Lieferung von elektrischer Energie und Erdgas für den Landkreis Peine und die Gemeinde Edemissen Referenznummer der Bekanntmachung: 27-03-2023/042
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burgstraße 1
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zielinski, Maja
E-Mail:
Telefon: +49 51714016106
Fax: +49 51714017730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie und Erdgas für den Landkreis Peine und die Gemeinde Edemissen
Der Landkreis Peine und die Gemeinde Edemissen benötigen elektrische Energie und Erdgas für den Betrieb der Liegenschaften, Straßenbeleuchtung und sonstiger Betriebsstätten.
Die Lieferung der beiden Medien wird in zwei Losen ausgeschrieben.
Ausschreibung von Ökostrom
Für den Landkreis Peine und der Gemeinde Edemissen wird Ökostrom ausgeschrieben.
Es sind ca. 5,0 Mio. kWh an elektrischer Energie (Ökostrom) zu liefern. Es handelt sich um RLM-, SLP-Abnahmestellen in 2 unterschiedlichen Gruppen; Weiterhin handelt es sich um ca. 11,3 Mio. kWh Erdgas mit CO2-Minderungszertifikaten an 3 RLM- und 51 SLP -Abnahmestellen. Die Mengen werden mit einer Tranchenbeschaffung gekauft.
Lieferung von Erdgas
Für den Landkreis Peine und der Gemeinde Edemissen wird Erdgas ausgeschrieben.
Es sind ca. 5,0 Mio. kWh an elektrischer Energie (Ökostrom) zu liefern. Es handelt sich um RLM-, SLP-Abnahmestellen in 2 unterschiedlichen Gruppen; Weiterhin handelt es sich um ca. 11,3 Mio. kWh Erdgas mit CO2-Minderungszertifikaten an 3 RLM- und 51 SLP -Abnahmestellen. Die Mengen werden mit einer Tranchenbeschaffung gekauft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung Versorger nach §5 EnWG o.ä., Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Strom und Erdgas), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf eines der letzten drei Geschäftsjahre, Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen
Der Jahresumsatz der Bieterin muss bei einem Gesamtangebot bei 6,6 Mio €/a sein. (Los 1: 3,4 Mio €/a; Los 2: 3,2 Mio. €)
Aktuelle Referenzliste elektrische Energie mit mindestens einer gleichwertigen Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen .
Los 1: Strom: Die Referenz muss mindestens so viele Abnahmestellen (240) enthalten und mindestens die gleiche Menge (5 Mio. kWh), wie die des angefragten Auftrags. Los 2: Gas: Die Referenz muss mindestens so viele Abnahmestellen (45) enthalten und mindestens die gleiche Menge (11,3 Mio. kWh), wie die des angefragten Auftrags.
Es können auch verschiedene Referenzen sein, die jeweils ein Kriterium erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Unterlagen, die zur Ausschreibung gehören und nicht beiliegen:
- VOL/B
- Strom GVV
- Gas GVV
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.