Vergabe der Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 11_2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH
Postanschrift: Bgm.-Grünzweig-Str. 87
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gml-ludwigshafen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E19394968
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E19394968
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Entsorgungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe der Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: 11_2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

Der Auftraggeber schreibt den Auftrag in sieben Losen aus: Sperrmüll der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Los 1), der Stadt Frankenthal (Pfalz) (Los 2), der Stadt Speyer (Los 3), der Stadt Neustadt an der Weinstraße (Los 4), des Rhein-Pfalz-Kreises (Los 5), des Landkreises Bad Dürkheim (Los 6) und des Landkreises Alzey-Worms (Los 7).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sperrmüll Stadt Ludwigshafen am Rhein

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sperrmüll Stadt Frankenthal (Pfalz)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sperrmüll Stadt Speyer

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sperrmüll Stadt Neustadt an der Weinstraße

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sperrmüll Rhein-Pfalz-Kreis

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sperrmüll Landkreis Bad Dürkheim

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sperrmüll Landkreis Alzey-Worms

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für alle Lose.

- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Nachweis: verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

- Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP

Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für alle Lose.

- Mindestanforderung „Versicherungsschutz“

Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für alle Lose.

- Mindestanforderung „Entsorgungsfachbetriebszertifizierung“ oder gleichwertig

Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die Leistungserbringung relevant ist.

- Mindestanforderung „ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die die Euro-VI-Norm erfüllen“

Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit den Angaben auf dem Formblatt „Transport“.

- Mindestanforderung „ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal“

Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des § 7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt „Transport“ enthaltenen Verpflichtungserklärung.

- Mindestanforderung „ordnungsgemäße und genehmigte Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)“

Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton), Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen; Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie) zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal (49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344) 18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z. MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597; 8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss.

Die temporäre Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu 2 Wochen.

Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen (insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung) für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der Bieter muss für die Anlagen oder – sofern eine der Anlagen noch nicht in Betrieb ist – für eine vergleichbare Anlage als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein.

Nachweis: Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Annahme“; Beschreibung der „Zerkleinerungsstätte(n)“ mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Zerkleinerungsstätte“; Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Zwischenlagerstätte(n)“; Übermitlung bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n) (Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.

- Mindestanforderung „Verwertung“

Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „Verwertung“.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/11/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/11/2023
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2023

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