Reinigungsdienst incl. Winterdienst an den Containerplätzen des Landkreises Landsberg am Lech Referenznummer der Bekanntmachung: Abt.2-V-2023-25
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Von -Kühlmann-Str. 15
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 81911291593
Fax: +49 81911295593
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienst incl. Winterdienst an den Containerplätzen des Landkreises Landsberg am Lech
Die Auftragsleistung umfasst die Kontrolle, Reinigung und ggf. Winterdienst (Räumen und Streuen mit Salz-Split-Gemisch) der Containerplätze im Landkreis Landsberg am Lech an den Werktagen (ggf. auch an Samstagen); generell nicht an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Das Auftragsgebiet umfasst den gesamten Landkreis Landsberg am Lech mit 31 Gemeinden, ca. 804 km² Fläche und ca. 122.722 Einwohnern (Stand 30.06.2022).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftragsleistung umfasst die Kontrolle, Reinigung und ggf. Winterdienst (Räumen und Streuen mit Salz-Split-Gemisch) der Containerplätze im Landkreis Landsberg am Lech an den Werktagen (ggf. auch an Samstagen); generell nicht an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Die Containerplätze sind über den gesamten Landkreis verteilt. Es wird sich für den kommenden Auftragszeitraum um ca. 55 Containerplätze handeln.Der Schwerpunkt der Standorte befindet sich im Raum Landsberg am Lech und Kaufering. Diese Standorte bedürfen eines intensiveren Kontroll- u. Reinigungsintervalls.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.