Neubau Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der UMG - Gewerk I - Abbruch Pumpwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 23E45110BS1019
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leinemann & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 40468992-0
Fax: +49 40468992-17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der UMG - Gewerk I - Abbruch Pumpwerk
Erd-, Abbruch-, Leitungs- und Stahlbetonarbeiten
37075 Göttingen
Im Rahmen des Neubaus des Operativen Zentrums der Baugesellschaft UMG GmbH, werden als Vorabmaßnahmen
Abbruch- und Umbauarbeiten am vorhandenen, außer Betrieb genommenen, Pumpwerk und dem vorhandenen Re-
genwasserkanal vorgenommen.
Im wesentlichen sind folgende Teilleistungen geplant:
1. Umbau des Schachtes VTDZ-UMG
Das bestehende Gerinne wird teilweise abgebrochen und ein Schieber installiert, damit aus betrieblicher Sicht (zur
Begehung zwingend erforderlich) ein gefahrenarmes Begehen des Bestandskanals ermöglicht wird.
2. Abbruch PW und Umbau RW-Schacht
Das bestehende Pumpwerk muss bis unterhalb der geplanten Krankenhaussohle abgebrochen werden. Dazu wird zu-
nächst die E-Technik (Trafos, Schaltanlagen, Kabel etc.) ausgebaut. Teilweise greifen die Arbeiten mit der Entker-
nung und dem Rückbau der Maschinentechnik / Rohrleitung ineinander. Die Arbeiten sind daher miteinander eng ab-
zustimmen und zu koordinieren.
Im Zuge des Abrisses wird die ehemalige Maschinenhalle abschnittsweise gemäß Ausführungsplanung zur Vermei-
dung von Auftrieb verfüllt und anschließend mit einer Betonplatte verschlossen. In dem ehemaligen Pumpensumpf
wird ein Gerinne eingebaut und später eine Bodenplatte aufgesetzt (Filigrandecke) und der Gebäudeteil verschlos-
sen.
3. Abbruch der vorhandenen Verbaureste
Im Umfeld des Pumpwerkes sind zwei weitere ehemalige Zielbaugrubenverbauten (überschnittene Bohrpfahlwand)
vorhanden. Die Bohrpfähle sind ebenfalls auf die geplante Sohlhöhe des Krankenhausneubaus abzubrechen. Inner-
halb eines Verbaus ist bereits ein Schacht vorhanden. Dies ist beim Abbruch zu berücksichtigen.
1.1 Auszuführende Leistungen:
- Abbrucharbeiten Pumpwerk
- Demontagen Maschinentechnik
- Demontage Elektrotechnik
- Montage von Absperreinrichtungen
- Umbau Pumpwerk
- Umbau Schächte
- Erdarbeiten
- Umbau / Rückbau Kanäle etc.
Auf dem Gelände der UMG, Standort Göttingen
i.U. vgl. Vergabeunterlagen, insbes. LV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Registereintragungen, Gewerbeanmeldungen,Handwerksrolle
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Erklärung Tariftreue
- Erklärung EU-Sanktionen
- Erklärung zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre
- Angaben zu Arbeitskräften
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2W6VWX
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.