WSR_Rosenhof, Walluf Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_WSR

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Walluf
Ort: Walluf
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65396
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BÄUMLE Architekten | Stadtplaner
E-Mail:
Telefon: +49 61512783980
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheingau.de/gemeinde/walluf
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

WSR_Rosenhof, Walluf

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_WSR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Walluf - Niederwalluf befindet sich zwischen dem Gewerbegebiet Kressboden und dem Siedlungsbereich Nordwest/Im Sand eine rund 4,66 ha große Fläche, die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Für das Plangebiet oberhalb des Rosenhofs soll ein Siedlungsprojekt entwickelt werden, das sich innerhalb verschiedener Handlungsfelder mit den Möglichkeiten einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung auseinandersetzt. Folgende Prämissen sollten u.a. berücksichtigt werden:

- Konzentration auf Geschosswohnungsbau und Integration einer 4 -6 gruppigen Kita

- energieeffiziente Gebäudeversorgung, konsequente Nutzung des Solarpotenzials

- eine abflussneutrale Wasserwirtschaft und ein

- zukunftsfähiges Mobilitäts- und Parkierungskonzept.

Mit dem Wettbewerb sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung geschaffen werden. Bereits seit längerem besteht die Absicht, das Wettbewerbsgebiet zu entwickeln. Bereits am 29. Juni und 14. Juli 2022 wurde dem Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt bzw. der Gemeindevertretung ein erster Vorentwurf für eine mögliche Bebauung im Bebauungsplangebiet "Rosenhof" vorgestellt. Da das Ergebnis nicht überzeugt hat, wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.

Im Sinne eines ganzheitlichen Planungsansatzes sollten interdisziplinär besetzte Planungsteams im Rahmen der Beauftragung nach dem Wettbewerb auch die Gestaltung des öffentlichen Raums weiterentwickeln und die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs schaffen.

Der Wettbewerb wurde als offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach den RPW 2013 ausgelobt.

Nach Abschluss des Wettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. §14 Abs. 4 Nr. 8 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Dabei wird zunächst mit dem 1. Preisträger verhandelt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Preisrichterbeurteilung waren (Aufzählung ohne Rangfolge):

- Städtebauliche Leitidee

- Raumbildung, Orientierung, Identität

- Freiraumkonzept

- Umgang mit dem vorhandenen Grünbestand

- Verkehrliche Aspekte

- Wohnungswirtschaftliche Aspekte

- Integration Kita

- Umweltfreundlichkeit und Klimaanpassungsfähigkeit

- Regenwasserbewirtschaftungskonzept

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 119-376812

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
21/11/2023
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
Anzahl der beteiligten KMU: 12
Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 0
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: 1. Preis: 1003 Baier Architektur + Städtebau, Gauting mit SUD(D)EN Landschaftsarchitekt, Krefeld
Ort: Gauting
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: 3. Preis: scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh, Dortmund mit wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: 3. Preis: 1007 mharchitekten GmbH | Freie Architekten und Stadtplaner, Stuttgart mit Freiraum und Landschaft, Nürtingen
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 70 000.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160ff. GWB.

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftrags, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3W6S1R

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß §160 Abs. 3 Nr.1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: seihe VI.4.1)
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2023

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