EU_OV_VgV_20.23 - Ausschreibung zur Ausführung des Schülerspezialverkehrs ab 01.12.2023 der Stadt Wermelskirchen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wermelskirchen -Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Telegrafenstr. 29-33
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2196/710-112
Fax: +49 2196/710-7112
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU_OV_VgV_20.23 - Ausschreibung zur Ausführung des Schülerspezialverkehrs ab 01.12.2023 der Stadt Wermelskirchen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Vergabe des freigestellten Schülerspezialverkehrs zu und von den Schulen in Wermelskirchen inkl. Sonderfahrten und Sport- und Schwimmfahrten. Die Beförderung erfolgt ab dem 01.12.2023 bis zum 01.12.2027 mit der Option um Verlängerung bis zum Schuljahresende 2028/29 (29.06.2029).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

jeweilige Schuladressen s. Leistungsverzeichnis in 42929 Wermelskirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis, NRW

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Wermelskirchen schreibt hiermit die Ausführung des freigestellten Schülerspezialverkehrs zu den Wermelskirchener Schulen aus. Diese beinhaltet neben der Beförderung zu und von den Schulen außerdem Sonderfahrten, sowie Sport- und Schwimmfahrten.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beförderung von Schülern/ Schülerinnen (im Folgenden auch „Fahrgäste“ genannt) im freigestellten Schulverkehr mit Bussen zu und von den

folgenden Schulen in Wermelskirchen

- Waldschule

- Schwanenschule

- Grundschulverbund Am Haiderbach

- Grundschulverbund Dabringhausen/Dhünn

- Kath. Grundschule St. Michael

- Gymnasium

- Sekundarschule

- Gesamtschule (befindet sich im Aufbau)

Weitere Informationen über die Schulen sind in der Anlage 1 des Leistungsverzeichnisses enthalten (siehe unter 2_Auszufüllende Dokumente.zip).

Die Fahrpläne für die Schülerbeförderung mit aktuellem Stand sind in der Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses dargestellt. Diese sind zum kommenden Schuljahr entsprechend durch den Bieter anzupassen. Die Fahrplangestaltung obliegt dem Bieter.

Die Fortschreibung und Modifikation der Fahrpläne auf Grundlage sich verändernder Ein- und Aussteigesituationen für einzelne Schuljahre obliegt dem Auftraggeber. Näheres hierzu regelt der Verkehrsvertrag (siehe unter 4_Sonstiges.zip).

Die Beförderung erfolgt ab dem 01.12.2023 bis zum 01.12.2027 mit der Option um Verlängerung bis zum Schuljahresende 2028/29 (29.06.2029).

Fahrzeugeinsatz und Umlaufbildung

Für die ausgeschriebenen Leistungen sind bisher bis zu 11 Fahrzeuge (7x8er, 1x16er, 1-3x50er (Schwimmfahrten) vorgesehen. Es bleibt dem Bieter frei, auch eine andere Fahrzeuganzahl anzubieten. Die Ausstattungstandards und erforderlichen Kapazitäten sind dem Kapitel 3.3 des Leistungsverzeichnisses (LV) zu entnehmen.

Die Fahrzeuge sind gemäß den in Anlage 2 des LV dargestellten Fahrplänen ohne Fahrzeugwechsel zwischen den Fahrten bzw. kombinierten Fahrten (vgl. Kapitel 2.5 des LV) einzusetzen. Die Anzahl der maximal zu befördernden Schüler ist zu beachten (vgl. Kapitel 3.3 des LV).

Befahrbarkeit und Haltestellenbedienung

Der Ein- und Ausstieg der Schüler in das Fahrzeug darf nur an den in Anlage 2 des LV aufgeführten Haltestellen erfolgen. Ein Ein- oder Ausstieg zwischen den angegebenen Haltestellen ist nicht möglich. Ausnahmen ergeben sich hier an Örtlichkeiten, welche keine fußläufige Erreichbarkeit einer Haltestelle sicherstellen.

Die Befahrbarkeit der vom Bieter vorgesehenen Routen und Straßen sowie die Bedienung der angegebenen Haltestellen muss vom Bieter in Abhängigkeit des einzusetzenden Fahrzeuges selbst geprüft und gewährleistet werden.

Sport- und Bäderfahrten

Der Auftragnehmer hat neben der Beförderung zur Schule auch die im LV auf der Seite 5 eingetragenen Sport- und Bäderfahrten durchzuführen (diese entsprechen dem aktuellen Stand, Änderungen sind möglich). Üblicherweise werden die Sport- und Bäderfahrten mit einem Bus pro Fahrt durchgeführt. In der Regel sind es ein oder zwei Klassen, also ca. 25-60 Personen die zu befördern sind.

Anforderungen für die Verkehrsdurchführung

- Vertraulichkeit und Prüfrecht:

Der Auftragnehmer darf Informationen über das Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin veröffentlichen bzw. an Dritte weitergeben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die mit der Auftraggeberin geschlossenen Verträge und weitere im Zusammenhang mit der Leistungserstellung in Verbindung stehende Vereinbarungen als streng vertraulich zu behandeln. Subunternehmer sind entsprechend zu verpflichten.

Die Auftraggeberin hat das Recht, die Einsatzpläne und Fahrtenblätter des Fahrpersonals auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Die Aufgaben und Pflichten des Unternehmers nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin den ausgearbeiteten Fahrplan unaufgefordert zur Verfügung.

