Stadt Bad Rappenau - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung der "Krebsbachhalle" in Obergimpern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3565
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchplatz 4
Ort: Bad Rappenau
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74906
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badrappenau.de
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Dr. Florian Krumenaker, LL.M. / Fachanwalt für Vergaberecht
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bad Rappenau - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung der "Krebsbachhalle" in Obergimpern
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Leistungen der Generalplanung für die Sanierung der "Krebsbachhalle" in Obergimpern.
74906 Bad Rappenau
1.1 Gegenstand des Verfahrens
Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat beschlossen, die "Krebsbachhalle" in Obergimpern zu sanieren. Die Halle mit Anbau ist im Besitz der Stadt Bad Rappenau. Die nördlich unmittelbar angrenzende Vereinsgaststätte gehört dem TSV Obergimpern und ist nicht Bestandteil des Projektumfangs.
Vorgesehen sind u.a. folgende Sanierungs- und Ersatzneubauleistungen:
- Gebäudeteil "Halle"
o Dämmung der Gebäudehülle inkl. Bodenplatte
o Neuer Dachaufbau mit Aufsparrendämmung (wärmebrückenfrei)
o Neue Dacheindeckung
o Neue Fenster inkl. Sonnenschutz
o Neue Außentüren
o Neuer Sportboden inkl. Dämmung / Abdichtung / FB-Heizung
o F90-Ertüchtigung Dachtragwerk / Hallendecke
o Neue abgehängte Decke für technische Einbauten / Raumakustik etc.
o Neue Innenwand-Bekleidungen
o F30-Trennwände / T30-RS-Türen zu Nebenräumen
o Einbau Lüftungsanlage
o Erneuerung Haustechnik / Elektro-Installationen
o Erneuerung Blitzschutz
o Erneuerung Veranstaltungs- / Bühnentechnik
o Ertüchtigung der Anforderungen nach DIN 1804-1, DIN 18032-1, VStättVO
- Gebäudeteil "Anbau Nebenräume"
o Abbruch des Bestandsanbaus, d.h. Ersatzneubau:
- Anforderungen nach DIN 18032-1 / Sporthallen
- Bereich Umkleiden / Duschen / Schiedsrichter / Regieraum
- Bereich Geräteraum
- Anforderungen nach VStättVO
- Sanitärbereich: Anzahl Besucher-WCs
- Breite der baulichen Rettungswege
- Anforderungen nach DIN 18040-1 / Öffentlich zugängliche Gebäu-de
- Barrierefreiheit
Die Stadt Bad Rappenau geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 5,2 Mio. netto (KG 200-700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Bad Rappenau Fördergelder zur Verfügung.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Leistungen der Generalplanung für die Sanierung der "Krebsbachhalle" in Obergimpern. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen.
1.2 Projektziel
Zu den Projektzielen im Zuge der Sanierung der "Krebsbachhalle" in Obergimpern zählen insbesondere:
- Nutzung der Krebsbachhalle als Veranstaltungs- und Schulsporthalle sowie vielgestaltige Nutzung zum Breitensport der ortsansässigen Vereine als wesentlicher Baustein der Lebensqualität der Bad Rappenauer Bevölkerung
- Anbindung an das örtliche Fernwärmenetz
- Mindestens Effizienzstufe 70 gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude für den Gebäudeteil "Halle"
- Mindestens Effizienzstufe 40 gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude für den Gebäudeteil "Anbau Nebenräume"
- Anbau Nebenräume:
o Gründung / Bodenplatte massiv (mind. 30% mit erheblichem Recyclingan-teil), darüber als Holzbau (mind. 70% aus nachhaltiger Forstwirtschaft)
o Erfüllung der aktuellen Brandschutzanforderungen / bauliche Rettungsweg
o Einhaltung der Anforderungen nach Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
o Einhaltung der Anforderungen nach DIN 18032-1 / Sporthallen
o Herstellung Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 / Öffentlich zugängliche Ge-bäude
- Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.)
