Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Stadtgebiet der Stadt Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 93_2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle - Zimmer 102
E-Mail:
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geb-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Stadtgebiet der Stadt Göttingen
Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet der Stadt Göttingen
- Übernahme der erfassten PPK-Fraktion
- Verwertung der übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage
- Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Bestimmungen
- Mengenmeldung
- Dokumentation der Verwertung
Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl
Königsbühl 98
37079 Göttingen
oder Umschlagplatz des späteren Auftragnehmers
Der Auftraggeber (AG) ist als öffentlich–rechtlicher Entsorgungsträger mit der Wahrnehmung aller Aufgaben der Abfallentsorgung im Gebiet der Stadt Göttingen betraut; dazu gehört die Erfassung und Verwertung der getrennt gesammelten PPK-Fraktion (Papier/Pappe/Kartonagen) zu ihren Aufgaben. Die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie die Organisation der Sammlung erfolgt in ihrer Zuständigkeit. Bei der zu übernehmenden PPK-Fraktion handelt es sich ein Gemisch aus Papier, Pappe und Kartonagen einschließlich Transport-, Verkaufs und Umschlagsverpackungen (Haushaltssammelware). Die PPK-Fraktion wird durch den AG unsortiert erfasst und unsortiert in loser Schüttung übergeben. Es handelt sich laut Abfallverzeichnisverordnung (AVV) um die Abfallschlüsselnummern 15 01 01 und 20 01 01.
Der AG setzt zur Erfassung der PPK-Fraktion (AVV-Nr. 20 01 01) aus Haushalten und dem angebundenen Gewerbe, Hol- und Bringsysteme ein. Neben der Erfassung über die blaue Papiertonne (120-Liter-, 240-Liter- und 1100-Liter-MGB) wird Altpapier über Bündelsammlungen (Vereine, Kirchen und Verbände), die Containerabfuhr, den Recyclinghof und in Einzelfällen gegebenenfalls durch beauftragte Dritte erfasst.
Die Jahresgesamtmenge lag in den Jahren 2020-2022 im Mittel bei rund 8.085 Mg. Der Anteil an PPK, welcher durch Bündelsammlungen erfasst wird, lag in den Jahren 2019-2022 bei ca. 5 % der Gesamtmenge.
Drei Duale Systeme haben ihren Herausgabeanspruch nach 22 Abs. 4 Satz 7 VerpackG geltend gemacht, die übrigen Systeme haben der gemeinsamen Verwertung zugestimmt. Die zu erwartende Jahresgesamtmenge 2023 von ca. 7.000 Mg beinhaltet die Verpackungsmengen der Dualen Systeme. Der Anteil dieser drei Systeme (Herausgabeanspruch) an der Gesamtjahresmenge von ca. 7.000 Mg beträgt ca. 700 Mg. Die durch den zukünftigen Auftragnehmer zur übernehmenden und zu verwertenden Menge an Altpapier reduziert sich somit auf ca. 6.300 Mg/Jahr. Die Unterscheidung zwischen dem „hoheitlichen Anteil“ und dem „Verpackungsanteil“ dient ausschließlich der klaren Abgrenzung hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten.
Die Erfassung der PPK-Fraktion durch den Auftraggeber erfolgt vor allem durch Pressmüllfahrzeuge, jedoch teilweise auch mit anderen Kommunalfahrzeugen. Die durchschnittliche arbeitstägliche Erfassungsmenge, inklusive der Menge der dualen Systeme, lag im Jahr 2022 bei rund 29 Mg pro Tag auf Basis von 260 Abfuhrtagen, die maximale Tagesmenge bei rund 50 Mg pro Tag an einigen wenigen Tagen im Jahr. Nach Feiertagen, welche auf Werktagen (Montag – Freitag) liegen, wird nachgefahren. Nur der Karfreitag wird vorgefahren.
Veränderungen im Papieraufkommen, z.B. durch Steigerung der gewerblichen Sammelaktivitäten privater Entsorger, liegen nicht im Einflussbereich des AG.
Die Leistungen der Altpapierverwertung im Bereich der Stadt Göttingen werden folgendermaßen zusammengefasst:
• Übernahme der von der AG erfassten PPK-Fraktion auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Umschlagplatz, der im Stadtgebiet Göttingen liegen muss.
Alternativ kann auch der Umschlagplatz des AG genutzt werden. Dieser befindet sich am Rande des Stadtgebietes Göttingen auf der Bauabfallverwertungsdeponie Königsgsbühl.
• Verwertung der von der AG übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage. Die im Vorfeld ggf. anstehende
Aufbereitung und/oder Konfektionierung der PPK-Fraktion ist vertraglich nicht gefordert und steht im freien Ermessen des Auftragnehmers
• Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Forderungen, welche für die jeweiligen Standorte der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) zu
Grunde liegen.
• Mengenmeldung gegenüber den beteiligten dualen Systemen durch den Auftragnehmer.
• Dokumentation der Vermarktung bzw. Verwertung und monatlicher Mengennachweis gegenüber der AG.
Der AG behält sich die Option auf eine Beauftragung um bis zu weitere 12 Monate auf Grundlage dieses Ausschreibungsverfahrens vor.
Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 10.2 des Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die
Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen haben spätestens 8 Werktage nach Rechnungseingang zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Stadtgebiet der Stadt Göttingen
Postanschrift: Rosenstraße 99
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen
Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-1331
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-1331
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html