Lieferung von Mittagessen in Kindertageseinrichtungen der Stadt Pfungstadt für 2024-2028 Referenznummer der Bekanntmachung: V23SA01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchstraße 12-14
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hauptamt; Vergabe | Submission | Geodaten
E-Mail:
Telefon: +49 61579881195
Fax: +49 61579881300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfungstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.pfungstadt.de
Postanschrift: Alte Jakobstraße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Telefon: +221 97668-200
E-Mail:
NUTS-Code: DE300 Berlin
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Mittagessen in Kindertageseinrichtungen der Stadt Pfungstadt für 2024-2028
Herstellung von werktäglich ca. 200 Portionen Mittagessen
geeignet zum Verzehr für Kindergartenkinder
unter Einhaltung der einschlägigen Qualitäts- und Hygienevorschriften
nach DGE-Qualitätsstandard und Bio-Zertifikation
und Anlieferung mit Thermoports zur portionsgerechten Entnahme
an die folgenden Kommunale Kindertageseinrichtungen der Stadt Pfungstadt:
• Kita Regenbogen, Ringstraße 63, 64319 Pfungstadt
• Kinder- und Familienzentrum Bim Bam Bino, Ringstraße 63, 64319 Pfungstadt
• Kita Rappelkiste, Bergstraße 30 a, 64319 Pfungstadt
• Kita Spatzennest, Christian-Stock-Straße 26, 64319 Pfungstadt
Beauftragung für zunächst drei Jahre mit optional zweimaliger jährlicher Verlängerung, also maximal fünf Jahre.
• Kita Regenbogen, Ringstraße 63, 64319 Pfungstadt
• Kinder- und Familienzentrum Bim Bam Bino, Ringstraße 63, 64319 Pfungstadt
• Kita Rappelkiste, Bergstraße 30 a, 64319 Pfungstadt
• Kita Spatzennest, Christian-Stock-Straße 26, 64319 Pfungstadt
Herstellung von werktäglich ca. 200 Portionen Mittagessen
geeignet zum Verzehr für Kindergartenkinder
unter Einhaltung der einschlägigen Qualitäts- und Hygienevorschriften
nach DGE-Qualitätsstandard und Bio-Zertifikation
und Anlieferung mit Thermoports zur portionsgerechten Entnahme
an die folgenden Kommunale Kindertageseinrichtungen der Stadt Pfungstadt:
• Kita Regenbogen, Ringstraße 63, 64319 Pfungstadt
• Kinder- und Familienzentrum Bim Bam Bino, Ringstraße 63, 64319 Pfungstadt
• Kita Rappelkiste, Bergstraße 30 a, 64319 Pfungstadt
• Kita Spatzennest, Christian-Stock-Straße 26, 64319 Pfungstadt
Beauftragung für zunächst drei Jahre mit optional zweimaliger jährlicher Verlängerung, also maximal fünf Jahre.
Auftrag zunächst für drei Jahre, 2024 bis 2026, dann Verlängerung optional zweimal für je ein weiteres Jahr bis längstens 2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes;
Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung;
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angaben, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren vorliegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Für den Einkauf, die Produktion der Speisen, die Verpackung sowie die Auslieferung der Ware gelten, neben allen für den Bereich der Lebensmittelproduktion, -verarbeitung sowie das Inverkehrbringen von Speisen gültigen Rechtsvorschriften, grundlegend u.a. die folgend genannten Verordnungen in aktueller Fassung zur Sicherstellung der hygienischen Qualität:
· Vorgaben und Dokumentationen nach HACCP und LMHV
· VO (EG) Nr. 178/2002 - EU-Basis-Verordnung
· VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
· VO (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie
· VO (EG) Nr. 16/2012
VO (EG) Nr. 1169/2011 über die Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Der Auftragnehmer erklärt sein Einverständnis, dass Hygienekontrollen und Abklatschproben in sämtlichen Bereichen, ohne Voranmeldung durch den Auftraggeber veranlasst und durchgeführt werden können. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. Sie sind mit einzukalkulieren.
Ein betriebliches Qualitätssicherungs- beziehungsweise Hygienekonzept nach HACCP ist erforderlich und nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Magistrat der Stadt Pfungstadt
Stadthaus 1, Raum 10
Kirchstraße 12-14
64319 Pfungstadt
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Internet-Adresse: www.pfungstadt.de
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Internet-Adresse: www.pfungstadt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Internet-Adresse: www.pfungstadt.de