Umbau und Sanierung Sport- und Festhalle „Auwiesenhalle“ | Gemeinde Meckesheim; Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 1854_Geb
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstraße 10
Ort: Meckesheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74909
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meckesheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Sport- und Festhalle „Auwiesenhalle“ | Gemeinde Meckesheim; Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI
Anlass für das Vergabeverfahren für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume ist die geplante Sanierung und Erweiterung der Sport- und Festhalle „Auwiesenhalle“, Schulstraße 19, 74909 Meckesheim.
2012 hat die Gemeindeverwaltung Meckesheim beschlossen, die Sporthalle zu erweitern und umfassend zu
sanieren. Das Architekturbüro ap88 Architekten Partnerschaft mbB, Bellm / Löffel / Lubs / Trager Freie Architekten BDA aus Heidelberg, wurde mit der Bearbeitung der LPH 1 bis 2 beauftragt. Im Rahmen des Vorentwurfs wurden, zusätzlich zur Sanierung der Sporthalle, einer Erweiterung mit zusätzlichen Bereiche - hier: Mensa und Bibliothek- untersucht.
Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der Vorplanung des Architekturbüros AP 88 aus
Heidelberg, sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich.
74909 Meckesheim
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff HOAI (Grundleistungen), Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 34 HOAI (volles Leistungsbild), LPH 9 optional
Der Auftraggeber geht derzeit von der Honorarzone III Mittelsatz, einem Umbauzuschlag von 30 % und einer Nebenkostenpauschale von 4 % aus.
Hinweis Umbauzuschlag:
Mit dem Umbauzuschlag von 30 % ist aus Sicht der Ausloberin auch die mitzuverarbeitende Bausubstanz abgedeckt.
Die Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes umfasst eine Fläche von insg. ca. 3.420 m2. Davon sind 1.240m2 für die Bibliothek/ Mensa vorgesehen.
Der Brutto-Rauminhalt (BRI) beträgt ca. 25.960 m3, davon sind ca. 5.520m3 für die Bibliothek/ Mensa geplant.
Die gesamte Nutzfläche (NUF) beträgt ca. 3.050m2, davon sind ca. 750m2 für die Bibliothek/Mensa geplant.
Die Auftraggeberin behält sich eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI
Postanschrift: Marlene-Dietrich-Platz 1
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt
unberührt.