Stadt Schwalbach am Taunus - Vergabe von Planungsleistungen für das Limesstadion Referenznummer der Bekanntmachung: 60725-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Marktplatz 1-2
Ort: Schwalbach am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65824
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 69170000-154
Fax: +49 69170000-27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Schwalbach am Taunus - Vergabe von Planungsleistungen für das Limesstadion
Die Stadt Schwalbach beabsichtigt, Planungsleistungen ab LPH 5 für das Limesstadion in Schwalbach zu vergeben.
Schwalbach am Taunus Marktplatz 1-2 65824 Schwalbach am Taunus
Die Stadt Schwalbach hat zunächst ein Architektenbüro mit der Erbringung der Planungsleistungen für die Sanierung des Funktionsgebäudes und des Neubaus der Tribüne des Limesstadions beauftragt. Im Zuge der Planung hat sich jedoch herausgestellt, dass eine Sanierung unwirtschaftlich ist und stattdessen ein Neubau erforderlich wird. Hinzugekommen ist zudem ein weiteres Lagergebäude. Die Planung wird nunmehr ab LPH 5 neu ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
(5) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs im Sinne von Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens EUR 1.000.000 für Personenschäden, EUR 1.000.000 für Sachschäden sowie EUR 1.000.000 für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf den Bereich der Objektplanung im Zusammenhang mit Tribünenbauten.
(2) Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Führungskräften, Architekten/Ingenieuren, sonstigen Mitarbeiter und Gesamtzahl der Mitarbeiter.
Bauvorlageberechtigung nach § 67 der Hessischen Bauordnung (HBO), für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder eines EWR Vertragsstaates und bestimmte Drittstaatsangehörige genügt es, wenn sie zur Ausübung des Berufs rechtmäßig in einem dieser Staaten niedergelassen sind und der Beruf oder die Ausbildung dazu reglementiert ist oder für mindestens 2 Jahre während der vorhergehenden 10 Jahre ausgeübt wurde. Bei juristischen Personen genügt es, wenn der Geschäftszweck auf Planungs-leistungen ausgerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12.07.2021, GVBl. S. 338, abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine bieteröffentliche Submission findet nicht statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6VJM
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.