Neubau 2-zügige Grundschule mit Hort, 04758 Oschatz, Karl-Liebknecht-Straße 1, Los 301 - Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: HB-2023-183-301
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neumarkt 1
Ort: Oschatz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04758
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oschatz.org
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 2-zügige Grundschule mit Hort, 04758 Oschatz, Karl-Liebknecht-Straße 1, Los 301 - Baustelleneinrichtung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Hort einschließlich Außenanlagen im westlichen Stadtgebiet von Oschatz.
Oschatz, DE
Los 301 – Baustelleneinrichtung
Baustellencontainer Besprechung/Sanitär – 1 St
Baustellencontainer Besprechung/Sanitär vorhalten – bis 28 Monate
Bauzaun Stahlrahmen – 250 m
Bautafel – 1 St
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau 2-zügige Grundschule mit Hort, 04758 Oschatz, Karl-Liebknecht-Straße 1, Los 301 - Baustelleneinrichtung
Postanschrift: Johann-Esche-Straße 27
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.