Beschaffung einer Softwarelösung "AddOn Wartezimmer" und "ORBIS ENDO/SONO"

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: REGIOMED-Kliniken GmbH
Postanschrift: Neustadter Straße 61
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regiomed-kliniken.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts (GmbH, kommunal getragen)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung einer Softwarelösung "AddOn Wartezimmer" und "ORBIS ENDO/SONO"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung einer Softwarelösung "AddOn Wartezimmer" und "ORBIS ENDO/SONO" für die Henneberg-Kliniken-Betriebsgesellschaften mbH und MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 48 977.45 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Hauptort der Ausführung:

Henneberg-Kliniken-Betriebsgesellschaften mbH und MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erweiterung des vorhandenen ORBIS-Notaufnamemoduls. Kauf weiterer Lizenzen (Erweiterung), Dienstleistung der Einrichtung und Einführung, Schulung und Wartung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die REGIOMED und deren IT verfolgen eine Strategie einer einrichtungsübergreifenden KIS-Plattform und haben diese Plattform bereits übergreifend umgesetzt. Die KIS-Plattform erlaubt Synergien in der IT (Beschaffung und insbes. Betreuung und Betrieb), aber auch - und das wird insbesondere bei sich verstärkender IT-Durchdringung der Arbeitsprozesse der klinischen Anwender immer wichtiger - in der Standardisierung und Optimierung der Arbeitsprozesse mit Unterstützung der IT-Werkzeuge. Insofern ist die einheitliche KIS-Plattform in der REGIOMED eine wesentliche Strategiekomponente ("Ein-Plattform-Strategie im KIS"), nicht nur der IT sondern der Gruppe insgesamt, einschließlich in Bezug auf die Kernaufgabe: die klinische Versorgung der Bevölkerung.

Ein weiterer Vorteil die einheitliche Eingabeoberfläche welche den Schulungsaufwand, das Verständnis und die Sicherheit in der Nutzung des Anwenders unterstützt.

Ein 3. wesentlicher Aspekt einer Ein-Plattform-Strategie im KIS ist die Verfügbarkeit valider und konsistenter Daten in allen klinischen Bereichen, garantiert durch die Qualitätssicherung bei der Herstellung des KIS (Programmierung, Implementierung) und durch einen ordnungsgemäßen Betrieb. Unvollständige Daten und/oder Schnittstellenprobleme sind durch den integrativen Ansatz ausgeschlossen oder zumindest wesentlich vermindert. Insofern sind die Sicherheit im klinischen Handeln und letztlich die Patientensicherheit positiv betroffen.

Im Ergebnis der Ein-Plattform-Strategie im KIS ist es rational und sinnvoll, eine Erweiterung der Funktionen an klinischen Arbeitsplätzen vorrangig über das KIS zu suchen, wenn dort vorhandene Informationen und Dokumentationen zur Funktion dieser Erweiterungen beitragen oder sogar notwendig sind. Insbesondere zusammenfassende Übersichten, Funktionen zur Erkennung von Risiken oder auch Funktionen zur Steuerung von Arbeitsprozessen ("Pathways", Maßnahmenplanung) sind i.d.R. eng eingebunden in die sonstige klinische Dokumentation und Workflow-Steuerung und profitieren ganz besonders von der Einbettung in das KIS.

Im Ergebnis der o.g. Überlegungen kommt die REGIOMED daher zu der Entscheidung, die Positionen:

AddOn Wartezimmer

ORBIS ENDO/SONO

als Bestandteil des KIS zu verstehen und zu beziehen. Die interne Bewertung anhand der REGIOMED vorliegenden Informationen ist dergestalt, dass diese Funktionen im Sinne der Integration für Daten und Workflow-Steuerung für die Ein-Plattform-Strategie im KIS wesentlich sind und daher bei Verfügbarkeit vom KIS-Hersteller bezogen werden sollten.

Die Beschaffung dieser Funktionserweiterung des KIS kann nur vom Hersteller erfolgen und daher ist deren Handhabung als KIS-Erweiterung in jedem Fall alternativlos.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
06/12/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Dedalus Healthcare GmbH
Postanschrift: Am alten Gaswerk 2
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 48 977.45 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Unwirksamkeit nach kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2023

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