Harzer Hexenreich - Turm mit Funktionsbereichen und Aussichtsplattform - Los 05 - Stahlbau Referenznummer der Bekanntmachung: SGNDH-HHR05
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Leipziger Straße 50
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.harzer-hexenreich.de
Postanschrift: Dalbergsweg 3
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Falko Steinert
E-Mail:
Telefon: +49 361659240
Fax: +49 3616592499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Harzer Hexenreich - Turm mit Funktionsbereichen und Aussichtsplattform - Los 05 - Stahlbau
Stahlbauarbeiten für das Bauprojekt Harzer Hexenreich - Turm mit Funktionsbereichen und Aussichtsplattform
Ellrich OT Rothesütte, DE
- Turmröhre Durchmesser 3,40 m (nimmt einen bauseitigen Aufzug auf)
- Antennenmast Durchmesser 1,45 m
- netzartige Außenhülle in Kontur eines asymmetrischen Rotationshyperboloids, gebildet aus dynamisch verwundenen Stahlröhren
- Stahlmenge ca. 450 t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen
- EG-Zertifikat DIN EN 1090-1 mindestens EXC3 oder höher
- Schweißzertifikat Stahl EN 1090-2 mindestens EXC3 oder höher für die Verfahren 111, 135, 141 und 783
- Herstellerqualifikation Betonstahl DIN EN ISO 17660 für das Verfahren 135
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).