Mona Mare VE 400.11 Sanitaertechnik Wdh Referenznummer der Bekanntmachung: 1501023 ON 11.27.1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heinestr. 3
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2119718-150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://monamare.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mona Mare VE 400.11 Sanitaertechnik Wdh
m Zuge der Sanierung und Erweiterung des Allwetterbades Mona Mare der Stadt Monheim am Rhein wird nach der Fertigstellung der Interimsmaßnahme für die Aufrechterhaltung des Sauna- und
Schulschwimmbetriebs mit dem Hauptbau begonnen. Von Seiten der Sanitärtechnik wird das gesamte Trinkwassernetz einschließlich Warmwasserbereitung, Veteiler und Sanitärobjekten neu aufgebaut. Neben der Trinkwasserinstallation wird die Schmutzwasseranlagen und die Regenentwässerungsanlage im Gebäude bis zur Übergabe an die Außenanlagen neu installiert. Die Aufstellung der Warmwasserbereitungsanlage erfolgt im Neubaubereich des Untergeschosses in unmittelbarer Nähe zum Trinkwasserverteiler. Ein
Großteil der Installationen findet im bestehenden Untergeschoss statt. Dieses besteht überwiegend aus Kriechkellerbereichen mit sandigem Untergrund. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die bereits errichtete Vorabmaßnahme. Selbiges gilt auch für die Schmutzwasserableitung.
Mona Mare Kurt-Schumacher-Str. 40789 Monheim am Rhein
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Sanitärtechnik gemäß Leistungsverzeichnis. Ausführungsbeginn ist am 15.02.2024.
Alle Hinweise und Fragen, insbesondere Bieterfragen und Rügen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz oder per E-Mail an zu richten. Die Kommunikation über die Vergabeplattform erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bieter gerecht zu werden, sind die Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabemarktplatzes sind für die Bieter kostenlos. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden.
Aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter können Hinweise und Fragen in der Regel nur beantwortet werden, die spätestens acht Kalendertage vor der jeweiligen Angebots- oder Erklärungsfrist bei der Vergabestelle eingegangen sind. Die Antworten der Allwetterbad der Stadt Monheim am Rhein GmbH werden allen registrierten Bietern mitgeteilt und sind bei der Ausarbeitung des Angebots in gleicher Weise wie diese Vergabeunterlagen zu Grunde zu legen.
Während des laufenden Verhandlungsverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise unmittelbar mit den bei der Stadt Monheim am Rhein oder der Allwetterbad der Stadt Monheim am Rhein GmbH mit der Vergabe befassten Dienststellen und Personen fernmündlich, persönlich oder schriftlich Kontakt aufzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren
Referenzen über vergleichbaren Leistungen aus den Jahren 2016 bis 2022
Anzahl der Beschäftigen in den vergangenen drei Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYQD03B
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Gemäß § 160 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.