Kauf, Lieferung und Service von Hard- und Softwarekomponenten für die Errichtung von Videokonferenzanlagen für die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/43-1832
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf, Lieferung und Service von Hard- und Softwarekomponenten für die Errichtung von Videokonferenzanlagen für die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
Die BGE beabsichtigt die Neuausstattung von sechs Besprechungsräumen mit Medien- und Videokonferenztechnik sowie der zugehörigen Steuerungstechnik.
Das Ziel ist eine hochwertige Medien- und Tonwiedergabe in den einzelnen Räumen. Dabei sollen drahtlose und drahtgebundene Quellen integriert werden.
Die Aufgaben des Auftragnehmers (AN) sind es, die Medientechnik zu liefern und fachgerecht zu installieren, die vollständige Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe an den Auftraggeber (AG) sowie die anschließende Wartung und Instandhaltung.
Mit der Installation ist ein Managementsystem zu installieren, das die Anlagen im Betrieb überwacht, Störungen meldet und protokolliert. Über eine Mediensteuerung sollen alle Bedienschritte und Nutzungsszenarien in einer gemeinsamen Bedienoberfläche zusammengefasst werden. Für das Managementsystem ist vom AN ein Betriebshandbuch zu erstellen.
Nuts-Code (2) für 38319 Remlingen (Remlingen-Semmenstedt), Infostelle Asse, Am Walde 2, 38319 Remlingen
Titel 1: Besprechungsraum 1105 LED-Wand
Hauptverwaltung Eschentraße 55, 31224 Peine: Besprechungsraum1105 (Raum für die spätere LED-Wand)
LED-Wand 136 Zoll
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Titel 2: Besprechungsräume 1106, 2105 und 2106:
Hauptverwaltung Eschentraße 55, 31224 Peine: Besprechungsräume 1106, 2105, 2106
jeweils: 2 x 75er Displays je Raum (insgesamt 6 Displays)
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Titel 3 - Peine:
Niederlassung Woltorfer Straße 76a, 31224 Peine: Besprechungsraum 208
2 x 75er Displays
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Titel 4 - Remlingen:
Infostelle Asse, Am Walde 2, 38319 Remlingen: Besprechungsraum 005
1 x 98er Display
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Titel 5: Service/Wartung
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Örtlichkeiten:
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Peine:
Hauptverwaltung Eschentraße 55, 31224 Peine: Besprechungsräume 1105 (Raum für die spätere LED-Wand), 1106, 2105, 2106
Niederlassung Woltorfer Straße 76a, 31224 Peine: Besprechungsraum 208
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Remlingen:
Infostelle Asse, Am Walde 2, 38319 Remlingen: Besprechungsraum 005
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Die Details finden Sie in der beigefügten Leistungsbeschreibung
a) Den Teilnehmern des Vergabeverfahrens wird die Möglichkeit von Ortsterminen eingeräumt.
b) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen auf Grundlage der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - i.V.m. den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (BGE) sowie den Besonderen Vertragsbedingungen (BGE) gem. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Information gemäß § 11 VgV: Die technischen Parameter der elektronischen Übermittlung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen werden durch die Vergabeplattform vorgegeben. Die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Vergabeplattform.
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind dem Angebot folgende Erklärungen beizufügen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Postanschrift: Villemombler Strasse 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.