Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Sugenheim mit Turnhalle und Hort, Fachplanung HSL 123 7 und 8 – LPH 5 - 9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchstraße 17
Ort: Sugenheim
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91443
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91629291143
Fax: +49 91629291700
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgem-scheinfeld.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Sugenheim mit Turnhalle und Hort, Fachplanung HSL 123 7 und 8 – LPH 5 - 9
Der Markt Sugenheim plant die Generalsanierung und Erweiterung der Ehegrundschule sowie der zugehörige Sporthalle und Hort in Sugenheim.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen zur Fachplanung HLS 1,2,3, 7 und 8, Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI 2021.
Sugenheim
Die Ehegrundschule in Sugenheim wurde Mitte der 70er Jahre erbaut und ist in sanierungsbedürftigem Zusatand, weshalb der Markt Sugenheim die Generalsanierung der Schule und der zugehörigen Sporthalle (1-fach Halle) plant. Darüber hinaus hat sich die Schülerzahl wieder leicht erhöht, daher soll in diesem Zuge die Schule erweitert werden. Aufgrund des geplanten Ganztagesausbaus muss der an das Schulhaus angrenzende Hort erweitert werden.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungenfür HLS 1,2,3, 7 und 8 Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Hauptstraße 3
Ort: Biebelried
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland