Sammlung, Transport und Sortierung von Sperrmüll und Elektro-Altgeräten im Landkreis Tirschenreuth Referenznummer der Bekanntmachung: 017/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mähringer Str. 7
Ort: Tirschenreuth
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Tirschenreuth
E-Mail:
Telefon: +49 9631880
Fax: +49 96312391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-tir.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Transport und Sortierung von Sperrmüll und Elektro-Altgeräten im Landkreis Tirschenreuth
Der Landkreis Tirschenreuth beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe die Leistung Sammlung, Transport und Sortierung von Sperrmüll und Elektro-Altgeräten im Landkreis Tirschenreuth zum 01.01.2024 für zunächst 5 Jahre bis zum 31.12.2028 neu zu vergeben.
Der Landkreis Tirschenreuth beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe die Leistung Sammlung, Transport und Sortierung von Sperrmüll und Elektro-Altgeräten im Landkreis Tirschenreuth zum 01.01.2024 für zunächst 5 Jahre bis zum 31.12.2028 neu zu vergeben.
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit folgende Leistungen:
• Sperrmülltourenplanung
• Abholung des angemeldeten Sperrmülls und der Elektro-Altgeräte von Grundstücken im Landkreis Tirschenreuth
• Transport des erfassten Sperrmülls und der Elektro-Altgeräte zur Wertstoffsammelstelle auf der Reststoffdeponie Steinmühle
• Sortierung des Sperrmülls und der Elektro-Altgeräte in Sammelbehälter, die an der Wertstoffsammelstelle auf der Reststoffdeponie Steinmühle durch den Auftraggeber bereitgestellt werden
Die Vermarktung und Entsorgung der Abfallfraktionen incl. des Transports zu den jeweiligen Anlagen ist nicht Gegenstand dieses Auftrages.
Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf kündigt, verlängert sich die Laufzeit „automatisch“ um jeweils ein Jahr. Maximal kann der Vertrag zwei Mal je um ein Jahr verlängert werden, läuft also maximal bis zum 31.12.2030.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die unter 3.3 und 3.4 der Ergänzung der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, bzw. einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz abgeschlossen hat (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Formblatt L 124)).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe Formblatt L 124)).
- Erklärung des Bieters, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der VgV § 6 besteht (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters zur Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister (siehe Formblatt L 124).
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die unter 3.3 und 3.4 der Ergänzung der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden oder [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr - sowie [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt F01). Auf Anforderung hat er diese nachzuweisen.
- Weiter erklärt der Bieter, dass er im Auftragsfall eine Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (grds. von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden) abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt F01). Auf Anforderung hat er diese nachzuweisen.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die unter 3.3 und 3.4 der Ergänzung der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Angabe des Bieters, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschrei- bung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb(e) nach § 56 KrWG (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen) verfügt (siehe Formblatt F01).
- Kopie der Zertifizierung nach § 56 KrWG mindestens für die Leistung „Einsammeln und Befördern von Sperrmüll (mit Abfallschlüsselnummer 20 03 07)“ (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen).
- Erklärung des Bieters, dass dieser ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens nachweislich die EURO-V-Norm einhalten und Fahrzeuge, die erstmals nach dem 30.06.2024 in Einsatz kommen, der Technik Euro-VI-Norm entsprechen (siehe Formblatt F02).
- Erklärung des Bieters über den zusätzlichen Einsatz von Fahrzeugen, die die Schadstoffnorm des SaubFahrzeugBeschG einhalten und Angabe über die Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge (siehe Formblatt F02).
- Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit (siehe Formblatt F01).
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten fünf Jahren (Vertragslaufzeit mindestens 36 Monate) für die Leistungen zur Sperrmüll- und/oder Elektro-Altgeräte-Erfassung im Holsystem (min. 40.000 Einwohner), unter Angabe des Auftragszeitraumes, des Auftragsumfangs (jährliche Sammelmengen/-tonnagen, geschätzter Auftragswert) sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, von welchem Betriebsstandort das Unternehmen die Ausführung des Auftrags vornehmen wird (siehe Formblatt F01). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und (falls dies ein anderer als der Bieter ist) des Betreibers angegeben werden.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt F01).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.