Verpflegungsleistungen für Kindertagesstätten und Obstversorgung für Schulen - 16321 Bernau bei Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: V 06a_23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeisterstraße 25
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernau-bei-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen für Kindertagesstätten und Obstversorgung für Schulen - 16321 Bernau bei Berlin
Bernau bei Berlin ist eine große kreisangehörige Stadt in Brandenburg. Sie liegt wenige Kilometer nordöstlich der Berliner Stadtgrenze.
Die Stadt Bernau bei Berlin schreibt mit diesem Vergabeverfahren die Verpflegungsleistungen für neun Kindertagesstätten (Los 1) und die Obstversorgung für sechs Schulen (Los 2) zum 01.01.2024 für zwei Jahre mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption aus.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen und dort insbesondere den Leistungsbeschreibungen zu Los 1 (230906_LOS1_Leistungsbeschreibung_Kita) und Los 2 (230906_LOS2_Leistungsbeschreibung_Obst).
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Verpflegungsleistungen für fünf Schulen (Mittagsverpflegung) werden in einem gesonderten Verahren mit der Vergabenummer V 06b_23 vergeben.
Verpflegung Kindertagesstätten
Stadt Bernau bei Berlin 16321 Bernau bei Berlin Los 1: Kindertagesstätten:
- Friedenstaler Spatzen
- Kita Angergang
- Kita "Kleiner Bär"
- Kita der kleinen Strolche
- Kita "Heideknirpse"
- Kita " Kindergärtnerei"
- Kita "Pankewichtel"
- Kita Sternekieker
- Kita Regenbogen
Weitere Angaben zu den Einrichtungen entnehme Sie bitte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anlage "Los 1 - Anlage 1: Lieferstellen (230831_LOS1_Anlage1LB_Lieferstellen_Kita.pdf)"
Die Stadt Bernau bei Berlin schreibt mit diesem Los 1 die Verpflegungsleistungen für neun Kindertagesstätten zum 01.01.2024 für vier Jahre (zwei Jahre mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption) neu aus.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen und dort insbesondere der Leistungsbeschreibung zu Los 1 (230906_LOS1_Leistungsbeschreibung_Kita)..
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption.
Obstversorgung für Schulen
Stadt Bernau bei Berlin 16321 Bernau bei Berlin Los 2: Schulen:
- GS am Blumenhag
- Georg-Rollenhagen-GS
- GS an der Hasenheide
- Grundschule Schönow
- Tobias-Seiler-OS
- Schule am Kirschgarten (Grundschulteil)
Weitere Angaben zu den Einrichtungen entnehmen Sie bitte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anlage "Los 2 - Anlage 1: Lieferstellen (230831_LOS2_Anlage1LB_Lieferstellen_Obst.pdf)".
Die Stadt Bernau bei Berlin schreibt mit diesem Los 2 die Obstversorgung für sechs Schulen zum 01.01.2024 für vier Jahre (zwei Jahre mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption) aus.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen und dort insbesondere der Leistungsbeschreibung zu Los 2 (230906_LOS2_Leistungsbeschreibung_Obst).
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verpflegung Kindertagesstätten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Obstversorgung für Schulen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5J6NHW
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.