Stadt Bad Orb - Planungsleistungen Umgestaltung Hauptstraße und Solplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 1/23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Orb
Postanschrift: Frankfurter Straße 2
Ort: Bad Orb
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63619
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt-bad-orb.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNA6WSG/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNA6WSG
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Bad Orb - Planungsleistungen Umgestaltung Hauptstraße und Solplatz

Referenznummer der Bekanntmachung: 1/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistung der Verkehrsanlagen (§ 45 HOAI) auf der Hauptstraße und den Solplatz in Bad Orb.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.10 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Bad Orb

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beabsichtigt die Hauptstraße und den Solplatz im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Lebendige Zentren" umzugestalten. Dies beinhaltet folgende Baumaßnahmen: Sanierung der Oberflächen; Her-stellung barrierefreier Wege; Errichtung von Warenrepräsentationsflächen vor den Ladengeschäften, von Grünstrukturen, Baumpflanzungen und Wasserelementen entlang der Hauptstraße; Einplanung vorbereitender Maßnahmen für die Nutzung von Fernwär-me im Zuge der Straßenausbaumaßnahmen; Bildung einer Fußgängerzone entlang der gesamten Hauptstraße; Bildung einer Geschwindigkeitsgrenze auf dem Überweg zwischen Hauptstraße und Salinenplatz; Errichtung einer durchgängigen, taktilen Führung vom Untertor zum Salinenplatz sowie niveaugleiche Gestaltung.

Der Auftraggeber sucht einen Auftragnehmer, der dafür die sich aus den Leistungsbildern Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI i.V.m. Anlage 13 Nummer 13.1 ergebenden Leistungen erbringt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 0.10 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

- Das Referenzprojekt betrifft einen denkmalgeschützten Bestand (historischer Kontext) 5 Punkte

- Das Referenzprojekt war in einer vergleichbar großen Stadt 5 Punkte

- Das Referenzprojekt wurde in den letzten 3 Kalenderjahren abgeschlossen (inkl. LPH 9) 5 Punkte.

Je Referenz können insgesamt 15 Punkte erzielt werden. Sollten mehr als drei wertungsfähige Referenzen eingereicht werden, werden die drei mit der höchsten Punktzahl bewertet. Insgesamt können 45 Punkte erzielt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, Architekt, Landschaftsarchitekt, Bauingenieur, Stadtplaner oder vergleichbar berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachli-chen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewähr-leistet ist. Juristische Personen werden gemäß § 43 Absatz 1 VgV zugelassen, wenn für die Durch-führung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Be-rufsbezeichnung Ingenieur, Architekt, Landschaftsarchitekt, Bauingenieur, Stadtplaner oder ver-gleichbar berechtigt ist.

Zum Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist die Eintragungs-Nr. und Ort der Architektenkammer des bei der Architektenkammer registrierten Architekten bzw. bei Bauingenieuren der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer, bei der der Bauingenieur als bauvorlageberechtigter Ingenieur eingetra-gen ist, zu nennen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto, wenn in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz erwirtschaftet wurde. Eine Ge-schäftstätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren ist nicht gefordert. Bei Bewerber-/ Bieterge-meinschaften ist der Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft anzugeben.

Eigenerklärung zur bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer besteht. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist die Versicherung von jedem Mitglied nachzuweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen

- für Personenschäden EUR 1.500.000,00

- für Sachschäden EUR 3.000.000,00

- für Vermögensschäden EUR 3.000.000,00

je Versicherungsjahr zweifach maximiert.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich festangestellten Mitarbeiter und davon die Anzahl an Ingenieuren und Architekten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es sind mindestens 3 wertungsfähige Referenzen mit vergleichbarer Aufgabenstellung aus den vergangenen 10 Kalenderjahren vorzulegen.

Die Referenzen müssen folgende Kriterien erfüllen, um wertungsfähig zu sein:

- Bezeichnung des Auftraggebers

- Zeitraum der Leistungserbringung

- Es handelt sich um die Planung einer innerstädtischen Fußgängerzone

- Es wurden die Leistungsphasen 1 bis 9 erbracht. Es werden nur Referenzen gewertet, in denen die LPH 8 und 9 bereits vollständig erbracht wurden.

- Die überplante Fläche betrug mindestens 2.500 m²

- Die Referenz enthält eine kurze textliche und grafische Erläuterung (z.B. Lageplan)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, Architekt, Landschaftsarchitekt, Bauingenieur, Stadtplaner oder vergleichbar berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachli-chen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewähr-leistet ist. Juristische Personen werden gemäß § 43 Absatz 1 VgV zugelassen, wenn für die Durch-führung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Be-rufsbezeichnung Ingenieur, Architekt, Landschaftsarchitekt, Bauingenieur, Stadtplaner oder ver-gleichbar berechtigt ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA6WSG

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 615112-5816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein

Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/09/2023

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