Beschaffung von Leistungen für die Wartung und Instandhaltung, Instandsetzung und den Neubau der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Stadt Geldern
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Issumer Tor 36
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Geldern
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geldern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Leistungen für die Wartung und Instandhaltung, Instandsetzung und den Neubau der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Stadt Geldern
Beschaffung von Leistungen zur Wartung und Instandhaltung, Instandsetzung und den Neubau der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Geldern
Stadtgebiet Geldern
Die Stadt Geldern ist Eigentümerin der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet mit ca. 5.300 Leuchten im Bestand. Die Stadt Geldern beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen für die Wartung und Instandhaltung, Instandsetzung und den Neubau der öffentlichen Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren.
Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption über je ein Jahr bei Ablauf der vierjährigen Mindestlaufzeit. Diese kann die Stadt Geldern jeweils 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit einseitig ausüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Für die vorstehenden Erklärungen ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 1 beigefügte Formblatt zu verwenden.
- Eigenerklärung Russland
Für die vorstehende Erklärung ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 2 beigefügte Formblatt zu verwenden.
- Eigenerklärung bezüglich § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Für die vorstehende Erklärung ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 7 beigefügte Formblatt zu verwenden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, welche die Wartung und Instandhaltung, die Instandsetzung und den Neubau von Beleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben.
Für die vorstehenden Eigenerklärungen ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 1 beigefügte Formblatt zu verwenden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Nachweis (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) einer Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Mindestbedingungen:
Die Deckungssumme der Versicherungen muss mindestens jeweils € 1.000.000,00 für Personenschäden, mindestens € 500.000,00 für Sachschäden und mindestens € 500.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall betragen.
Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit diesen Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung bzw. Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen sowie die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Mindestbedingungen:
Mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre.
Die Referenz ist vergleichbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
- Wartung und Instandhaltung sowie Instandsetzung von Straßenbeleuchtungsanlagen, die eine Mindestanzahl von 4.000 Anlagen umfassen
- Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen
Die Referenz muss die vorbezeichneten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen.
Für die Einreichung der Referenz ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 1 beigefügte Formblatt zu verwenden. Darüber hinaus gehende Referenzen über vergleichbare Leistungen können auf gesonderter Anlage unter Verwendung der in Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen vorgegebenen Angaben eingereicht werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bewerber-/Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter aller weiteren Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das den Teilnahmebedingungen als Anlage 3 beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften beigefügt werden.
Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Stadt Geldern behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärung zu verifizieren.
Eignungsleihe:
Der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/ sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung von Anlage 5 zu benennen und im Rahmen des Teilnahmeantrags einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise einzureichen. Die unter Abschnitt III.1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB vorzulegen. Hierfür ist Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen zu verwenden.
Nachunternehmer:
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, in der Anlage 4 zu den Teilnahmebedingungen angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 4 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und eine Verpflichtungserklärung in Anlage 6 zu den Teilnahmebedingungen einzureichen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber/Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Bezirksregierung Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon
vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag
erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach
Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Bezirksregierung Köln
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland