Deutschland - Server - Rahmenvertrag über den Bezug von verschiedenen IT-Zubehörkomponenten

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvertrag über den Bezug von verschiedenen IT-Zubehörkomponenten
Beschreibung: Die Server- und Arbeitsplatzausstattung ist in den einzelnen Dienstgebäuden des LANUV weitgehend abgeschlossen. So werden derzeit bei einem Personalstamm von 1400 Beschäftigten im LANUV ca. 2.000 Arbeitsplatzrechner und 100 Server eingesetzt. Die Beschaffung dient daher der Erweiterung und auch dem Ersatz älterer, nicht mehr wirtschaftlich einsetzbarer, IT-Geräte. Hierzu wird je eine Rahmenvereinbarung in 2 Losen ausgeschrieben
Kennung des Verfahrens: f502166d-bdd9-4ced-a621-357dcc1525fb
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 48820000Server
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRWLeibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1F0E61WV Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Kauf und/ oder Dienstleitungsvertrages einschließlich der dazu gehörigen Anlagen und AGB, vergeben. Der Vertrag soll nach Zuschlagserteilung und Vertragsunterzeichnung je Los für ein Jahr abgeschlossen werden. Er soll sich jeweils um ein Jahr verlängern, längstens bis zum Ablauf von insgesamt 48 Monaten, soweit nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich ganz oder teilweise für einzelne Loskomponenten gekündigt wird. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für die nachfolgend aufgeführten Behörden als öffentliche Auftraggeber durch: a. LANUV NRW b. MUNV c. Landesbetrieb Straßenbau NRW Die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen einschließlich der vereinbarten Rechte und Pflichten gelten nur für die o.g. Behörden und Einrichtungen des Landes NRW, sowie den Auftragnehmer. Aufgrund dieser Vereinbarung kommen separate Abrufverträge zwischen den vorgenannten Vertragsparteien zustande, wobei die Behörden und Einrichtungen des Landes als jeweiliger Auftraggeber auftreten. Ansprüche sind direkt zwischen den jeweils betroffenen Vertragsparteien zu regeln. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (EURO / netto) vereinbart . LANUV - Los 1 -> 1.000.000EUR Netto - Los 2 -> 1.600.000 EUR Netto MUNV - Los 1 -> 800.000 EUR Netto a. Los 2 -> 1.000.000 EUR Netto Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen - Los 1 -> 1.500.000 EUR Netto b. Los 2 150.000 EUR Netto Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit von vier Jahren. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: IT-Arbeits- und Konferenzgeräte
Beschreibung: Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) werden Server und Arbeitsplatzrechner in Netzwerken unter TCP/IP eingesetzt. Alle lokalen Netzwerke sind über gemietete Datenleitungen miteinander verbunden. Die Server- und Arbeitsplatzausstattung ist in den einzelnen Dienstgebäuden des LANUV weitgehend abgeschlossen. So werden derzeit bei einem Personalstamm von 1400 Beschäftigten im LANUV ca. 2.000 Arbeitsplatzrechner und 100 Server eingesetzt. Die Beschaffung dient daher der Erweiterung und auch dem Ersatz älterer, nicht mehr wirtschaftlich einsetzbarer, IT-Geräte. Hierzu wird je eine Rahmenvereinbarung in 2 Losen ausgeschrieben. Die Lose beinhalten die folgenden Produkt- und Leistungsbereiche: Los 1: - a) Ausbau und Erweiterung der bereits erfolgten Ausstattung mit GIS-Notebooks sowie Austausch nicht mehr nutzbarer Geräte - b) Ausbau und Erweiterung der bereits erfolgten Ausstattung mit Outdoor-Notebooks und -Tablets sowie Austausch nicht mehr nutzbarer Geräte - c) Ausbau und Erweiterung der vorhandenen Konferenzraumausstattung (Präsentationsbildschirme, Video-/Audiokonferenz-Equipment) - d) Bereitstellung und Austausch von Sonderprodukten und Arbeitsplatzzubehör Los 2: - a) Ausbau und Erweiterung der bestehenden Rechenzentrumsausstattung sowie Aufrechterhaltung des Rechenzentrumbetriebs - b) Erweiterung der bestehenden Netzwerkausstattung sowie Aufrechterhaltung der benötigten Netzwerkfunktionalitäten Mit der Rahmenvereinbarung ist vorgesehen, die Lieferung neuer IT-Geräte direkt zur Lieferadresse durchzuführen. Die Konfiguration der Arbeitsplatzrechner, Server und Netzwerkprodukte wird im LANUV mit eigenem Personal durchgeführt. Im Einzelfall, insbesondere bei Einführung neuer Technologien, werden fachliche Unterstützungsleistungen des Vertragspartners angefordert. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für die nachfolgend aufgeführten Behörden als öffentliche Auftraggeber durch: LANUV NRW MUNV NRW Landesbetrieb Straßenbau NRW Die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen einschließlich der vereinbarten Rechte und Pflichten gelten nur für die o.g. Behörden und Einrichtungen des Landes NRW, sowie den Auftragnehmer. Aufgrund dieser Vereinbarung kommen separate Abrufverträge zwischen den vorgenannten Vertragsparteien zustande, wobei die Behörden und Einrichtungen des Landes als jeweiliger Auftraggeber auftreten. Ansprüche sind direkt zwischen den jeweils betroffenen Vertragsparteien zu regeln. Der Abruf der Leistungen erfolgt jeweils mit gesonderter Bestellung durch den jeweiligen Auftraggeber. Der Vertrag soll nach Zuschlagserteilung und Vertragsunterzeichnung für ein Jahr abgeschlossen werden. Er soll sich jeweils um ein Jahr verlängern, längstens bis zum Ablauf von insgesamt 48 Monaten, soweit nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich ganz oder teilweise für einzelne Loskomponenten gekündigt wird.
