Planung Neubau Kindertagesstätte in 01458 Ottendorf – Okrilla, Ortsteil Medingen Referenznummer der Bekanntmachung: VB 101_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Radeburger Straße 34
Ort: Ottendorf-Okrilla
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01458
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ottendorf-okrilla.de/
Postanschrift: Mügelner Str. 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Neubau Kindertagesstätte in 01458 Ottendorf – Okrilla, Ortsteil Medingen
Vergabe von Planungsleistungen Kindertagesstätte Ottendorf Okrilla (Objektplanung)
Ottendorf – Okrilla, Ortsteil Medingen, DE
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla beabsichtigt, eine Kindertagesstätte für 96 Kindergartenkinder und 56 Krippenkinder neu zu errichten (Bauabschnitt 1) und eine Erweiterung dieser Einrichtung um 32 Kindergartenkinder und 28 Krippenkinder (Bauabschnitt 2) bauplanungsseitig vorzubereiten.
Für dieses Vorhaben ist die Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1-8 HOAI für den Bauabschnitt 1 und die Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1-3 HOAI für den Bauabschnitt 2 zu erbringen. Fachplanungen sind nicht Auftragsgegenstand und werden in einem eigenen Verfahren vergeben.
Jedoch ist Koordinierungsaufwand in der Honorarermittlung entsprechend zu berücksichtigen
Der Einsatz regenerativer Energien der Heizungs- und Stromversorgung, insbesondere auch mit Blick auf die Folgekosten und den zukünftigen wirtschaftlichen Betrieb dieser Einrichtung ist im Rahmen der Planung zu untersuchen. Es ist der Passivhausstandard zu realisieren (KfW 40), um eine hohe Energieeffizienz zu erzielen und damit langfristig die Betriebskosten positiv zu gestalten und zugleich einen aktiven Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu leisten.
Zudem ist die Kindereinrichtung barrierefrei zu gestalten.
Die einschlägigen Richtlinien, Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben für diese Planungsaufgabe und die bauliche Umsetzung sind einzuhalten.
Budget
Für den Bauabschnitt 1 liegt die Baukostenobergrenze (KG 300 + KG 400) bei insgesamt 4,3 Mio € (inkl. 19% MWSt). Dieser Finanzrahmen ist bei der Planung zwingend zu beachten.
Leistungszeitraum:
Mit den Planungsleistungen ist direkt nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Gesamtmaßnahme ist zwingend bis zum 27.02.2026 abzuschließen.
Optionen für zusätzliche Stunden siehe Preisblatt
Folgende Unterlagen sind zur Bewertung einzureichen:
- Grobskizze mit lagemäßiger Einordnung des Gebäudes mit Außenanlagen, Parkplätzen, Zuwegung zu und auf dem Grundstück
- Erläuterungen zur Einordnung Herstellung 1. Bauabschnitt in Zusammenhang mit späterer Herstellung 2. Bauabschnitt (z.B. schematische grundrisshafte Darstellung)
- Terminplan (Planungsphasen + Bauzeit BA 1)
- Kostenplan (Kostenschätzung KG 300, 400, 700 für BA 1/2 getrennt)
- Nachweise über ähnliche, bereits ausgeführte Bauvorhaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens unabhängig von den einzureichenden Dokumenten gemäß Dokument 03 Wertungsschema vorzulegen:
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Steuernummer möglich.
6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
7) Eigenerklärung (Textform), dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, in etwa Bauplanungsleistungen Gebäude
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet Kindergärten, Kinderkrippen.
5) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen:
für Personenschäden 3.000.000,00 €
für sonstige Schäden 500.000,00 €
8) Nachweis der Bauvorlageberechtigung
Für die Ausführung der Leistungen gelten 1) die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, 2) die HOAI und 3) die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B.
Abschnitt IV: Verfahren
-
Bieter und/ oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.