- Ansprechpartner und Erreichbarkeit:

Der Auftragnehmer hat einen Betriebsleiter nach BOKraft oder einen sonstigen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Dieser muss während der Betriebszeiten für das Fahrpersonal und die Auftraggeberin telefonisch (Festnetz oder Handy) erreichbar sein.

- Anforderungen an die Fahrzeuge:

Fahrzeugeinsatz und Zustand

Alle eingesetzten Fahrzeuge haben dem gültigen StVG, der StVO und StVZO (insbesondere § 35), dem PBefG und der BOKraft sowie den Unfallverhütungsvorschriften für Omnibusse im Linienverkehr und der EU-Richtlinie 2001/85/EG sowie dem „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden“ zu entsprechen.

Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem, fahrbereitem und sauberem Zustand befinden und den jahreszeitlichen Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet sein. Es muss ferner während der kalten Jahreszeit ausreichend geheizt sein. Im Winter sind Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) vorgeschrieben. Die vorgeschriebenen Steuerungselemente und Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein.

Die vom Auftragnehmer vorgesehenen Fahrzeuge müssen die in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten Verkehrsleistungen uneingeschränkt befahren können. Die Fahrzeuge müssen hinsichtlich ihrer Motorisierung den Anforderungen des Einsatzgebietes entsprechen und die Fahrplanzeiten einhalten können. Die Fahrbarkeit der vorgesehenen Linienverläufe mit den vom Auftragnehmer vorgesehenen Fahrzeugen ist daher vor Betriebsaufnahme zu überprüfen.

Zu Betriebsbeginn zum Anfang des Schuljahres 2023/2024 dürfen die eingesetzten Fahrzeuge im Durchschnitt ein Alter von maximal 16 Jahren nicht überschreiten (Bezugsgröße ist die Erstzulassung der Fahrzeuge).

Technische Merkmale:

- Motor: ausreichende Motorisierung für die topografische Situation im Einsatzgebiet

Ausstattung Kommunikation und Sicherheit:

- Lautsprecheranlage: Lautsprecheranlage innen; Mikrofon für Fahrer

- Betriebliche Kommunikation: Betriebsfunk zur Betriebsleitstelle des Auftragnehmers oder Mobiltelefon mit Freisprechanlage am Fahrerarbeitsplatz

Information/ Werbung und Erscheinungsbild:

- Fahrgastinformation außen: Kennzeichnung vorne (Front): Kennzeichnung mit Schulbus-Symbol gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft, Fahrtziel entsprechend Fahrplan; Kennzeichnung hinten (Heck): Kennzeichnung mit Schulbus-Symbol gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft, Fahrtziel; (Vorgaben zur Kennzeichnung erfolgen in Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer).

- Eigentümerkennzeichnung entsprechend BOKraft

- Papierkorb im Fahrzeug

- Die Vermietung der Werbeflächen außen und innen obliegt dem Auftragnehmer. Die Einnahmen aus der Fremdwerbung verbleiben beim Auftragnehmer und werden nicht mit der Vergütung gegen gerechnet. Nicht zulässig ist Werbung mit politischem und weltanschaulichem Inhalt. Ausgeschlossen ist weiterhin Werbung mit jugendgefährdendem, gewaltverherrlichendem, rassenhetzerischem und pornografischem Inhalt.

Sicherung der Platzkapazität

Zur Zeit werden 182 Personen befördert - die Verteilung auf die Schulen etc. entnehmen Sie bitte dem LV.

Angaben über die Anforderungen an Fahrpersonal, über Weitere Anforderungen an die Durchführung des Verkehrs und über Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung/ Nichteinhalten von Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!

Das in der Anlage 3 des LV Preis Datenblatt ist vollständig auszufüllen und mit Angebotsabgabe mit einzureichen:

Die Schulwoche hat zurzeit 5 Schultage von Montag bis Freitag.

Zur Kalkulation des Schülerspezialverkehrs werden 200 Schultage festgelegt, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten. Diese Zahl stellt nicht die konkrete Anzahl der Schultage pro Jahr dar, sie kann während des Leistungszeitraumes variieren.

Anzugeben ist der Preis für die Tagespauschale.

Der Gesamtpreis pro Jahr ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl Schultage pro Jahr multipliziert mit der Tagespauschale (netto).

Gemäß Ziffer. 3.12 der Bewerbungsbedingungen sind folgende zwingende Vorgaben für das Fahrzeugalter zu berücksichtigen:

Zu Betriebsbeginn zum 01.12.2023 dürfen die eingesetzten Fahrzeuge im Durchschnitt ein Alter von maximal sechzehn Jahren nicht überschreiten (Bezugsgröße ist die Erstzulassung der Fahrzeuge).

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umwelt / Gewichtung: 16 %
Preis - Gewichtung: 84 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 142-453150
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

EU_OV_VgV_20.23 - Ausschreibung zur Ausführung des Schülerspezialverkehrs ab 01.12.2023 der Stadt Wermelskirchen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E35126463“ möglich!

Wichtiger Hinweis:

Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!

Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.

Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 17.08.2023 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.

Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).

Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045
Internet-Adresse: https://bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:

1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Postfach 200450
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202/13-0
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2023

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