Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in 16 Kommunen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Postanschrift: Sant' Ambrogio-Ring 33
Ort: Oppenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabstelle Zentrale Vergabe, Verbandsgemeinde Rhein-Selz
E-Mail:
Telefon: +49 6133/4901-217
Fax: +49 6133/4901-201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-rhein-selz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E72838511
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E72838511
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in 16 Kommunen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz schreibt die Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Auftrag der Ortsgemeinden/Städte

- Dalheim

- Dexheim

- Dienheim

- Dolgesheim

- Dorn-Dürkheim

- Eimsheim

- Guntersblum

- Hillesheim

- Ludwigshöhe

- Mommenheim

- Nierstein

- Oppenheim

- Schwabsburg

- Uelversheim

- Weinolsheim

- Wintersheim

im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der VgV aus. Die Leistungen sollen mit Wirkung zum 01.01.2024 an den Bestbieter vergeben werden.

Grundlage für die Betriebsführung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in der VG Rhein-Selz mit ihren diesen 16 Ortsgemeinden/Städte mit derzeit ca. 4.760 Straßenleuchten, davon ca. 4.370 LED-Leuchten ist ein Beleuchtungsvertrag pro Kommune mit seinen Anlagen. Dieser wird den Bietern zur Verfügung gestellt.

Da jede Kommune Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlagen ist, ist ein für die jeweilige Kommune nach Umfang angepasster Vertrag abzuschließen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Hauptort der Ausführung:

Ortsgemeinden/Städte:

- Dalheim

- Dexheim

- Dienheim

- Dolgesheim

- Dorn-Dürkheim

- Eimsheim

- Guntersblum

- Hillesheim

- Ludwigshöhe

- Mommenheim

- Nierstein

- Oppenheim

- Schwabsburg

- Uelversheim

- Weinolsheim

- Wintersheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Betriebsführung, Wartung und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in 16 Kommunen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Verträge können in gegenseitigem Einverständnis um 2-mal 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Siehe Vergabeunterlage: "Bieterinformation Straßenbeleuchtung VG Rhein-Selz"

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/11/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/11/2023
Ortszeit: 09:00
Ort:

55276 Oppenheim, Sant' Ambrogio-Ring 33

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, dieVergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagenanonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen derVergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleinigerVerantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen derVergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.

Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich undnoch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieterwerden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über dieVergabeplattform oder per E-Mail (.de ) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zuübermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestelltwerden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich überdie Vergabeplattform.

Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.

Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei dervergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebendeStelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen beiderunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauRheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauRheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2023

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