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 48820000Server
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRWLeibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Mit der Rahmenvereinbarung ist vorgesehen, die Lieferung neuer IT-Geräte direkt zur Lieferadresse durchzuführen. Die Adressen liegen alle in NRW
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Gem. EVB IT Kauf AGB Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Formblatt Referenzen mit mindestens jeweils einer Referenz je Los, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen/ Eignungsleiher zu: Los 1 IT-Arbeits- und Konferenzgeräte: - Loskomponenten 1a): Ausbau und Erweiterung der bereits erfolgten Ausstattung mit GIS-Notebooks sowie Austausch nicht mehr nutzbarer Geräte - Loskomponenten 1b): Ausbau und Erweiterung der bereits erfolgten Ausstattung mit Outdoor-Notebooks und -Tablets sowie Austausch nicht mehr nutzbarer Geräte - Loskomponenten 1c): Ausbau und Erweiterung der vorhandenen Konferenzraumausstattung (Präsentationsbildschirme, Video-/Audiokonferenz-Equipment) - Loskomponenten 1d): Bereitstellung und Austausch von Sonderprodukten und Arbeitsplatzzubehör und/oder Los 2 Zentrale Komponenten: - Loskomponente 2a): Ausbau und Erweiterung der bestehenden Rechenzentrumsausstattung sowie Aufrechterhaltung des Rechenzentrumbetriebs - Loskomponenten 2b): Erweiterung der bestehenden Netzwerkausstattung sowie Aufrechterhaltung der benötigten Netzwerkfunktionalitäten -generelle Anforderungen (Ausschlusskriterium) an den Auftragnehmer zu Los 1 und 2: --Das Unternehmen ist ein leistungsfähiges Systemhaus, das neben professionellem Vertrieb auch über ein qualifiziertes Dienstleistungsportfolio verfügt, welches über die Expertise zur Unterstützung auch in komplexen Beratungsfällen für den AG besitzt. --Das Unternehmen kommuniziert mit dem AG in Deutsch. Alle im Rahmen des Vertrages zu erstellenden Dokumente (Protokolle, Beschreibungen und sonstige Dokumentationen) sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen bzw. zu kommentieren. --Für das Unternehmen kann eine mehrjährige Projekterfahrung mit Auftraggebern im Bereich der öffentlichen Verwaltung nachgewiesen werden. Alle Rechner werden aktuell mit den Produkten "Fujitsu-DeskView" bzw. "Fujitsu-ServerView" per LAN gemanagt. Die angebotenen Rechner müssen mit einem dieser Managementtools über das LAN des LANUV administrierbar sein. Insbesondere wird vorausgesetzt, dass über diese Managementsystem BIOS-Einstellungen die angebotenen Rechner überprüft und geändert werden können. Spezifische Anforderungen zur Eignung ergebn sich aus den einzelnen Losen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-25+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beachte: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-25+01:0010:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-25+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Kauf und/ oder Dienstleistungsvertrages einschließlich der dazu gehörigen AGB und Anlagen, vergeben. Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Zentrale Komponenten:
Beschreibung: Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) werden Server und Arbeitsplatzrechner in Netzwerken unter TCP/IP eingesetzt. Alle lokalen Netzwerke sind über gemietete Datenleitungen miteinander verbunden. Die Server- und Arbeitsplatzausstattung ist in den einzelnen Dienstgebäuden des LANUV weitgehend abgeschlossen. So werden derzeit bei einem Personalstamm von 1400 Beschäftigten im LANUV ca. 2.000 Arbeitsplatzrechner und 100 Server eingesetzt. Die Beschaffung dient daher der Erweiterung und auch dem Ersatz älterer, nicht mehr wirtschaftlich einsetzbarer, IT-Geräte. Hierzu wird je eine Rahmenvereinbarung in 2 Losen ausgeschrieben. Die Lose beinhalten die folgenden Produkt- und Leistungsbereiche: Los 1: - a) Ausbau und Erweiterung der bereits erfolgten Ausstattung mit GIS-Notebooks sowie Austausch nicht mehr nutzbarer Geräte - b) Ausbau und Erweiterung der bereits erfolgten Ausstattung mit Outdoor-Notebooks und -Tablets sowie Austausch nicht mehr nutzbarer Geräte - c) Ausbau und Erweiterung der vorhandenen Konferenzraumausstattung (Präsentationsbildschirme, Video-/Audiokonferenz-Equipment) - d) Bereitstellung und Austausch von Sonderprodukten und Arbeitsplatzzubehör Los 2: - a) Ausbau und Erweiterung der bestehenden Rechenzentrumsausstattung sowie Aufrechterhaltung des Rechenzentrumbetriebs - b) