EU-weite Ausschreibung der Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen (LF 10) für die Hansestadt Attendorn
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kölner Straße 12
Ort: Attendorn
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57439
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2722/64-240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.attendorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen (LF 10) für die Hansestadt Attendorn
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von drei Löschgruppenfahrzeugen (LF 10) nach DIN EN 1846 und DIN 14530-5 für die Hansestadt Attendorn. Die Aufbauten sind auf die Fahrgestelle zu montieren (Auftragnehmer Los 1) und zu drei Komplettfahrzeugen, inkl. der feuerwehrtechnischen Beladungen aus Los 2 zusammenzubauen. Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben.
Lieferung von drei Löschgruppenfahrzeugen LF 10
D-57439 Attendorn
Lieferung von drei fabrikneuen, baugleichen, kompletten Löschgruppenfahrzeugen LF 10 (Fahrgestelle und komplette feuerwehrtechnische Aufbauten) sowie Komplettmontage der Fahrzeuge, inklusive aller Nebenleistungen bis spätestens 30.04.2025.
Die Leistung ist wie folgt zu erbringen:
• Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung der feuerwehrtechnischen Beladungen;
• Komplettmontage, Zulassung nach StVZO und DIN 1846 Teil 2;
• Auslieferung/Übergabe/Abnahme der Komplettfahrzeuge;
• Bereitstellung der technischen Unterlagen;
• Einweisung des Bedienpersonals;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile für die Dauer von 20 Jahren;
• Option mit Wertung: UVV-Prüfungen für fünf Jahre;
• Option mit Wertung: Lieferung von automatischen Wandlergetrieben;
• Option mit Wertung: Lieferung Fahrerhäusern mit Podest;
• Option mit Wertung: Lieferung Sicherheitssysteme für den Mannschaftsraum.
Zu Ziffer II.2.4):
• UVV-Prüfungen für fünf Jahre (Option mit Wertung);
• Lieferung von automatischen Wandlergetrieben anstelle von automatisierten Schaltgetrieben (Option mit Wertung);
• Lieferung von Fahrerhäusern mit Podest und verstärkter Kipphydraulik (Option mit Wertung);
• Lieferung von Sicherheitssystemen für den Mannschaftsraum mit vier Seitenairbags und Gurtstraffer-Systemen (Option mit Wertung);
Weitere Zusatzausrüstungen/- leistungen:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung der Löschgruppenfahrzeuge können weitere Austattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden (Optionen ohne Wertung).
Zu Ziffer II.2.7): Lieferzeitpunkt bis spätestens 30.04.2025.
Lieferung von feuerwehrtechnischen Beladungen
D-57439 Attendorn
Lieferung von drei feuerwehrtechnischen Beladungen für Löschgruppenfahrzeuge, inklusive aller in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Nebenleistungen.
Die Leistung ist wie folgt zu erbringen:
• Zulieferung der feuerwehrtechnischen Beladungen durch den Auftragnehmer an einen Standort des Auftragnehmers aus Los 1 in Deutschland;
• Bereitstellung der technischen Unterlagen;
• Optionen mit Wertung: Lieferung von zusätzlichen feuerwehrtechnischen Beladungselementen.
Zu Ziffer II.2.4):
Lieferung von zusätzlichen feuerwehrtechnischen Beladungselementen. Die vollständige Aufstellung ist in den nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Weitere Zusatzausrüstungen/- leistungen:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung der Tanklöschfahrzeuge können weitere Austattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden (Optionen ohne Wertung).
Zu Ziffer II.2.7): Spätester Liefertermin ist der 31.12.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge.
Lose 1 und 2:
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
Los 1:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens drei vergleichbaren Löschgruppenfahrzeugen (LF 10).
Los 2:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens drei vergleichbaren feuerwehrtechnischen Beladungen.
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens drei vergleichbaren Löschgruppenfahrzeugen (LF 10) in den Jahren 2020 bis 2022 in Deutschland.
Los 2:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens drei vergleichbaren feuerwehrtechnischen Beladungen für Löschgruppenfahrzeuge (LF 10) in den Jahren 2020 bis 2022 in Deutschland.
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände;
• Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Russlanderklärung)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach §55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E- Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.