WDF Fellbach mbH - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses (Endersbacher Str.) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/2446
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringstraße 5
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wd-fellbach.de/
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Frank Meininger / Janina Dinkelaker
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
WDF Fellbach mbH - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses (Endersbacher Str.) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses (Endersbacher Str.) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Fellbach
Die Wohnungs- und Dienstleistungsgesellschaft Fellbach mbH ("WDF") plant das denkmalgeschützte Mehrfamilienhaus in der Endersbacher Str. 10 zu sanieren.
Eckdaten Bestandsgebäude
- Insgesamt 20 Wohneinheiten
- 2- bis 3- Zimmerwohnungen und 6 Wohnungen pro Stockwerk mit einer Wohnungsgröße von jeweils 37 bis 49 m²
- Vorderhaus: 4 Geschosse / Hinterhaus: 3 Geschosse
- Bruttorauminhalt (BRI): 6.290 m³
- Mietfläche: 988 m²
- Baujahr: 1931
Es sollen nach Sanierung weiterhin 20 Wohneinheiten in unterschiedlicher Größe entstehen.
2-3 Zimmerwohnungen zwischen 39,40 und 58,80 m²
Gesamtwohnfläche liegt ca. bei 976,50 m².
BRI: ca. 5.070 m³
Die anrechenbare Kosten HOAI (KG200-500) werden auf netto ca. [Betrag gelöscht] EUR netto geschätzt.
Die Herstellungskosten KG 200-700 liegen bei brutto ca. [Betrag gelöscht] EUR
Es werden Förderungen aus dem KFW-Effizienzhaus Denkmal Programm beantragt.
Der Lageplan ist als Anlage beigelegt.
Die Vergabe erfolgt in Einzelgewerken.
Die Sanierung umfasst insbesondere folgende Bauleistungen der KG 300 und 400 und teilweise der KG 500.
Die WDF Fellbach mbH hat bereits vor einiger Zeit ein Architekturbüro zur Vorbereitung der Sanierungsarbeiten beauftragt. Durch das Architekturbüro wurden Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI erbracht. Ebenfalls wurden die Planungsleistungen der Haustechnik (HLSE) der Leistungsphasen 1 bis 3 bereits erbracht.
Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen gesamthaft mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben:
- Grundleistungen und besondere Leistungen Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI, LPH 5 bis 9
- Grundleistungen und besondere Leistungen der Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI, LPH 5 bis 9
- Grundleistungen und besondere Leistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI; LPH 3 bis 9
- Grundleistungen und besondere Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI, LPH 3 bis 9
- Bauphysikalische Beratung (GEG-Nachweis), SiGeKo-Leistungen, Brandschutz LPH 4
- Optional: Tragwerksplanung - Berechnung der gesamten Statik
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen des Architekturbüros, die den für die Angebotsphase ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird, aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es den bislang beauftragten Büros unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.
Die Planungsleistungen sollen ab Ende November 2023 erfolgen. Als Beginn für die bauliche Umsetzung ist Februar 2024 angestrebt.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden die Mindestreferenz gemäß Ziffer III.1.3 berücksichtigt.
Wie aus Ziffer III.1.3 ersichtlich, sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über Planungsleistungen der Objekt-Planung der Sanierung eines Wohngebäudes eines privaten oder öffentlichen Auftraggebers in den Leistungsphasen 5 -8 nach HOAI.
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über Planungsleistungen der TGA-Planung eines Wohngebäudes eines privaten oder öffentlichen Auftraggebers in den Leistungsphasen 5 - 8 nach HOAI.
Hinweise:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Vorlage von mehr als einer Referenz je Kategorie ist nicht erwünscht.
Die Mindestreferenzen werden wie folgt bewertet:
Referenz Objektplanung:
Kriterium "Denkmalschutz"
Sanierung Denkmalgeschütztes Wohngebäude 3 Punkte
Sanierung Nicht-Denkmalgeschütztes Wohngebäude 1 Punkt
Kriterium "Zeitpunkt der Planungsleistungen"
Leistungserbringung nach dem 01.01.2020 3 Punkte
Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 zum 31.12.2019 2 Punkte
Leistungserbringung bis 31.12.2017 1 Punkt
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten"
Über 1 Mio. EUR - 3 Mio. EUR brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) 2 Punkte
0,5 Mio. EUR - 1 Mio. brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) 1 Punkt
Kriterium "Leistungsphasen"
Inkl. LPH 9 2 Punkte
LPH 5 - LPH 8 1 Punkte
Referenz TGA:
Kriterium "Sanierung"
Planung Sanierung 3 Punkte
Planung Neubau 1 Punkt
Kriterium "Zeitpunkt der Planungsleistungen"
Leistungserbringung nach dem 01.01.2020 3 Punkte
Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 zum 31.12.2019 2 Punkte
Leistungserbringung bis 31.12.2017 1 Punkt
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten"
Über 1 Mio. EUR - 3 Mio. EUR brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) 2 Punkte
0,5 Mio. EUR - 1 Mio. brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung Russland-Sanktionen
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(3) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
(2) Referenzen - Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe zur erbrachten Leistung
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Herstellkosten in EUR brutto,
- sofern vorhanden: kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Die Vorlage von mehr als einer Referenz je Kategorie ist nicht erwünscht.
Zu (2):
a) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über Planungsleistungen der Objekt-Planung der Sanierung eines Wohngebäudes eines privaten oder öffentlichen Auftraggebers in den Leistungsphasen 5 -8 nach HOAI.
b) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über Planungsleistungen der TGA-Planung eines Wohngebäudes eines privaten oder öffentlichen Auftraggebers in den Leistungsphasen 5 - 8 nach HOAI.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6VVH
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.