Vergabe Planung der Sanierung Sport- und Kulturzentrum an der Jahnstraße
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 6
Ort: Altenstadt a.d. Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92665
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.altenstadt-waldnaab.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Planung der Sanierung Sport- und Kulturzentrum an der Jahnstraße
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gem. HOAI für die Planung von Gebäuden, Tragwerksplanung, TGA-Gebäudetechnik und Freianlagen für die Sanierung des Sport- und Kulturzentrums an der Jahnstraße
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gem. HOAI für die Planung von Gebäuden für die Sanierung des Sport- und Kulturzentrums an der Jahnstraße
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß 34 HOAI, in der Liegenschaft Jahnstraße Altenstadt a.d. Waldnaab auf den Grundstücken mit Fl.st. Nr. 202/7 (2.388m²), 202/6 (3.546 m²), 213/1 (11.027
m²) und 202 (21.089 m²)
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten
III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind
und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit
auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gem. HOAI für die Tragwerksplanung für die Sanierung des Sport- und Kulturzentrums an der Jahnstraße
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Tragwerksplanung für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen, in der Liegenschaft Jahnstraße Altenstadt a.d. Waldnaab auf den Grundstücken mit Fl.st. Nr. 202/7 (2.388m²), 202/6 (3.546 m²), 213/1 (11.027 m²) und 202 (21.089 m²)
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit
auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gem. HOAI für die Planung von Technischer Ausrüstung in Gebäuden und Freianlagen für die Sanierung des Sport- und Kulturzentrums an der Jahnstraße
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Technischen Ausrüstung in Gebäuden und Freianlagen, in der Liegenschaft Jahnstraße Altenstadt a.d. Waldnaab auf den Grundstücken mit Fl.st. Nr. 202/7 (2.388m²), 202/6 (3.546 m²), 213/1 (11.027 m²) und 202 (21.089 m²)
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit
auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gem. HOAI für die Planung von Freianlagen für die Sanierung des Sport- und Kulturzentrums an der Jahnstraße
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Planung von Freianlagen in der Liegenschaft Jahnstraße Altenstadt a.d. Waldnaab auf den Grundstücken mit Fl.st. Nr. 202/7 (2.388m²), 202/6 (3.546 m²), 213/1 (11.027 m²) und 202 (21.089 m²)
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit
auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und Los 4: Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 5.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 3.000.000,- Euro für sonstige Schäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Los 2 und Los 3: Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 3.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 1.000.000,- Euro für sonstige Schäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Alle Lose: Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Los 1 und Los 4: Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 5.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 3.000.000,- Euro für sonstige Schäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Los 2 und Los 3: Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 3.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 1.000.000,- Euro für sonstige Schäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Alle Lose: Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Alle Lose: Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des
Unternehmens mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master oder vergleichbarer Berufsausbildung, jeweils Ausbildungsrichtung Architektur in den
letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Planungsaufträge über Los 1: die Gebäudeplanung; Los 2: die Tragwerksplanung; Los 3: die TGA-Gebäudetechnik; Los 4: die Freianlagen im Rahmen der Sanierung einer Sportstätte, jeweils bezogen auf die letzten fünf Jahre, jeweils untergliedert nach a) Name des Auftraggebers und ggf. Ansprechpartner, b) Erbringungszeitraum, c) Art der Maßnahme, d) Leistungserbringer, e) Nutzungsart des Projekts, f) Gesamtkosten (Los 1 und 2: Kostengruppe 300 nach DIN 276; Los 3: Kostengruppe 400 nach DIN 276; Los 4: Kostengruppe 500 nach DIN 276), g) erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI, h) Förderung der unter c) angegebenen Maßnahme und i) Art des Auftraggebers. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Eigenerklärung zu geeigneten weiteren Referenzen über früher ausgeführte Planungsaufträge über Los 1: die Gebäudeplanung; Los 2: die Tragwerksplanung; Los 3: die TGA-Gebäudetechnik; Los 4: die Freianlagen im Rahmen der Sanierung einer Sportstätte, jeweils bezogen auf die letzten fünf Jahre, jeweils untergliedert nach a) Name des Auftraggebers und ggf. Ansprechpartner, b) Erbringungszeitraum, c) Art der Maßnahme, d) Leistungserbringer, e) Nutzungsart des Projekts, f) Gesamtkosten (Los 1 und 2: Kostengruppe 300 nach DIN 276; Los 3: Kostengruppe 400 nach DIN 276; Los 4: Kostengruppe 500 nach DIN 276), g) erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI, h) Förderung der unter c) angegebenen Maßnahme und i) Art des Auftraggebers. Die weiteren Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens vier weitere Referenzen benannt werden.
Alle Lose: Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des
Unternehmens mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master oder vergleichbarer Berufsausbildung, jeweils Ausbildungsrichtung Architektur in den
letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Planungsaufträge über Los 1: die Gebäudeplanung; Los 2: die Tragwerksplanung; Los 3: die TGA-Gebäudetechnik; Los 4: die Freianlagen im Rahmen der Sanierung einer Sportstätte, jeweils bezogen auf die letzten fünf Jahre, jeweils untergliedert nach a) Name des Auftraggebers und ggf. Ansprechpartner, b) Erbringungszeitraum, c) Art der Maßnahme, d) Leistungserbringer, e) Nutzungsart des Projekts, f) Gesamtkosten (Los 1 und 2: Kostengruppe 300 nach DIN 276; Los 3: Kostengruppe 400 nach DIN 276; Los 4: Kostengruppe 500 nach DIN 276), g) erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI, h) Förderung der unter c) angegebenen Maßnahme und i) Art des Auftraggebers. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines endgültigen Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die
betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum
Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine/ihre wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277