Beschreibung: 3.3.1 Referenzwertung Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens drei vergleichbare
Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten
und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen
beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht
werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen.
Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen
insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung
für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens
zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Gemäß der nachfolgenden
Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 100 Punkte erzielt
werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es
werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 a) gewertet, die
auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens
geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr
als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal
fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare
Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in
die Wertung gelangen sollen. HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 a) geforderten Kriterien
nicht in der Referenz sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält
0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 20 Punkte pro
Referenz) ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
1. Fachdisziplinen der Generalplanung:GP: Weniger als Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung
= Ausschlusskriterium, GP: Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung plus mindestens
eine weitere Planungsdisziplin =2 Punkte, GP: Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung
plus mindestens zwei weitere Planungsdisziplinen = 5 Punkte, GP: Objektplanung, TGA
und Tragwerkplanung plus mindestens drei weitere Planungsdisziplinen = 10 Punkte,
2. Gegenstand der Generalplanung: Kein Feuerwehrgerätehaus = 0 Punkte, Feuerwehrgerätehaus
= 5 Punkte, 3. Referenzschreiben des Auftraggebers (Nachweis): Kein Referenzschreiben
= 0 Punkte, Referenzschreiben = 5 Punkte (Nachweis erforderlich, Schreiben beifügen),
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers
mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz
überprüfen kann. 3.3.2 Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung
und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung
der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 30 Punkte erzielt werden, die für
die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben
gewertet, die in dem Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ einzutragen sind. Die
Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben
durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann
zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen
aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch
wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche
Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und
für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im
Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus
folgender „Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber“: 1. Berufserfahrung
der Projektleitung:über 13 Jahre = 10 Punkte, 13 Jahre = 9 Punkte, 12 Jahre = 8 Punkte,
11 Jahre = 7 Punkte, 10 Jahre = 6 Punkte, 9 Jahre = 5 Punkte, 8 Jahre = 4 Punkte,
7 Jahre = 3 Punkte, 6 Jahre = 2 Punkte, 5 Jahre = 1 Punkt, unter 5 Jahren = Ausschluss,
2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung: über 13 Jahre = 10 Punkte,
13 Jahre = 9 Punkte, 12 Jahre = 8 Punkte, 11 Jahre = 7 Punkte, 10 Jahre = 6 Punkte,
9 Jahre = 5 Punkte, 8 Jahre = 4 Punkte, 7 Jahre = 3 Punkte, 6 Jahre = 2 Punkte, 5
Jahre = 1 Punkt, unter 5 Jahren = Ausschluss, 3. Anzahl der gewerteten Referenzen
(max. 5), in denen die Projektleitung oder deren Stellvertretung als Projektleitung
oder Stellvertretung tätig waren (die Rollen können auch vertauscht sein): 5 Referenzen
= 10 Punkte, 4 Referenzen = 8 Punkte, 3 Referenzen = 6 Punkte, 2 Referenzen = 4 Punkte,
1 Referenz = 2 Punkte, 3.3.3 Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und
Leistungsfähigkeit 130 Punkte erreicht werden. 3.4 Auswahl bei Punktgleichstand Die
drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte
die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei
Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere
gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber
zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber
zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen,
wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern
sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang
4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser
Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.