Beschreibung: Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt
haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot ist für
die Beurteilung der Eignung vorzulegen: • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des finanzamts sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorzulegen. Die
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
eine Gewerbeanmeldung, einen nicht als 3 Monate äterer Auszug aus dem Gewerbezentralregister
sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen. • Angaben zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames
vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges
Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben
wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB), Geldwäsche (§ 261
StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),Unterschlagung
(§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263StGB), Subventionsbetrug (§264
StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§267 StGB),
Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren(§
283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung
(§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang
mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung, dass der Bieter
in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7 / 17 einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden
ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justizanfordern. • Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Sofern eine Bietergemeinschaft
gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in
der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragspflicht
besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz von Unterauftragnehmer
(Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer
(Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in
der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden.