Fördergebietsmanagement Städtebauliche Erneuerung (WNE) Altort Wörth am Rhein im Rahmen der Städtebauförderung Referenznummer der Bekanntmachung: WOE-TRO-2023/39
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mozartstr. 2
Ort: Wörth am Rhein
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76744
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Wörth/Kandel/Hagenbach
E-Mail:
Telefon: +49 7271/131-240
Fax: +49 7271/131-9240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fördergebietsmanagement Städtebauliche Erneuerung (WNE) Altort Wörth am Rhein im Rahmen der Städtebauförderung
Fördergebietsmanagement und Sanierungsberatung Städtebauliche Erneuerung (WNE) Altort Wörth asm Rhein im Rahmen der Städtebauförderung
Wörth am Rhein
Art und Umfang des Auftragsgegenstandes
Die Stadt Wörth am Rhein wurde im September 2021 in das Städtebauförderprogramm Städtebauliche Erneuerung (Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Nachhaltige Stadt) des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen. Das Fördergebiet umfasst den größten und zentralen Teil des Altorts Wörth mit einer Fläche von rund 24 ha. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit Gebietsabgrenzung wurde fertiggestellt und beschlossen.
Zur Umsetzung des erstellten Maßnahmenkatalogs soll nun ein Fördergebietsmanagement mit der Begleitung des Verfahrens sowie die Sanierungsberatung für den gesamten Förderzeitraum von voraussichtlich 4 Jahren, mit der Möglichkeit diese auf 7,5 Jahre (entsprechend der Gesamtförderdauer) zu verlängern, beauftragt werden.
Das Fördermittelmanagement ist die Schnittstelle zwischen allen Beteiligten im Rahmen des Förderprogramms „Städtebauliche Erneuerung“. Die zu erbringende Leistung erfolgt stets in enger Abstimmung mit der Stadt Wörth am Rhein und dem Fördermittelgeber. Die Betreuung der Fördermaßnahme umfasst u.a. die folgenden Bausteine:
1. Steuerung
- Beratung der Stadt Wörth am Rhein bei der Umsetzung der Städtebauförderungsmaßnahme
- Fortschreibung des ISEK
- Erstellung von Zeit- und Maßnahmenplänen
- Jährliche Programmantragsstellung im Rahmen des Förderprogramms, sowie Fortschreibung der eBi und eMo
- Vorbereitung und Durchführung von Gesprächen mit relevanten Akteuren (nach Bedarf)
- Präsentation von Sachständen in politischen Gremien (einmal jährlich)
- Evaluation und Controlling
2. Finanzierung und Mittelbewirtschaftung
- Mittelabrufe
- Kontinuierliche Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsplanung
- Jährliche Zwischenabrechnung
3. Vorbereitung konkreter Einzelmaßnahmen
- Beratung der Stadt Wörth am Rhein bei der Vorbereitung von
Einzelmaßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des ISEK
- Akquisition von Drittfördermitteln
4. Sanierungsberatung
- Erstellung einer Modernisierungsrichtlinie/-vereinbarung
- Einrichtung eines Beratungsbüros (Sanierungsberatung) für eine regelmäßige Beratung von Eigentümern und Anwohnern des Fördergebiets (2x im Monat)
- Steuerung der Weitergabe von Fördermitteln an Dritte (z.B. im Rahmen der Modernisierungsvereinbarungen) inkl. Rechnungsprüfungen
- Beratung von Eigentümern/Eigentümerinnen
5. Beteiligung und Moderation
- Vorbereitung und Durchführung von Informations- und Beteiligungsveranstaltungen
(einmal jährlich)
- Präsentation der Projekte auf öffentlichen Veranstaltungen (einmal jährlich)
6. Öffentlichkeitsarbeit
- Erstellung von Flyern und Plakaten
- Erstellung von Pressemitteilungen
Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung
76744 Stadt Wörth am Rhein
Zeitraum der Ausführung
Voraussichtlich Dezember 2023 bis November 2027, bei Verlängerung bis November 2030
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Zeitraum der Ausführung
Voraussichtlich Dezember 2023 bis November 2027, bei Verlängerung bis November 2030
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Förderung
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Insgesamt voraussichtlich 200.000 EUR (brutto) an staatlichen Fördermitteln, die für das Fördergebietsmanagement für zunächst 4 Jahre zur Verfügung stehen
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weitere Angaben s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.
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1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,
≥ 3 Personen = 20 Punkte;
2 Personen = 10 Punkte.
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
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2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
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Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung Fördergebietsmanagement 15 v.H.
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Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen, Projektleitung Programmmanagement und Projektleitung Zentrumsmanagement, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 30 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 20 P.
= 1 Referenz je WK = 10 P.
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2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
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Wertungskriterium Büro/Unternehmen 30 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung 30 v.H.
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung jeweils:
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Wertungskriterium Erfahrungen Umsetzung Städtebauförderprogramm (maximal 60 Punkte):
Betreuung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche.
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A)
Bewertung der in der Referenz erbrachten Leistungen:
- Umsetzung Städtebauförderprogramm 10 Punkte;
- Umsetzung einer Entwicklungsmaßnahme im innerörtlichen Kontext 10 Punkte;
- Fördermittelmanagement 10 Punkte;
- Beteiligungsverfahren 10 Punkte;
- Öffentlichkeitsarbeit 10 Punkte;
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B)
24 ha und mehr: 10 Punkte;
ab 5 ha: 5 Punkte;
Zwischenwerte werden linear interpoliert.
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Zentrumsmanagement jeweils:
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Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert.
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Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
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Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 200 Punkte.
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
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Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 1 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung Programmmangement und die Projektleitung Zentrumsmanagement, sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
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Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
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Die Projektleitung Programmmangament und die Projektleitung Zentrumsmanagement müssen eine Berufserfahrung von minf. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
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Die Referenz darf nachweislich nicht älter als 5 Jahre sein, das heißt ein Abschluss der Referenzprojekte darf nicht vor 2018 erfolgt sein.
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Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung ist je mindestens eine Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben – vorzulegen.
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Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen
Im Projektteam muss ein/e Stadtplaner*in vertreten sein. Berufsbezeichnung „Stadtplaner*in” oder vergleichbar. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in Programmmangement und eine/n qualifizierten Projektleiter*in Zentrumsmanagement zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
- Projektbesprechungen finden in Wörth am Rhein statt.
- Die Präsenz in Wörth am Rhein ist gemäß den Projekterfordernissen sicherzustellen.
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Zu II.2.9:
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, während eines Verhandlungsgesprächs ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
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Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
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Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
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IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.