Zusätzliche Informationen: 1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen,
werden die besten 4 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (zu den Auswahlkriterien
vgl. Ziffer II.2.9). Bei mehreren Bewerbern auf dem 4. Platz entscheidet das Los.
In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern indikative Erstangebote
abzugeben; ein Zuschlag wird in dieser ersten Runde nicht erteilt. Im Anschluss an
den Eingang der Erstangebote alle Bieter, die ein indikatives frist- und formgemäßes,
vollständiges und wertungsfähiges Erstangebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch
eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, basierend auf dem Ergebnis
der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Nach den Verhandlungsgesprächen
erhalten alle Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere
Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten.
2. Jeder Bieter, der die Angebotsphase erreicht und ein erstes indikatives frist-
und formgemäßes, vollständiges und wertungsfähiges Angebot abgibt, erhält einmalig
eine Entschädigung in Hohe von 3.000 € brutto. Für die Erstellung eines frist- und
formgemäßen, vollständigen und wertungsfähigen letztverbindlichen Angebotes erhält
jeder Bieter einmalig eine Entschädigung in Höhe von 2.000 € brutto. Weitergehende
Ansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen. Insgesamt
können die Bieter damit maximal 5.000 € brutto an Entschädigung unter den genannten
Voraussetzungen geltend machen. Der Anspruch eines Bieters auf Entschädigung entfällt,
wenn er den Zuschlag erhält. Der Anspruch auf Entschädigung für die unterlegenen Bieter
wird erst fällig, wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren rechtswirksam erteilt
wurde. Der Bieter hat seinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber schriftlich innerhalb
eines Jahres ab Zuschlagserteilung geltend zu machen. Etwaige den Bietern darüber
hinausgehend entstehenden Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren -
z.B. für die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen − werden nicht erstattet. 3. Mit
dieser Bekanntmachung erhalten die Bewerber zunächst einen Vorabzug der Baubeschreibung
sowie des Leistungsverzeichnisses und des Bauvertrags. Die finalen Versionen der Dokumente
inkl. aller Anlagen werden den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
zur Verfügung gestellt.In der ersten Verfahrensstufe ist noch keine Angebotsabgabe
erforderlich; die Bewertungsmatrix mit den Zuschlagskriterien dient nur zur Information
der interessierten Unternehmen. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in
dieser Bekanntmachung unter Abschnitt III und II.2.9) bzw. in dem Dokument "Übersicht
über die im Teilnahmewettbewerb einzureichenden Erklärungen und Nachweise" aufgeführten
Dokumente einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen zu den Bewertungskriterien
und zur Angebotserstellung erst in der zweiten Verfahrensstufe zu beantworten. 4.
Soweit die Auftraggeberin für den Teilnahmeantrag Formblätter vorgegeben hat, sind
ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig
auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen
(Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist der Vordruck VHB 236 (Verpflichtungserklärung
Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.
5. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform der Stadt Köln durchgeführt. Die
Teilnahmeanträge und im weiteren Verlauf des Verfahrens die Angebote sind elektronisch
abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene
oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 6. Hinweise
zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen
Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform
zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische
Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der
Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen
werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
7. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich
in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen
1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen,
werden die besten 4 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (zu den Auswahlkriterien
vgl. Ziffer II.2.9). Bei mehreren Bewerbern auf dem 4. Platz entscheidet das Los.
In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern indikative Erstangebote
abzugeben; ein Zuschlag wird in dieser ersten Runde nicht erteilt. Im Anschluss an
den Eingang der Erstangebote alle Bieter, die ein indikatives frist- und formgemäßes,
vollständiges und wertungsfähiges Erstangebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch
eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, basierend auf dem Ergebnis
der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Nach den Verhandlungsgesprächen
erhalten alle Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere
Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten.
2. Jeder Bieter, der die Angebotsphase erreicht und ein erstes indikatives frist-
und formgemäßes, vollständiges und wertungsfähiges Angebot abgibt, erhält einmalig
eine Entschädigung in Hohe von 3.000 € brutto. Für die Erstellung eines frist- und
formgemäßen, vollständigen und wertungsfähigen letztverbindlichen Angebotes erhält
jeder Bieter einmalig eine Entschädigung in Höhe von 2.000 € brutto. Weitergehende
Ansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen. Insgesamt
können die Bieter damit maximal 5.000 € brutto an Entschädigung unter den genannten
Voraussetzungen geltend machen. Der Anspruch eines Bieters auf Entschädigung entfällt,
wenn er den Zuschlag erhält. Der Anspruch auf Entschädigung für die unterlegenen Bieter
wird erst fällig, wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren rechtswirksam erteilt
wurde. Der Bieter hat seinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber schriftlich innerhalb
eines Jahres ab Zuschlagserteilung geltend zu machen. Etwaige den Bietern darüber
hinausgehend entstehenden Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren -
z.B. für die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen − werden nicht erstattet. 3. Mit
dieser Bekanntmachung erhalten die Bewerber zunächst einen Vorabzug der Baubeschreibung
sowie des Leistungsverzeichnisses und des Bauvertrags. Die finalen Versionen der Dokumente
inkl. aller Anlagen werden den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
zur Verfügung gestellt.In der ersten Verfahrensstufe ist noch keine Angebotsabgabe
erforderlich; die Bewertungsmatrix mit den Zuschlagskriterien dient nur zur Information
der interessierten Unternehmen. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in
dieser Bekanntmachung unter Abschnitt III und II.2.9) bzw. in dem Dokument "Übersicht
über die im Teilnahmewettbewerb einzureichenden Erklärungen und Nachweise" aufgeführten
Dokumente einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen zu den Bewertungskriterien
und zur Angebotserstellung erst in der zweiten Verfahrensstufe zu beantworten. 4.
Soweit die Auftraggeberin für den Teilnahmeantrag Formblätter vorgegeben hat, sind
ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig
auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen
(Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist der Vordruck VHB 236 (Verpflichtungserklärung
Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.
5. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform der Stadt Köln durchgeführt. Die
Teilnahmeanträge und im weiteren Verlauf des Verfahrens die Angebote sind elektronisch
abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene
oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 6. Hinweise
zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen
Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform
zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische
Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der
Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen
werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
7. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich
in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.