rrichtung und Betrieb einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Edewecht
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 7
Ort: Edewecht
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26188
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Gebken
E-Mail:
Telefon: +49 4405/916-2260
Fax: +49 4405/916-2109
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.edewecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
rrichtung und Betrieb einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Edewecht
Die Gemeinde Edewecht will durch einen externen Träger die Errichtung und den Betrieb einer Kindertagesstätte ausführen lassen. Dieser externe Träger wiederum muss die notwendige Infrastruktur (Gebäude, Freiflächen etc.) für den Betrieb der Kindertagesstätte anschließend im eigenen Namen und in eigener Verantwortung nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben sowie der Qualitätsstandards für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen der zuständigen Jugendämter gemäß der Vergabeunterlagen errichten.
26188 Edewecht - In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ein von der Gemeinde Edewecht entwickeltes demografisches Gutachten verdeutlich den Bedarf an Betreuungsplätzen im Zentrum des Gemeindegebietes. Aus diesem Grunde schreibt die Gemeinde eine Trägerschaft einer viergruppigen Kindertagesstätte mit Bereitstellung einer, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Immobilie durch den Träger aus. Der Träger wird sich zudem vertraglich verpflichten, die notwendige Infrastruktur für den Betrieb der Kindertagesstätte anschließend im eigenen Namen und in eigener Verantwortung nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben zu errichten bzw. anzumieten und für die Dauer von mindestens 25 Jahren zu betreiben. Durch die regelmäßige Ausweitung von Bauplätzen bzw. Verdichtung im Innenbereich, stabilen Geburtszahlen und der möglichen Einführung der Beitragsfreiheit für Kinder unter 3 Jahren wird weiterhin der Bedarf für eine 4 gruppige Einrichtung gesehen. Insbesondere im Bereich der wachsenden Nachfrage an Integrationsplätzen und dem Ziel, allen Kindern bedarfsgerechte Plätze anzubieten, wird in der Gemeinde Edewecht zurzeit von einem Entwicklungsbedarf von rund 80 Betreuungsplätzen (50 Kindergarten- sowie 30 Krippenplätze) für die nächsten Jahre ausgegangen. Die Schaffung von integrativen und inklusiven Plätzen wird für die Entwicklung der Gemeinde Edewecht als Herausforderung gesehen, um den Bedarfen und Ansprüchen der Ede-wechter Kinder gerecht werden zu können.
Hierbei will die Gemeinde Edewecht nicht als Träger der Kindertagesstätte auf-treten. Vielmehr ist geplant, ein Trägervertrag für den Betrieb der Kindertages-stätte abzuschließen.
Dieser externe Träger wiederum muss die notwendige Infrastruktur (Gebäude, Freiflächen etc.) für den Betrieb der Kindertagesstätte anschließend im eigenen Namen und in eigener Verantwortung nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben sowie der Qualitätsstandards für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen der zuständigen Jugendämter gemäß der Vergabeunterlagen errichten.
Einzelheiten werden in einem gesondert abzuschließenden Vertrag über die Trägerschaft und den Betrieb von Kindertagesstätten geregelt., sowie dem Zusatzvertrag zu dem Mietvertrag geregelt.
Änderungen und Ergänzungsvorschläge zum Vertrag sind möglich und können mit dem ersten indikativen Angebot vorgebracht werden. Diese Anmerkungen werden in der Verhandlungsrunde besprochen und mit den Bietern vor Abgabe der letztverbindlichen Angebote abschließend festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
b) Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII oder über die Zugehörigkeit zu einem Verband der Liga der freien Wohlfahrtspflege und die Erfüllung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – in Verbindung mit
den weiteren landesrechtlichen Bestimmungen.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (bereitgestelltes Formular).
d) Eigenerklärung nach Landesvergaberecht zum Mindestlohn (bereitgestelltes Formular).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und
Dokumente:
a) Vorlage der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber, etwa aufgrund von § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB, von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung der Gemeinde Edewecht ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV vor. In diesem Fall sieht die Gemeinde Edewecht als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie
(i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern.
(ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen. Für andere Fälle, in denen der Bewerber glaubt, keine Jahresabschlüsse vorlegen zu können, wird auf Ziffer III.1.2)e) verwiesen.
b) Erklärung über den Netto-Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Betrieb Kindertagesstätte) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den NettoUmsatz des Bewerbers bezüglich des Betriebs von Kindertagesstätten seit dessen enstehen. Es ist das bereitgestellte Formular für die Eintragung zu verwenden.
Die Gemeinde Edewecht behält sich vor, die gemachten Umsatzangaben anhand ergänzend angeforderter Unterlagen, etwa des Rechnungswesens, zu überprüfen.
c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit (z. B. Creditreform oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
d) Nachweis einer gültigen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber):
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung (siehe geforderte Mindeststandards) kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen
abgeschlossen wird.
e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der Teilnahmefrist den öffentlichen Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann.
Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt.
Zu Ziffer III.1.2)b)
Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein durchschnittlicher Netto-Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von [Betrag gelöscht] EUR aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen (Betrieb Kindertagesstätte)
Die Gemeinde Edewecht behält sich vor, die gemachten Umsatzangaben anhand ergänzend angeforderter
Unterlagen, etwa des Rechnungswesens, zu überprüfen.
Zu Ziffer III.1.2)d)
Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der
Bewerber):
(i) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(ii) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(iii) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten
Deckungssummen betragen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren
Referenzprojekten mit Angabe von
(i) Angabe von Ansprechpartner (Telefon oder E-Mailadresse);
(ii) Leistungszeitraum;
(iii) Anzahl
- für Kita: Betreuungsplätze,
- Summe betreuter Kinder im letzten Jahr,
- Durchschnittliche Anzahl und fachliche Aufgliederung des Betreuungspersonals
im letzten letzten Jahr,
- etwaige besondere pädagogische Ausrichtung.
Sofern das Unternehmen noch keine 5 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des
Unternehmens.
b) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines
Organigramms des Betriebes mit Bezeichnung des Projektteams (inkl. Bezeichnung der fachlichen
Qualifikation).
c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen.
Zu Ziffer III.1.3)a)
- 3 vergleichbare Projekte (min. 100 Plätze; Krippe und Elementarkinder), wobei mindestens einmal
ein inklusiver Ansatz nachzuweisen ist;
Zu Ziffer III.1.3)c)
- für die Leitung der Kita: einer/s SozialpädagogIn (oder entsprechend) und mindestens 5 Jahre
Berufserfahrung.
a) Nachforderungen
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards
(Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i.V.m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
b) Keine Verpflichtung zum Zuschlag
Die Gemeinde Edewecht ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften
(i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular),
- Ziffer III.1.1) a) ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu beachten,
— die nach Ziffer III.1.1) b) bis d) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,
- im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
(ii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist zu bestätigen,
(iii) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben,
(iv) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer
Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.
b) Nachunternehmereinsatz MIT Eignungsleihe
Werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von;
(i) dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer
(Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular) auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende
Angaben zu machen:
- Name des Nachunternehmens,
- Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen,
- Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen Eignungskriterien i.S.d. Ziffer III.
(ii), die zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer haben folgende Erklärungen abzugeben –
„Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular);
- die nach Ziffer III.1.1) a), c) und d) geforderten Nachweise,
- die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III),
insofern gegebenfalls auch Ziffer III.1.1)b).
(iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend
des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen;
c) Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe
Ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; die
Gemeinde Edewecht behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
d) Vertraulichkeitserklärung:
Der Entwurf des Trägervertrages werden nur Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Edewecht fordert von den Bewerbern daher spätestens mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist eine ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (bereitgest. Formular) für diese Unterlagen ab. Wird diese Vertraulichkeitserklärung nicht fristgerecht erbracht, kann das betreffende Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden; Ziffer III)2.2) a) gilt entsprechend.
e) Bekanntmachung zum Verhandlungsverfahren:
Die Gemeinde Edewecht als Konzessionsgeberin gibt bekannt sich vorzubehalten:
(i) gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV ohne in Verhandlungen einzutreten auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag gemäß dem in der Vergabeunterlage beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen,
(ii) gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 12 VgV die Zahl der zu verhandelnden Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien verringert werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis sukzessive zu verkleinern.
Postanschrift: Lüneburg
Ort: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mi.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Edewecht
Postleitzahl: 26188
Land: Deutschland