Beschaffung von drei Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräten und zwei Säulen

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Nationale Identifikationsnummer: 30.31 - 23507
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: D-33102
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale eVergabe- und Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 52513083019
Fax: +49 5251308893098
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-paderborn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von drei Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräten und zwei Säulen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 Ziff. 5 VgV:

Um die bereits vorhandenen und die neu zu beschaffende Messanlage(n) mobil und stationär kompatibel einsetzen zu können, soll auch an beiden betreffenden Örtlichkeiten jeweils ein „TraffiTower 2.0“ installiert und drei weitere „TraffiStar S350“-Geschwindigkeitsmessanlagen erworben werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34932000 Radargeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Hauptort der Ausführung:

Kreis Paderborn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es sollen zwei weitere Säulen für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung sowie drei Laserscanner-Geschwindigkeitsmessanlagen beschafft werden. Um die bereits vorhandenen und die neu zu beschaffende Messanlage(n) mobil und stationär kompatibel einsetzen zu können, soll auch an den betreffenden Örtlichkeiten jeweils ein „TraffiTower 2.0“ installiert und drei „TraffiStar S350“-Geschwindigkeitsmessanlagen der JENOPTIK Robot GmbH erworben werden.

Die sechs bereits im Eigentum des Kreises Paderborn befindlichen Messanlagen dieses Typs sind kompatibel für die stationäre und mobile Messung einsetzbar. Anlagen eines anderen Herstellers können in den vorhandenen Säulen (stationär) bzw. mit dem Zubehör (mobil) nicht genutzt werden. Beim Wechsel des Anbieters könnten somit nur die neuen Säulen mit den neu erworbenen Geschwindigkeitsmessanlagen betrieben werden. Die Beschaffung der neuen Geschwindigkeitsmessanlagen „TraffiStar S350“ sowie der „TraffiTower 2.0“ ist nur direkt beim Hersteller möglich (keine sonstigen Händler).

Die Demontage der bisherigen Anlagen (und ggf. Beseitigung des Fundaments) soll nicht gesondert vergeben werden, um sicherzustellen, dass Ab- und Aufbau in zeitlicher Nähe erfolgen und soweit erforderlich, nur eine Verkehrsanordnung beantragt werden muss.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem unter II.1.7) genannten Gesamtwert der Beschaffung wurde als Platzhalter für das hier geforderte Pflichtfeld ein fiktiver Wert eingetragen. Dies gilt ebenfalls für den in Punkt V.2.4) genannten Betrag.

Bei dem unter V.2.1) eingetragenen Datum handelt es sich um das Datum der Entscheidung, dass der Zuschlag an das betreffende Unternehmen erteilt werden soll.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Gem. § 14. Abs. 4 Ziff. 5 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten.

Um die bereits vorhandenen und die neu zu beschaffende Messanlage(n) mobil und stationär kompatibel einsetzen zu können, soll auch an beiden betreffenden Örtlichkeiten jeweils ein „TraffiTower 2.0“ (Säulen für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung) installiert und drei weitere „TraffiStar S350“-Geschwindigkeitsmessanlagen erworben werden. An beiden Örtlichkeiten soll aber aus Gründen der Verkehrssicherheit weiterhin eine regelmäßige Überwachung stattfinden. Die Beschaffung soll gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV durch eine Verhandlungsvergabe erfolgen, da im Kreisgebiet an vier stationären Messplätzen (zwei sind für die Messung in beide Richtungen ausgelegt) die Geschwindigkeitsüberwachung bereits mit Laserscanner-Geschwindigkeitsmessanlagen "TraffiStar S350" im "TraffiTower 2.0" erfolgt. Auch mobil wird mit diesen Messanlagen die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überwacht (Zubehör für mobile Messung zweifach vorhanden). Die sechs bereits im Eigentum des Kreises Paderborn befindlichen Messanlagen dieses Typs sind kompatibel für die stationäre und mobile Messung einsetzbar. Anlagen eines anderen Herstellers können in den vorhandenen Säulen (stationär) bzw. mit dem Zubehör (mobil) nicht genutzt werden. Beim Wechsel des Anbieters könnten somit nur die neuen Säulen mit den neu erworbenen Geschwindigkeitsmessanlagen betrieben werden.

In den (vorhandenen) Säulen/Gehäuse der JENOPTIK Robot GmbH kann nur ein Messgerät dieses Herstellers verwendet werden.

Eine der zu beschaffenden Messanlage soll überwiegend im Tower am MP 11 genutzt werden, um beide Fahrtrichtungen mit zwei Messgeräten zeitgleich zu überwachen. Alle Mitarbeiter der Geschwindigkeitsüberwachung sind hinsichtlich des Einsatzes der Messtechnik geschult. Bei einem anderen Messsystem wären bei einem Mitarbeiterwechsel Schulungen beider Hersteller erforderlich. Die Beschaffung der neuen Geschwindigkeitsmessanlagen „TraffiStar S350“ sowie der „TraffiTower 2.0“ ist nur direkt beim Hersteller möglich (keine sonstigen Händler). Die Demontage der bisherigen Anlagen (und ggf. Beseitigung des Fundaments) soll nicht gesondert vergeben werden, um sicherzustellen, dass Ab- und Aufbau in zeitlicher Nähe erfolgen und soweit erforderlich, nur eine Verkehrsanordnung beantragt werden muss.

Vor Aufstellung des Gehäuses wird die alte Anlage entfernt und unmittelbar das Fundament für die neue Anlage erstellt.

Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Ziff. 5 VgV für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sind gegeben und liegen im Einklang mit der Richtlinie.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: JENOPTIK Robot GmbH
Postanschrift: Opladener Str. 202
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Tahaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Ort: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).

Es wird darauf hingewiesen, dass der Kreis Paderborn beabsichtigt, die vertraglichen Vereinbarungen über die oben beschriebene Leistung zu schließen, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergabeverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Ort: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5251/308-3019
Fax: +49 5251/308893098
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2023

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