Umbau und Sanierung Sport- und Festhalle „Auwiesenhalle“ | Gemeinde Meckesheim Vergabe der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) gemäß §§ 53 ffHOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 1854_HLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstraße 10
Ort: Meckesheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74909
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meckesheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Sport- und Festhalle „Auwiesenhalle“ | Gemeinde Meckesheim Vergabe der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) gemäß §§ 53 ffHOAI
Anlass für das Vergabeverfahren für die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) ist die geplante Sanierung und Erweiterung der Sport- und Festhalle „Auwiesenhalle“, Schulstraße 19, 74909 Meckesheim.
2012 hat die Gemeindeverwaltung Meckesheim beschlossen, die Sporthalle zu erweitern und umfassend zu sanieren. Das Architekturbüro ap88 Architekten Partnerschaft mbB, Bellm / Löffel / Lubs / Trager Freie Architekten BDA aus Heidelberg, wurde mit der Bearbeitung der LPH1 bis 2 beauftragt. Im Rahmen des Vorentwurfs wurden, zusätzlich zur Sanierung der Sporthalle, einer Erweiterung mit zusätzlichen Bereiche - hier: Mensa und Bibliothek- untersucht.
Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der Vorplanung des Architekturbüros AP88 aus Heidelberg, sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich.
74909 Meckesheim
3.1. Honorarangebot Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung / HLS nach §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 1 bis 3 und Anteil KG 490, Leistungsphasen 2 bis 3 sowie 5 bis 8 und zusätzliche Leistungsphase 4 für Anlagengruppe 1 (Entwässerungsgesuch) gemäß § 55 HOAI (volles Leistungsbild), Leistungsphase 9 optional.
Der Auftraggeber geht derzeit von einer Zuordnung zu Honorarzone II Mittelsatz, einem Umbauzuschlag von 20 % und einer Nebenkostenpauschale von 4 % aus.
Hinweis Umbauzuschlag:
Mit dem Umbauzuschlag von 20 % ist aus Sicht der Ausloberin auch die mitzuverarbeitende Bausubstanz abgedeckt.
Die Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes umfasst eine Fläche von insg. ca. 3.420 m2. Davon sind 1.240m2 für die Bibliothek/ Mensa vorgesehen.
Der Brutto-Rauminhalt (BRI) beträgt ca. 25.960 m3, davon sind ca. 5.520m3 für die Bibliothek/ Mensa geplant.
Die gesamte Nutzfläche (NUF) beträgt ca. 3.050m2, davon sind ca. 750m2 für die Bibliothek/Mensa geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung / HLS (Anlagengruppen 1 bis 3) (§§ 53 ff HOAI)
Postanschrift: Schützenstrasse 15
Ort: Mauer (Baden)
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69256
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt unberührt.