Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Gemeindehaus in Nauort
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rheinstr. 50
Ort: Ransbach-Baumbach
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56235
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Katharina Strauß, Kunz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
E-Mail:
Telefon: +49 261/3013230
Fax: +49 261/3013359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ransbach-baumbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Gemeindehaus in Nauort
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff.
HOAI in den leistungsphasen 1 bis 9 zur Neubau der Kindertagesstätte samt Gemeindehaus in Nauort.
Die Ortsgemeinde Nauort hat als Kommune die Verpflichtung und Aufgabe, Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen. Daher hat sich die Gemeinde Nauort mittlerweile dazu entschieden, eine kommunale Kindertagesstätte neu zu errichten. Gleichzeitig möchte die Ortsgemeinde ein neues Gemeindehaus errichten.
Es wird beabsichtigt, dieses Gemeindehaus am gleichen Ort anzusiedeln. Es gibt Überlegungen, evtl. Räumlichkeiten beidseitig nutzen zu können, beispielsweise sanitäre Anlagen oder Mehrzweckräume. Es wäre daher denkbar, die beiden kommunalen Bauvorhaben in einem Gebäude unterzubringen oder aber in zwei Gebäuden, die für eine gemeinsame Nutzung aneinander angrenzen.
In der Anlage ist eine Raumplanung beigefügt, aus der in etwa zu entnehmen ist, welche Anforderungen die Kindertagesstätte, die als sechsgruppige Einrichtung gebaut werden soll, ca. haben sollte. Hierbei sollte zudem berücksichtigt werden, dass die Planung des Gebäudes in Zukunft über die Option der Errichtung einer weiteren 7. Gruppe verfügen sollte.
Ein neues Gemeindehaus sollte zudem folgende Räumlichkeiten als Mindestvoraussetzung haben:
1 Büro Bürgermeister ca. 21 m² 1 weiters Büro ca. 11 m²
1 Archiv ca. 8 m² 1 Sitzungssaal ca. 62 m²
1 Warteraum ca. 8,5 m² Sanitäre Anlagen
Das Gemeindehaus sollte außerdem barrierefrei sein.
Finanzielle Mittel für die Verwirklichung beider Einrichtungen (Kita und Gemeindehaus) stehen derzeit Mittel in Höhe von ca. 5,5 Mio. Euro brutto (Gesamtbudget) zur Verfügung.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 Abs. 3, 4 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer, zu reduzieren. Dazu wird die höchste Anzahl der
unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 zum Teilnahmewettbewerb angeführten
vergleichbaren Referenzprojekte herangezogen. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz,
entscheidet das Los.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB
durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt.
Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz
oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber
der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten
Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese
Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht
spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt
werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann
die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten.
Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst
beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge
abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende
Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer
IV.2.2.). Bei ausländischen Bewerber:innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen;
2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124
GWB (Anlage 1);
3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich;
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft
durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein
Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und
Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des
Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens
vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene
Kontaktstelle zu übergeben;
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen
Leistungsbild der Objektplanung Gebäude.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/
Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer
gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/
Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für
die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem
öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Zu 1):
Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,5 Mio. EUR für
sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr und Fall zweifach maximiert sein muss. Eine
projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In
diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine denMindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen
wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1)
angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
Zu 2):
Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 400.000 EUR netto in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen
Leistungsbild der Objektplanung Gebäude.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft
durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied
der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu
Planungsleistungen betreffend die Erweiterung oder den Neubau von öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und
Jugendbetreuung, wie z. B. Schulbauten oder Kindertagesstätten.
2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2020 bis zum
Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
Zu 1):
Es müssen mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Inhalt des Referenzprojektes ist die Erweiterung oder der Neubau von öffentlichen Einrichtungen der Kinderund Jugendbetreuung, wie z. B. Schulbauten oder Kindertagesstätten.
- Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI, wobei die
Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt verwirklicht sein müssen
- Das Projekt wurde nach dem 01.01.2018 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die
Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
Zu 2): inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten:
Es müssen über den Zeitraum von 2020 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2.) mindestens ein/
Architekt/in und ein sonstiger Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation (z. B. Techniker/in)dem
Unternehmen angehören.
Zugelassen ist für die Objektplanung, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die
Berufsbezeichnung Architekt:in zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die
gegenseitige Anerkennung der Diplome Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland
als (beratende/r) Architekt/in tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier
benannten Personen nachzuweisen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt:in
zu führen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung
der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Architekt:in tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe zwei
entsprechende (beratende) Architekt:innen zur Verfügung stehen. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck derjuristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung
oder die gesetzliche Vertretung der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen
erfüllen.
Der Bewerber muss für die Objektplanungsleistungen nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
(LBauO) bauvorlagenberechtigt sein oder eine/n bauvorlageberechtigte/n Architekten/in als Nachunternehmer
hinzuziehen.
Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und
zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide
Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer/innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die
Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu
verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist
einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über
das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht
beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht
verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden
nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten
Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so
muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der
Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber:innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt
dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen
ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.
III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur
Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber:innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber:in die Teile des
Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen
Unterauftragnehmer.in zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung
Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
5) Weitere Leistungsbilder
Die einzelnen Planungsleistungen betreffend das Projekt werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Nachgelagert zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung sowie der Tragwerksplanung.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
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Fax: +49 613116-2113
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