ZV - Rödental - Generalsanierung KiTa St. Marien Einberg - Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 1200-0452-2023/001231
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgerplatz 1
Ort: Rödental
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Rödental - Generalsanierung KiTa St. Marien Einberg - Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung
Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9 HOAI)
Maschinentechnik
96472 Rödental
Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (98 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI) Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 3 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 4 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone II in jeder Anlagengruppe Anlagengruppen 1, 2, 3 (Maschinentechnik) Die bestehende Kindertagesstätte St. Marien entspricht im aktuellen Zustand nicht den funktionellen und energetischen Anforderungen. Folgende Maßnahmen werden vorrangig erforderlich: Funktional: - Ruheraum für Gruppe 2 (Krippengruppe) - Für die Gruppen 2 und 4 müssen 4 WCs vorhanden sein - Sanitärraum für Gruppe 3 - Personal WCs entsprechend Anzahl Mitarbeiter herstellen - Umkleideraum für Personal - Personalraum und Teeküche zu klein - Barrierefreies WC ist nicht vorhanden - Barrierefreiheit in Besucher und Benutzerbereichen ist nicht gegeben - Werk-/Therapieraum für Gruppe 2 fehlt Energetisch: - Austausch der Fenster - Dämmung Dach - Dämmung Fassade - Erneuerung der Heizungsanlage - Einbau von Lüftungsgeräten Die hierfür erforderliche Grundlagenermittlung und Vorplanung erfolgte durch das Architekturbüro Göhring aus Coburg. Die erarbeiteten Unterlagen sind Teil der Vergabeunterlagen. Als möglicher Beginn für die bauliche Umsetzung ist September 2024 angedacht. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2026 geplant, sodass im April 2026 ein Nutzungsbeginn erfolgen kann.
Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 2) sowie LPH 5-7 HOAI (Stufe 3) und LPH 8-9 HOAI (Stufe 4).
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen Auftraggebers:
Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Es ist eine stufenweise Beauftragung, sowie die Anwendung der Vertragsmuster nach HAV-KOM für den abzuschließenden Vertrag vorgesehen.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Elektrotechnik
96472 Rödental
Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (98 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI) Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 3 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 4 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone II in jeder Anlagengruppe Anlagengruppen 4, 5, 7 (Elektrotechnik) Die bestehende Kindertagesstätte St. Marien entspricht im aktuellen Zustand nicht den funktionellen und energetischen Anforderungen. Folgende Maßnahmen werden vorrangig erforderlich: Funktional: - Ruheraum für Gruppe 2 (Krippengruppe) - Für die Gruppen 2 und 4 müssen 4 WCs vorhanden sein - Sanitärraum für Gruppe 3 - Personal WCs entsprechend Anzahl Mitarbeiter herstellen - Umkleideraum für Personal - Personalraum und Teeküche zu klein - Barrierefreies WC ist nicht vorhanden - Barrierefreiheit in Besucher und Benutzerbereichen ist nicht gegeben - Werk-/Therapieraum für Gruppe 2 fehlt Energetisch: - Austausch der Fenster - Dämmung Dach - Dämmung Fassade - Erneuerung der Heizungsanlage - Einbau von Lüftungsgeräten Die hierfür erforderliche Grundlagenermittlung und Vorplanung erfolgte durch das Architekturbüro Göhring aus Coburg. Die erarbeiteten Unterlagen sind Teil der Vergabeunterlagen. Als möglicher Beginn für die bauliche Umsetzung ist September 2024 angedacht. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2026 geplant, sodass im April 2026 ein Nutzungsbeginn erfolgen kann.
Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 2) sowie LPH 5-7 HOAI (Stufe 3) und LPH 8-9 HOAI (Stufe 4).
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen Auftraggebers:
Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Es ist eine stufenweise Beauftragung, sowie die Anwendung der Vertragsmuster nach HAV-KOM für den abzuschließenden Vertrag vorgesehen.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maschinentechnik
Postanschrift: Neuhofer Str. 22
Ort: Rödental
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektrotechnik
Postanschrift: Neuhofer Str. 22
Ort: Rödental
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/