Neubau Kindertagesstätte in Veitsbronn - Gerüstbau Referenznummer der Bekanntmachung: 1120 Gerüstbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Giesinger Bahnhofplatz 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91114691308
Fax: +49 91114691319
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte in Veitsbronn - Gerüstbau
Gerüstbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Baubeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch denAuftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnenvoraussichtlich bis zum 06.11.2023 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 66 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Lazarettstraße 67
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.