Neubau des Wasserwerks Emmering - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Amperstraße 11a
Ort: Emmering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82275
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.emmering.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1eea46
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Wasserwerks Emmering - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Gemeinde Emmering beabsichtigt den Neubau eines Wasserwerks zur Gewinnung, Aufbereitung und
Förderung von Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Emmering
Die Gemeinde Emmering beabsichtigt den Neubau eines Wasserwerks zur Gewinnung, Aufbereitung und
Förderung von Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung. Auf Basis einer 2022 durchgeführten Studie
wurde entschlossen, mit einem Neubau das jetzige Wasserwerk zu ersetzen. Der Neubau soll im direkten
Umfeld des bestehenden Hochbehälters Emmering errichtet werden. Im Rahmen der Studie wurden die
folgenden Baukosten nach DIN 276 grob ermittelt:
Kostengruppe 300: 2.530.000 € brutto
Kostengruppe 470: 1.880.000 € brutto
Kostengruppe 440+480: 324.000 € brutto
Die Leistungen sollen ab Dezember 2023 erbracht werden.
Die Baufertigstellung soll spätestens März 2028 erfolgen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Die Beauftragung der nachstehenden Besonderen Leistungen wie auch zusätzlicher Leistungen (vgl.
Honorarangebotsformblatt in den Vergabeunterlagen) ist optional möglich, ohne dass ein
Rechtsanspruch darauf besteht.
Optionen:
—Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3-4 gemäß § 55 HOAI,
—Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI,
—Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8-9 gemäß § 55 HOAI,
—Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
—ggf. weitere besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau des Wasserwerks Emmering - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittlefranken.bayern.de
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30
Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).