Deutschland - Verkauf von Grundstücken - Vermarktung von Baugrundstücken im 2. Bauabschnitt des Baugebietes Aldekerk-Süd in Kerken

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Kerken
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Vermarktung von Baugrundstücken im 2. Bauabschnitt des Baugebietes Aldekerk-Süd in Kerken
Beschreibung: Die Gemeinde Kerken beabsichtigt die Vermarktung und Veräußerung der Baugrundstücke im Baugebiet Aldekerk Süd, 2. Bauabschnitt an einen Dienstleister zu übertragen. Folgende Aufgaben sollen übertragen werden: - Die Einholung der endgültigen Bewerbungen der Grundstücksinteressenten entsprechend der Vergabegrundsätze der Gemeinde. - Die Vermarktung der Grundstücke, soweit die von der Gemeinde übermittelten Interessenten nicht zur Vergabe aller Grundstücke ausreichen. - Die Veräußerung der parzellierten Grundstücke an Bauwillige entsprechend den mit der Gemeinde in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen und sonstigen Vorgaben der Gemeinde. Die Inhalte der Kaufverträge werden von der Gemeinde festgelegt und dem Dienstleiter zur Verfügung gestellt. - Die Vorbereitung sowie den Abschluss der Kaufverträge, insbesondere die notarielle Abwicklung und die Betreuung der Kaufverträge. - Die kaufmännische Abwicklung sowie das Controlling für die Vermarktung und Veräußerung der Grundstücke nach Vorgabe der Gemeinde. Für die o.g. Tätigkeiten erhält der Dienstleister ein prozentuales Honorar, das sich anhand der jeweiligen beurkundeten Grundstückskaufpreise berechnet.
Kennung des Verfahrens: 92583229-d78e-431d-9c43-9bdeb9406693
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 70122100Verkauf von Grundstücken
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Kerken
Postleitzahl: 47647
Land, Gliederung (NUTS): Kleve(DEA1B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPTYRED9W9
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Vermarktung von Baugrundstücken im 2. Bauabschnitt des Baugebietes Aldekerk-Süd in Kerken
Beschreibung: Die Gemeinde Kerken beabsichtigt die Vermarktung und Veräußerung der Baugrundstücke im Baugebiet Aldekerk Süd, 2. Bauabschnitt an einen Dienstleister zu übertragen. Folgende Aufgaben sollen übertragen werden: - Die Einholung der endgültigen Bewerbungen der Grundstücksinteressenten entsprechend der Vergabegrundsätze der Gemeinde. - Die Vermarktung der Grundstücke, soweit die von der Gemeinde übermittelten Interessenten nicht zur Vergabe aller Grundstücke ausreichen. - Die Veräußerung der parzellierten Grundstücke an Bauwillige entsprechend den mit der Gemeinde in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen und sonstigen Vorgaben der Gemeinde. Die Inhalte der Kaufverträge werden von der Gemeinde festgelegt und dem Dienstleiter zur Verfügung gestellt. - Die Vorbereitung sowie den Abschluss der Kaufverträge, insbesondere die notarielle Abwicklung und die Betreuung der Kaufverträge. - Die kaufmännische Abwicklung sowie das Controlling für die Vermarktung und Veräußerung der Grundstücke nach Vorgabe der Gemeinde. Für die o.g. Tätigkeiten erhält der Dienstleister ein prozentuales Honorar, das sich anhand der jeweiligen beurkundeten Grundstückskaufpreise berechnet.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 70122100Verkauf von Grundstücken
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Kerken
Postleitzahl: 47647
Land, Gliederung (NUTS): Kleve(DEA1B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert: - Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. - Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. - Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. - Wir erklären ferner als Unternehmen, a) dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind, b) dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben, c) dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, d) dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird, e) dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 300.000,00. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr oder alternativ Erklärung, eine entsprechende Versicherung abzuschließen/aufzustocken.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Es müssen Referenzen über erbrachte Leistungen aus dem ausgeschriebenen Leistungsbereich "Vermarktung und notarielle Abwicklung von Grundstücksverkäufen" nachgewiesen werden. Die Leistungen der Referenzprojekte müssen innerhalb der vergangenen 7 Jahre begonnen worden sein (Stichtag: 01.01.2016). Für die Auswahl der 3 bis 5 zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber, werden die nachgewiesenen Referenzprojekte der Bewerber wie folgt bewertet: - Baugebiete mit 10 bis 25 Grundstücken mit 0,5 Punkten - Baugebiete mit 26 bis 50 Grundstücken mit 1,0 Punkten - Baugebiete mit 51 bis 80 Grundstücken mit 1,5 Punkten - Baugebiete mit mehr als 80 Grundstücken mit 2 Punkten
