Planung gem. HOAI § 34 für die Sanierung und Erweiterung des ehemaligen Rathauses
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10
Ort: Höchstädt a.d. Donau
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89420
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 90744414
Fax: +49 90744455
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoechstaedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung gem. HOAI § 34 für die Sanierung und Erweiterung des ehemaligen Rathauses
Objektplanung Gebäude HOAI § 34 LPH 1 bis 9 und Anlage 10 für die Sanierung und Erweiterung des ehemaligen Rathauses und Besondere Leistungen sowie Bearbeitung eines Lösungsvorschlages.
Stadt Höchstädt Lkr. Dillingen
In der historischen Altstadt der Stadt Höchstädt a.d.Donau befindet sich in zentraler Lage am Marktplatz das 1863 errichtete „Alte Rathaus“. Ab Mitte des 20. Jahrhunderts erfolgten zahlreiche bauliche Veränderungen des Gebäudes, in dessen Zuge das äußere Erscheinungsbild grundlegend verändert wurde. Die Dachform wurde vom beidseitig abgewalmten Satteldach in ein Satteldach ohne Walm überführt und das Zwerchhaus in seiner Höhe zurückgenommen. Die Fensterformen wurden mit Ausnahme der vom Platz abgewandten Seite des Zwerchbaus von gotisierenden Spitzbögen zu geraden Fensterstürzen umgebaut. Die Innenräume des ehemaligen Rathauses waren von den Umbauten weitestgehend nicht betroffen und sind deshalb heute noch zum Großteil in den ursprünglichen Grundrissen mit z.T. erhaltener Ausstattung überkommen.
Das Gebäude ist sowohl in die Liste der Baudenkmäler eingetragen als auch Teil des Ensembles des Höchstädter Marktplatzes. Das Gebäude hat eine BGF von ca. 750m².
Östlich an das „Alte Rathaus“ grenzt ein 411 m² großes, derzeit nocht bebautes Grundstück (Fl.-Nr. 183, Stirnweis-Areal) an. Dieses wurde 2022 durch die Stadt Höchstädt erworben. Auf diesem Grundstück soll nach Abbruch des Bestandes ein Ergänzungsgebäude errichtet werden.
Im Bestandsgebäude ehemaliges Rathaus sollen Räume für das städtische Leben untergebracht werden. Im Ergänzungsgebäude sollen Mietflächen für denkbare, das Stadtleben bereichernde Funktionen konzipiert werden.
Die bauliche Realisierung soll voraussichtlich in einem ersten Bauabschnitt Erweiterungsgebäude und in einem zweiten Bauabschnitt Sanierung und Umbau Bestandsgebäude erfolgen.
Die bauliche Fertigstellung des Gesamtvorhabens soll Ende 2027 erfolgen.
Das Vorhaben soll mit Mitteln der Städtebauförderung des Freistaates Bayern und Mittel des Bundes gefördert werden.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass:
— eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt,
— die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Die Kriterien sind wie folgt und zu belegen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen: Gewichtung 10 von 100 Punkten
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
b) Durchschnittliche Anzahl der Architekten/ Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gewichtung 10 von 100 Punkten
3. Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten mit Angaben zu:
Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, öffentlich oder privat, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Nachunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser
Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr), Fertigstellung (Tag, Monat und Jahr).
c) Referenzprojekt 1 - Mindestanforderung an das Referenzprojekt:
Erfahrung in der Objektplanung Gebäude d.h. mind. LPH 2-5 § 34 HOAI eines baulich fertiggestellten Neubaues, Baubeginn nach 01.01.2017, 35 von 100 Punkten, differenziert gewertet werden folgende Angaben:
— selbst geleistete und abgeschlossene LPH 6 bis 8 bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C
— Bruttokosten KG 300+400 gem. DIN 276
— Projekt mind. Honorarzone III auf Grundlage HOAI § 35 oder alternativer Nachweis der gleichwertigen Komplexität
— Gebäude angrenzend an ein Baudenkmal oder Denkmalensemble
— Gebude mit Aufenthaltsrumen
— Mind. 2 Funktionsbereiche (ohne Technik- und Sanitärbereiche) im Referenzobjekt
d) Referenzprojekt 2 - Mindestanforderung an das Referenzprojekt:
Erfahrung in der Objektplanung d.h. mind. LPH 2-5 § 34 HOAI eines baulich fertiggestellten Vorhabens als Umbau oder Sanierung, Baubeginn nach 01.01.2017, 45 von 100 Punkten, differenziert gewertet werden folgende Angaben:
— selbst geleistete und abgeschlossene LPH 6 bis 8 bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C
— Bruttokosten KG 300 mind. 1,5 Mio. EUR
— Projekt mind. Honorarzone III auf Grundlage HOAI § 35
— Projekt mit erheblichen Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes
— Gebäude als Baudenkmal mit bauphysikalischen Problematiken
Sonstiges:
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
— die Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 für die Erweiterung und die Umnutzung des Bestandsgebäudes
Leistungsstufe 2: LPH 3 bis LPH 4 § 34 für die Erweiterung und die Umnutzung des Bestandsgebäudes
Leistungsstufe 3: LPH 5 und 9 HOAI § 34 für die Erweiterung
Leistungsstufe 4: LPH 5 und 9 HOAI § 34 für die Umnutzung des Bestandsgebäudes
Die obigen Leistungsstufen werden weiter gegliedert in Unter-Leistungsstufen
— die Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit,
— der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Höhe der Vergütung für die Erstellung des Lösungsvorschlages ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
In der Leistungszeit in Punkt II.2.7 ist auch die Gewährleistungesphase der Bauausführung enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Gefordert werden:
1. Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen an den Berufsstand:
— Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
— Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen
erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, und nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 § 36 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG,
3. Erklärung über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV,
4. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
5. Erklärung über ein eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist
in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
6. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben,
7. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften,
8. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
9. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG,
10. Erklärung in der "Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022".
Es werden Angaben gefordert zu:
— Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein.
Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g.
Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Siehe II.2.9
Siehe III.1.1)
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber /
Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
- der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).