Stadt Nittenau - Neubau Kinderhort - Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 192/21
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Gerichtsstraße 13
Ort: Nittenau
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 93149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nittenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Nittenau - Neubau Kinderhort - Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen
Stadt Nittenau 93149 Nittenau Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Nittenau beabsichtigt den Neubau eines vier-gruppigen Kinderhorts, der Platz für 100 Kinder bieten soll. Nach dem Raumprogramm sind 527 m² Nutzfläche zu realisieren. Im Rahmen einer Konzeptstudie wurden mehrere Varianten untersucht, der Stadtrat hat beschlossen, vorbehaltlich der Abklärung der Hochwassersituation mit dem Wasserwirtschaftsamt sowie der Fördersituation, die Variante drei der Konzeptstudie, den Neubau eines zweistöckigen, barrierefreien Gebäudes - weiterzuverfolgen. Das für den Neubau zur Verfügung stehende Grundstück weist die Besonderheit auf, dass es sich in einem Hochwassergebiet befindet. Das zu planende Gebäude wird den Hochwasserwall schneiden. Deshalb ist eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt erforderlich.
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Sollte der beabsichtigte Neubau aufgrund der Hochwasser - oder Fördersituation nicht in Betracht kommen, müsste sich eine andere Variante zur Realisierung des Raumbedarfs in Betracht gezogen werden.
Das zur Verfügung stehende Grundstück schließt direkt an das Gelände der Grundschule an. Das Freigelände wie auch die Sportanlagen der Grundschule können dann vom Kinderhort mitbenutzt werden.
Derzeit befindet sich der Kinderhort im Gebäude der Grundschule. Nach Bezug des Neubaus des Kinderhorts und Auszug aus dem Schulgebäude müssen die freiwerdenden Räume wieder in das Schulgebäude integriert werden. Es sollen dort voraussichtlich die derzeit fehlenden Flächen für die Mittagsbetreuung untergebracht werden. In diesem Zusammenhang sind Umbaumaßnahmen im Schulgebäude durchzuführen.
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Auf dem Gelände, auf dem der Kinderhort entstehen soll, befindet sich aktuell noch ein Gebäude dessen Abbruch und Beseitigung vom Architekten mit geplant und überwacht werden soll.
Die Planung und Realisierung des Vorhabens ist soweit möglich zu beschleunigen.
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Nach der vorliegenden Konzeptstudie (Variante 3B) belaufen sich die Kosten der Neubaumaßnahme auf ca. [Betrag gelöscht] EUR (KG 200-700), der Umbaumaßnahmen auf ca. [Betrag gelöscht] EUR sowie der Außenanlagen und Freiflächen auf ca. [Betrag gelöscht] EUR.
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Beauftragt werden stufenweise die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Auftragsgegenstand ist in diesem Zusammenhang neben den Neubau auch der Umbau im Schulgebäude. Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 10.1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Stadt Nittenau - Neubau Kinderhort - Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen
Postanschrift: Riedenburger Straße 20
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRK3A
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stadt Nittenau 93149 Nittenau Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Nittenau beabsichtigt den Neubau eines vier-gruppigen Kinderhorts, der Platz für 100 Kinder bieten soll. Nach dem Raumprogramm sind 527 m² Nutzfläche zu realisieren. Im Rahmen einer Konzeptstudie wurden mehrere Varianten untersucht, der Stadtrat hat beschlossen, vorbehaltlich der Abklärung der Hochwassersituation mit dem Wasserwirtschaftsamt sowie der Fördersituation, die Variante drei der Konzeptstudie, den Neubau eines zweistöckigen, barrierefreien Gebäudes - weiterzuverfolgen. Das für den Neubau zur Verfügung stehende Grundstück weist die Besonderheit auf, dass es sich in einem Hochwassergebiet befindet. Das zu planende Gebäude wird den Hochwasserwall schneiden. Deshalb ist eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt erforderlich.
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Sollte der beabsichtigte Neubau aufgrund der Hochwasser - oder Fördersituation nicht in Betracht kommen, müsste sich eine andere Variante zur Realisierung des Raumbedarfs in Betracht gezogen werden.
Das zur Verfügung stehende Grundstück schließt direkt an das Gelände der Grundschule an. Das Freigelände wie auch die Sportanlagen der Grundschule können dann vom Kinderhort mitbenutzt werden.
Derzeit befindet sich der Kinderhort im Gebäude der Grundschule. Nach Bezug des Neubaus des Kinderhorts und Auszug aus dem Schulgebäude müssen die freiwerdenden Räume wieder in das Schulgebäude integriert werden. Es sollen dort voraussichtlich die derzeit fehlenden Flächen für die Mittagsbetreuung untergebracht werden. In diesem Zusammenhang sind Umbaumaßnahmen im Schulgebäude durchzuführen.
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Auf dem Gelände, auf dem der Kinderhort entstehen soll, befindet sich aktuell noch ein Gebäude dessen Abbruch und Beseitigung vom Architekten mit geplant und überwacht werden soll.
Die Planung und Realisierung des Vorhabens ist soweit möglich zu beschleunigen.
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Nach der vorliegenden Konzeptstudie (Variante 3B) belaufen sich die Kosten der Neubaumaßnahme auf ca. [Betrag gelöscht] EUR (KG 200-700), der Umbaumaßnahmen auf ca. [Betrag gelöscht] EUR sowie der Außenanlagen und Freiflächen auf ca. [Betrag gelöscht] EUR.
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Beauftragt werden stufenweise die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Auftragsgegenstand ist in diesem Zusammenhang neben den Neubau auch der Umbau im Schulgebäude. Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 10.1.
Postanschrift: Riedenburger Straße 20
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Im Rahmen der Auftragsbekanntmachung Nr. 2021/S 122-323802 vom 28.06.2021 wurde bekannt gemacht, dass die Stadt Nittenau den Nuebau eines Kinderhort mit vier Gruppen beabsichtigt, welcher Platz für ca. 100 Kinder bieten soll. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2.4 wurden bereits abgeschlossen. Nach erneuter Bedarfsermittlung wurde inzwischen vom kreisjugendamt Schwandorf der Bedarf von ca. 150 Kinderhortplätzen bestätigt. Die Gruppenanzahl des Kinderhorts ist demnach von ursprünglich vier Gruppen für 100 Kinder auf sechs Gruppen für 150 Kinder zu erweitern.
Nach Bedarfsermittlung zum Zeitpunkt der Ausschreibung wäre ein Kinderhort mit vier Gruppen für 100 Kinder ausreichend gewesen. Die aktuelle Bedarfsermittlung erfordert inzwischen einen Kinderhort mit 6 Gruppen für 150 Kinder. Dieser Anstieg der Hortplätze war für die Stadt Nittenau nicht vorhersehbar, da als Auswirkung auf den Ukrainekrieg derzeit 55 ukrainische Kinder sowie 16 ukrainische Kinder aus anderen Gemeinden, welche durch das staatliche Schulamt Schwandorf der Grundschule Nittenaus zugewiesen wurden, in die Bedarfsermittlung einfließen.
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Darüber müsste die Stadt Nittenau für ein weiteres Vergabeverfahren mit nochmaligen Verfahrenskosten zwischen [Betrag gelöscht] EUR und [Betrag gelöscht] EUR rechnen. Ein erneutes Vergabeverfahren würde darüber hinaus die Inbetriebnahme/ Nutzungsaufnahme des Kinderhorts erheblich verzögern.
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Die Preiserhöhung liegt zudem unter 50%.