Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte in der Stadt Nierstein - Fachplanungsleistungen gem. § 53 und § 49 HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sant' Ambrogio-Ring 33
Ort: Oppenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabstelle Zentrale Vergabe, Verbandsgemeinde Rhein-Selz
E-Mail:
Telefon: +49 6133/4901-217
Fax: +49 6133/4901-201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-rhein-selz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte in der Stadt Nierstein - Fachplanungsleistungen gem. § 53 und § 49 HOAI
Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich.
Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre.
Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten.
Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein.
Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung“. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet „Öffentliche Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Grünanlage/Spielbereich“. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden.
Planungsleistungen der technischen Ausrüstung AG 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, AG 2 - Wärmeversorgungsanlagen, AG 3 - Lufttechnische Anlagen, AG 7 - nutzungsspez. Anlagen, AG 8 - Gebäudeautom
Nierstein
Gegenstand dieses Loses 1 sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, AG 1, 2 und 3, sowie besondere Leistungen.
Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppen 400 betragen:
— Anlagengruppen 1: 72.605 EUR,
— Anlagengruppen 2: 108.907 EUR,
— Anlagengruppen 3: 84.706 EUR,
— Anlagengruppen 7: 78.655 EUR
— Anlagengruppen 8: 27.227 EUR.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen. In der Leistungsstufe1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen besondere Leistungen.
Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsstufe 1 (bisGenehmigungsplanung) spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss sichergestellt ist.
Für die Bearbeitung der optional zu beauftragenden Leistungsstufe 2 sind mit deren Beauftragungentsprechende Bearbeitungszeiten zu vereinbaren.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2013 sowie die in diesen Phasenerforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Planungsleistungen der technischen Ausrüstung AG 4 - Starkstromanlagen, AG 5 - Fernmelde- und informationstechn. Anlagen, AG 8 - Gebäudeautomation Anlagen
Nierstein
Gegenstand dieses Loses 2 sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, AG 4, 5, 7 und 8, sowie besondere Leistungen.
Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppen 400 betragen:
— Anlagengruppen 4: 169.411 EUR,
— Anlagengruppen 5: 36.304 EUR,
— Anlagengruppen 8: 27.227 EUR.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen. In der Leistungsstufe1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen besondere Leistungen.
Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsstufe 1 (bis Genehmigungsplanung) spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss sichergestellt ist.
Für die Bearbeitung der optional zu beauftragenden Leistungsstufe 2 sind mit deren Beauftragung entsprechende Bearbeitungszeiten zu vereinbaren.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasenerforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen besondere Leistungen.
Leistungen der Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Loses 3 sind die Planungsleistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI.
Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 300 betragen 1.159.664 EUR (netto) und die der Kostengruppe 400 betragen 605.042 EUR (netto).
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen. In der Leistungsstufe1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 und 6 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen besondere Leistungen.
Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsstufe 1 (bis Genehmigungsplanung) spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss sichergestellt ist.
Für die Bearbeitung der optional zu beauftragenden Leistungsstufe 2 sind mit deren Beauftragung entsprechende Bearbeitungszeiten zu vereinbaren.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasenerforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 und 6 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen besondere Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oderdurch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs.1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oderdurch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs.1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen(gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinemTeilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder denRechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
5. Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht dievon derScientology-Organisation verbreitete „Technologie von L. Ron Hubbard“ angewendet, gelehrt oder in sonstigerWeise verbreitet wird;
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind dieAuskünfte auch vom Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit derausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmerbedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einerBietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Drittenabzugeben.
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme fürPersonenschäden mindestens 2.000.000 EUR, für Sachschäden mindestens 2.000.000 EUR und fürVermögensschäden mindestens 1.000.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügungstehen. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherungnachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für den Nachweis genügt dieZusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichenZusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechendenVersicherung in der geforderten Höhe.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
1) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung derjeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV);
2) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre(Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV);
3) Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Gebäudeplaners und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur verfügen und einem Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation verfügen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit dem Neubau, der Sanierung oder der Erweiterung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung (Feuerwehr) durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens zwei Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Mind. eine Referenz muss die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 2-6 und 8) erbracht worden sein.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätigzuwerden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabeentsprechende Architekten benennen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
55276 Oppenheim, Sant' Ambrogio-Ring 33
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, dieVergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagenanonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen derVergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleinigerVerantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen derVergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich undnoch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieterwerden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über dieVergabeplattform oder per E-Mail (.de ) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zuübermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestelltwerden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich überdie Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei dervergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebendeStelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen beiderunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113