Auftausalz 2023 - 2024 im Winterbezug für die Straßenmeistereien und Stützpunkte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 35015151208
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftausalz 2023 - 2024 im Winterbezug für die Straßenmeistereien und Stützpunkte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lieferung von Auftausalz nach DIN EN 16811-1 in die Streuguthallen der Straßenmeistereien Altenberg, Dohma, Königstein, Freital, Dippoldiswalde und Langburkersdorf
des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Hauptorte der Ausführung:
01773 Altenberg, 01796 Dohma, 01824 Königstein, 01705 Freital, 01744 Dippoldiswalde,
01844 Langburkersdorf
Lieferung von insgesamt 7.000 to. Auftausalz nach DIN EN 16811-1 (Kornklasse M mittelgrobes Salz- Details siehe Leistungsbescheibung S. 6) in die Streuguthallen der Straßenmeistereien im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Die Einzellieferungen erfolgen im Winterbezug individuell nach Bedarf in die Streuguthallen Altenberg, Dohma, Königstein, Freital, Dippoldiswalde und Langburkersdorf.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein Online-Portal zum Abruf der Streusalzbestellungen mit Auftragsverfolgung zur Verfügung. Aus dem Online-Portal müssen die Speditions-Kontaktdaten und die Verlade- und Anlieferzeiten sowie Verzögerungen der Anlieferung plausibel ersichtlich sein.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mindestens 1/3 der avisierten Menge einer Einzellieferung innerhalb von 48 Stunden und die restlichen 2/3 der avisierten Menge einer Einzellieferung innerhalb von 72 Stunden zusammenhängend zu realisieren.
Die Anlieferungen sollen von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 16.00 Uhr, nach Avis an die Straßenmeistereien lt. Leistungsverzeichnis, erfolgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mindestens 100,0 t (4 Gliederzüge) zusammenhängend pro Liefertag zu realisieren.
Als Lieferfahrzeuge kommen nur abgedeckte Kipper-Gliederzüge oder Sattelauflieger mit Schubboden in Betracht. Eine Lieferung mit ungeeigneten Fahrzeugen wird vom Auftraggeber nicht abgenommen und geht zu Lasten des Auftragnehmers.
Ist der Auftrag für die Wintersaison 2023/2024 trotz Mindermengenregelung bis zum 30.04.2024 nicht erfüllt, wird die Differenzmenge zur vollen Abrufmenge (130%) bis zum 30.04.2025 geliefert.
Mehr- und Minderbezug +/- 30 %.
Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, Mehr- bzw. Mindermengen anzufordern, auch wenn der Lieferumfang nach dem Vertrag bereits ausgeschöpft ist. Die angebotenen Einheitspreise und übrigen Vertragsbedingungen bleiben bei Mehr- oder Minderbezug bestehen.
Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen! Nebenangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage des Zertifikates des Nachweises der Präqualifikation oder Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), siehe hierzu Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen EU
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
- Vorlage der Gewerbeanmeldung
- Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Nennung des bevollmächtigten Vertreters.
Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung.
- auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist vom Bieter ein Nachweis über folgende
Jahresmindestumsatzhöhen zu erbringen: Mindestjahresumsatz: 3.000.000,00 EUR; im Tätigkeitsbereich des Auftrages: 2.000.000,00 EUR.
Mindestjahresumsatz: 3.000.000,00 EUR; im Tätigkeitsbereich des Auftrages: 2.000.000,00 EUR.
- Vorlage von drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (zurückgerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist), die in Art und Umfang vergleichbar sind mit der ausgeschriebenen Leistung mit Angaben zum Auftraggeber und Ansprechpartner sowie zur Höhe des Auftragswertes
- Einhaltung der Technischen Lieferbedingungen für Streustoffe des Straßenwinterdienstes (DIN EN 16811-1) für den Taustoff Natriumchlorid
- ausgefüllte Produktbeschreibung für tauende Streustoffe nach DIN EN 16811-1 des angebotenen Produktes (siehe Leistungsbeschreibung Seite 6) unter Einhaltung der angegebenen Toleranzbereiche (ACHTUNG: Die Überschreitung der Toleranzbereiche bedeutet automatisch den Ausschluss des Angebots von der Wertung ohne weitere Prüfung der eingereichten Unterlagen!)
- Vorlage des DIN-Sicherheitsdatenblattes nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
für Natriumchlorid für das angebotene Produkt
- Als Lieferfahrzeuge kommen nur abgedeckte Kipper-Gliederzüge oder Sattelauflieger mit Schubboden in Betracht. Eine Lieferung mit ungeeigneten Fahrzeugen wird vom Auftraggeber nicht abgenommen und geht zu Lasten des Auftragnehmers. Vom Bieter ist auf gesondertes Verlangen eine Erklärung abzugeben, dass die Forderung des Auftraggebers, mindestens 100,0 to.
(4 Gliederzüge) Auftausalz zusammmenhängend pro Liefertag zu realisieren, erfüllt wird.
- Nachweis (Eigenerklärung) des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber über das Vorhandensein eines für den Auftraggeber kostenfreien Online-Portals zum Abruf der Streusalzbestellungen mit Auftragsverfolgung durch den Auftraggeber. Aus dem Online-Portal müssen die Speditions-Kontaktdaten und die Verlade- und Anlieferzeiten sowie Verzögerungen der Anlieferung plausibel ersichtlich sein.
- ausgefüllte Produktbeschreibung für tauende Streustoffe nach DIN EN 16811-1 des angebotenen Produktes (siehe Leistungsbeschreibung Seite 6) unter Einhaltung der angegebenen Toleranzbereiche (ACHTUNG: Die Überschreitung der Toleranzbereiche bedeutet automatisch den Ausschluss des Angebots von der Wertung ohne weitere Prüfung der eingereichten Unterlagen!)
- Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung (Anlage 2) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Ausschluss der Öffentlichkeit
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen.
Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß
§ 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Der Nachprüfungsantrag muss bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingelegt werden. Für weitere Informationen vgl.: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Ort: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 35015151208