1.3 Leistungsumfang
Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben:
- Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 LPH 3 bis 9;
- Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1; LPH 3 bis 6
? Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in der Anlagengruppe 1 bis 4, LPH 3 bis 9
? Bauphysik nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2, LPH 1 bis 7.
Überdies sind Brandschutzplanungen und Freianlagenplanungen nach Bedarf des Auftraggebers zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 und 2) des Büros Fischer Ziebold Architekten, die den für die Angebotsphase ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird, aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Büro Fischer Ziebold Architekten unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.
Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das Ende des ersten Quartals 2025 angestrebt. Die Fertigstellung soll bis Ende 2026 erfolgen, sodass der vollständige Hallenbetrieb spätestens nach den Weihnachtsferien 2026/27 (11. Januar 2027) in Betrieb genommen werden kann.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt wer-den kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 21 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird für den Bereich "Objektplanung", "HLS-Fachplanung" und "Elektro-Fachplanung" lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können je Bereich maximal 6 Punkte erzielt werden (insgesamt maximal 18 Punkte). Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
Referenz "Objektplanung"
- Bewertet wird, ob das Gebäude saniert (Umbau oder Modernisierung) oder neu errichtet wurde, nach folgender Maßgabe:
Gebäude wurde neu errichtet: 0 Punkte
Gebäude wurde umgebaut / modernisiert: 3 Punkte
- Bewertet wird, ob die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) erbracht wurden nach folgender Maßgabe:
Planungsleistungen wurden nicht
für öffentlichen Auftraggeber erbracht: 0 Punkte
Planungsleistungen wurden
für öffentlichen Auftraggeber erbracht: 3 Punkt
Referenz "HLS-Fachplanung"
- Bewertet wird, ob das Gebäude saniert (Umbau oder Modernisierung) oder neu errichtet wurde, nach folgender Maßgabe:
Gebäude wurde neu errichtet: 0 Punkte
Gebäude wurde umgebaut / modernisiert: 3 Punkte
- Bewertet wird, ob die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) erbracht wurden nach folgender Maßgabe:
Planungsleistungen wurden nicht
für öffentlichen Auftraggeber erbracht: 0 Punkte
Planungsleistungen wurden
für öffentlichen Auftraggeber erbracht: 3 Punkt
Referenz "Elektro-Fachplanung"
- Bewertet wird, ob das Gebäude saniert (Umbau oder Modernisierung) oder neu errichtet wurde, nach folgender Maßgabe:
Gebäude wurde neu errichtet: 0 Punkte
Gebäude wurde umgebaut / modernisiert: 3 Punkte
- Bewertet wird, ob die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) erbracht wurden nach folgender Maßgabe:
Planungsleistungen wurden nicht
für öffentlichen Auftraggeber erbracht: 0 Punkte
Planungsleistungen wurden
für öffentlichen Auftraggeber erbracht: 3 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Generalplanungsleistungen).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen.
Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2020, 2021, 2022).
(2) Angabe von Referenzen
Zu (2) Angabe von Referenzen:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
a) Objektplanung:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen für die Sanierung (Umbau oder Modernisierung) oder den Neubau einer Sporthalle oder eines vergleichbaren Gebäudes (bspw. Stadt-/Veranstaltungs- oder Mehrzweckhalle) mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 4 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
b) HLS-Fachplanung:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für die Sanierung oder den Neubau einer Sporthalle oder eines vergleichbaren Gebäudes (bspw. Stadt-/Veranstaltungs- oder Mehrzweckhalle) für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 410 bis 430 von mindestens EUR 300.000,00 netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
c) Elektro-Fachplanung:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppe 4 (Elektro) für die Sanierung oder den Neubau einer Sporthalle oder eines vergleichbaren Gebäudes (bspw. Stadt-/Veranstaltungs- oder Mehrzweckhalle) für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 440 von mindestens EUR 300.000,00 netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme),
- Herstellkosten in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Die Vorlage von jeweils mehr als insgesamt einer Referenz ist nicht erwünscht.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ62PU
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de