren Leistungen (Abschnitte) zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.

 Wird die Gesamtmaßnahme nicht weitergeführt oder werden weitere Abschnitte der Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt, so hat der Auftragnehmer nur einen Anspruch auf Vergütung der bereits übertragenen Leistungen (Abschnitte).

 Der Auftragnehmer kann aus der abschnittsweisen Übertragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.

Termine und Fristen

Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass die Planung und die Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden.

Die Honorarschlussrechnung ist nach vertragsgemäßer Erbringung der Ingenieurleistungen spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber prüfbar zu übergeben.

Die einzelnen Leistungsphasen müssen dokumentiert (eindeutig beschriftet) und die dazugehörigen Pläne in Papierformat (1-fach Entwurfsplanung, 2-fach Ausführungsplanung), sowie als pdf und dwg oder dxf-Datei eingereicht werden.

LPH 1-3 Abgabe Februar 2024

LPH 4-5 Abstimmung zwischen AG und AN

LPH 6-8+örtliche Bauüberwachung Baubeginn Sommer/Herbst 2025

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung Los1.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 35 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/10/2023
Ende: 03/08/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ingenieurleistungen Radweg entlang L409 in Wermelskirchen

Los-Nr.: Los 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

Radweg entlang L409 in Wermelskirchen in 42929 Wermelskirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis, NRW

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Wermelskirchen plant im Auftrag des Straßenbaulastträgers Straßen.NRW auf dem rund 4,0 km langen Streckenzug der L409 von Beginn Dhünner Straße bis Habenichts eine möglichst durchgehende Geh- und Radverbindung zu errichten. Die Straße befindet sich zunächst von Berliner Straße kommend innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, verlässt diese jedoch in Richtung Süden. Nachfolgend verläuft die L409 außerhalb der geschlossenen Ortschaft bis zum Ortsteil Eipringhausen. Nach rund 700 m verlässt die L409 diese wieder und verläuft außerhalb einer Ortschaft bis zum Kreisverkehrsplatz in Habenichts.

Ziel ist es, sowohl im innerörtlichen als auch in den teils innerhalb der OD liegenden Bereichen zukünftig eine sichere und qualitativ hochwertige Verbindung für den Geh-und Radverkehr anbieten zu können.

Die Planung umfasst folgende Leistungen:

1. Entwurfsplanung gemäß den Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (gem. RE 2012)

2. Auditierung des Projektes in den einzelnen Planungsphasen

3. Entwässerungstechnische Untersuchung und Planung

4. Genehmigungsplanung

5. Vermessung

6. Notwendige Abfragen/ Untersuchungen (wie z.B. Kampfmittelabfrage, Altlastenabfrage, etc.)

7. Abstimmungen mit Dritten

Hinweise zu den zu erbringenden Planungsleistungen:

1. Der Rad-und Gehweg soll durch die Fördermaßnahme Bürgerradweg gefördert werden

2. Es existiert bereits eine ausführliche Machbarkeitsuntersuchung eines Ingenieurbüros zu einem potentiellen Rad-Gehweg entlang der L409, die insbesondere schon die Örtlichkeiten und auch unterschiedliche Querschnitte darstellt. Diese wird dem Bieter für die LPH 1 zur Verfügung gestellt.

3. Die Bushaltestelle in Eipringhausen soll barrierefrei ausgebaut werden. Dies erfolgt durch die separate Fördermaßnahme bei go.Rheinland. Dies ist im Rahmen der Rad-Gehweg-Planung mit dem Planer der Bushaltestelle abzustimmen.

4. Es ist davon auszugehen, dass im gesamten Streckenverlauf auch neue Überquerungshilfen vorzusehen sind, die im Rahmen der hier abgefragten Ingenieurleistungen zu beplanen sind. Hierzu sind Abstimmungen mit dem AG und Straßen.NRW erforderlich.

5. Aller Voraussicht nach ist in verschiedenen Bereichen Grunderwerb erforderlich (ist ua. auch zu untersuchen); dazu ist ein Grunderwerbsplan zu erstellen.

6. Die Oberflächenentwässerung der L409 erfolgt weitestgehend über die Bankette (außerorts) und Böschungen in die angrenzenden Gräben bzw. Wiesen; bebaute Bereiche sind entwässerungstechnisch teils problematisch und genauer zu prüfen.

8. Die Nebenkosten sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren (gem. Vorgaben von Straßen.NRW).

Abschnittsweise Beauftragung

 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen abschnittsweise.

 Die Gesamtbaumaßnahme besteht ausfolgenden Bauabschnitten:

• 1. Abschnitt: Leistungsphase 2-3

• 2. Abschnitt: Leistungsphase 4-5

• 3. Abschnitt: Leistungsphase 6-8 und örtliche Bauüberwachung

 Aufgrund der abschnittsweisen Beauftragung werden die weiteren Leistungen dem Auftragnehmer dann rechtzeitig schriftlich übertragen, sofern sie abgerufen werden sollen. Es gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültige Fassung der HOAI. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Gesamtmaßnahme die weiteren Leistungen (Abschnitte) zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.

 Wird die Gesamtmaßnahme nicht weitergeführt oder werden weitere Abschnitte der Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt, so hat der Auftragnehmer nur einen Anspruch auf Vergütung der bereits übertragenen Leistungen (Abschnitte).

 Der Auftragnehmer kann aus der abschnittsweisen Übertragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.

Termine und Fristen

Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass die Planung und die Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden.

Die Honorarschlussrechnung ist nach vertragsgemäßer Erbringung der Ingenieurleistungen spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber prüfbar zu übergeben.

Die einzelnen Leistungsphasen müssen dokumentiert (eindeutig beschriftet) und die dazugehörigen Pläne in Papierformat (2-fach Entwurfsplanung, 3-fach Ausführungsplanung), sowie als pdf und dwg o. dxf-Datei eingereicht werden.

LPH 2-3 Abgabe Mitte Januar 2024

LPH 4-5 Abstimmung zwischen AG und AN

LPH 6-8+örtliche Bauüberwachung im Anschluss

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung Los2.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 245 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/10/2023
Ende: 02/08/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD" (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD“ (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen.

Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:

- Eintragung in das Berufsregister

- Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen

- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:

- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation

- Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW)

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen

- Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme

Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte und Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Unterlagen / Angaben mit dem Angebot vorzulegen (Nicht präqualifizierte Unternehmen ggf. anhand der „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen):

- Erklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren

- Angabe von mind. 3 positiven Referenzen über vergleichbare Aufträge inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc. (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten)

- Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten)

Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.

Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/09/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/Zentrale Vergabestelle, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Nur Vertreter des Auftraggebers

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E53758736“ möglich!

Wichtiger Hinweis:

Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!

Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.

Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 30.08.2023 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.

Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).

Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045
Internet-Adresse: https://bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:

1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Postfach 200450
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202/13-0
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2023

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