Beschreibung: Die Gemeinde Kumhausen plant den Neubau einer altersgemischten Kindertagesstätte mit
3 Kindergartengruppen (75 Plätze) und 3 Kinderkrippengruppen (36 Plätze) mit Frischküche.
Die Frischküche soll an die bzw. in die Kita zur direkten Versorgung der neuen Kita
sowie aller drei bestehender, in der Gemeinde befindlichen, Kitas und der Schule integriert
werden. Die Frischküche wird auf 300 Essen täglich ausgelegt. Die Gemeinde behält
sich vor, die Frischküche ggfs. unter der Bauherrenschaft des gemeindlichen Kommunalunternehmens
errichten zu lassen und außerhalb des Planungsauftrags abzuwickeln. Bauleitplanerische
Rahmenbedingungen: Das zur Verfügung stehende Grundstück befindet sich in Kumhausen
oberhalb der Schule und ist baurechtlich im Bebauungsplan „Westlich der Schule“ verortet.
Bauweise: Die neue Kindertagesstätte soll in Hybridbauweise, grundsätzlich in Holzständerbauweise
und erdberührte Bauteile in massiver Bauweise, entstehen. Der Frischküchenbereich
kann ebenfalls in Massivbauweise ausgeführt werden. Das Gebäude ist als Klimafreundliches
Nichtwohngebäude (KFNWG) bzgl. des energetischen Standards als Effizienzgebäude 40
auszuführen. Wärmeenergieversorgung und Lüftung: - Die Wärmeenergieversorgung erfolgt
per Fernwärmeleitung über eine in der Nähe befindliche Hackschnitzelheizung. - Die
mit einer Zwangs- Be- und Entlüftung zu versorgenden Räume sollen möglichst über dezentrale
raumbezogene Einheiten belüftet werden. Flächenbedarf, Raumprogramm: - Im Krippenbereich
soll die tatsächliche Fläche gegenüber der förderfähigen Flächen für Haupt- und Nebenraumflächen,
Ruheraum und Kinderwagenraum von 192 m² um 25 % auf 240 m² aufgestockt werden. Die
Flächen für Haupt- und Nebenraumflächen sollen hiervon ca. 170 m² betragen. - Im Kindergartenbereich
soll die tatsächliche Fläche gegenüber der förderfähigen Flächen ebenfalls für Haupt-
und Nebenraumflächen von 200 m² um 20 % auf 240 m² aufgestockt werden. - Die förderfähigen
Allgemeinflächen für das Leitungszimmer mit 17 m², Personalraum mit 28 m², Mehrzweckraum
mit 66 m² und Lagerräume mit gesamt 39 m² sollen in der förderfähigen Flächengröße
Berücksichtigung finden. - Der förderfähige Speiseraum soll mit einer Fläche von 60
m², anstatt 75 m² ausgeführt werden. - Die förderfähige Elternwartefläche von 28 m²
soll in den allgemeinen Flurbereich integriert werden. - Durch die Flächenverschiebungen,
welche förderunschädlich möglich sind, ergibt sich für die oberen Bereiche eine geplante
grundsätzlich förderfähige Fläche von 718 m², wovon max. 645 m² förderfähig sind.
Prozentual gesehen ergibt dies eine Überschreitung der förderfähigen Flächen von ca.
11 %. - Der Förderanteil für Küche mit Vorratsraum von 39 m² wird in der Frischküche
mit gesamt ca. 140 m² berücksichtigt. - Waschräume mit WC´s, Spielflure, Flur, Eingangsbereich
und Technikräume sind in o. g. Flächenaufstellungen nicht berücksichtigt und sind
nach Notwendigkeit in einem Flächenverträglichen Maße zu berücksichtigen. Hinsichtlich
der Realisierungszeit ist vorgesehen, die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung bis April
2024 abzuschließen. Der Baugenehmigungsantrag soll bis Juni 2024 gestellt werden.
Weiterhin ist es zwingend erforderlich, den Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern
bis Ende August 2024 einzureichen. Die bauliche Realisierung ist so zu planen, dass
eine Inbetriebnahme der Kita und der Küche allerspätestens zum 01.09.2026 sichergestellt
ist. Seitens des Bauherrn stehen nur beschränkte finanzielle Mittel zur Verfügung,
weshalb sämtlich Planungen daraufhin abzustimmen sind, dass folgende Kostengrenzen
eingehalten werden können: Kindertagesstätte KG 300 + 400 + 700: 5,3 Mio. € brutto
Frischküche KG 300 + 400 + 700: 1,5 Mio. € brutto Gesamt KG 300 + 400 + 700: 6,8 Mio.
€ brutto