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 0
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Für dieses Zuschlagskriterium wird der angebotene prozentuale Honorarsatz von der vorgegebenen Kalkulationsgrundlage in Höhe von 10.184.900,00 EUR berechnet und zzgl. Umsatzsteuer als Honorarangebot gewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vermarktungskonzept
Beschreibung: In dem Vermarktungskonzept sollen die Bieter folgende Punkte darstellen: - Art und Umfang der geplanten Bewerbung der Grundstücke (eigene Homepage, Presse, Flyer, Printmedien etc.) - Art und Umfang der geplanten Beratungsleistungen bzw. Verkaufsgespräche - Geplante vor Ort Präsenz - Reaktionszeiten für Rückmeldungen per E-Mail und/oder Telefon - Urlaubs- und Krankheitsvertretung Die Konzepte werden nach der sogenannten relativen Bewertungsmethode bewerten. Bei der Wertung erhält das Angebot die volle Punktzahl, welches im Vergleich zu den anderen Angeboten das Zuschlagskriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten eine dem jeweiligen Erfüllungsgrad gegenüber dem Angebot des besten Bieters entsprechend niedrigere Punktzahl für das Zuschlagskriterium. Die Wertungspunkte werden nach dem erwarteten Grad der Erfüllung vergeben.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen und Berufserfahrung Projektleitung
Beschreibung: Bewertungsmaßstab in diesem Kriterium sind die einschlägige Berufserfahrung des Projektleiters und die Anzahl der Referenzen des Projektleiters in der Vermarktung und notariellen Abwicklung von Grundstücksverkäufen. Bei der Bewertung werden Baugebiete mit - 10 bis 25 Grundstücken mit dem Faktor 0,5 - 26 bis 50 Grundstücken mit dem Faktor 1,0 - 51 bis 80 Grundstücken mit dem Faktor 1,5 - mehr als 80 Grundstücken mit dem Faktor 2 gewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-09+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von wertungsrelevanten Unterlagen sowie Preisen ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: KomLog GmbH, Marienstraße 10, 47669 Wachtendonk
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die vorbezeichneten Leistungen werden gemäß Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG-NRW) vom 21.03.2018, den Verfahrensbestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Verabeverordnung) vom 12. April 2016, BGBl. I S. 1691 sowie den hierzu im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemachter Bedingungen vergeben. Es gelten zusätzlich die Bedingungen in den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gesellschaft für Kommunallogistik (KomLog) mbH
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Kerken
Registrierungsnummer: 051540028028-31001-03
Postanschrift: Dionysiusplatz 4
Stadt: Kerken
Postleitzahl: 47647
Land, Gliederung (NUTS): Kleve(DEA1B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2836-2350280
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Gesellschaft für Kommunallogistik (KomLog) mbH
Registrierungsnummer: 05154006006-33001-60
Postanschrift: Marienstraße 10
Stadt: Wachtendonk
Postleitzahl: 47669
Land, Gliederung (NUTS): Kleve(DEA1B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2836-2350280
Fax: +49 2836-2350279
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt(DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: c/o Bezirksregierung Köln
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 84298e5a-8865-4aac-9393-997604d9d0f1- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-23+01:0010:39:37+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00716441-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 227/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-24Z

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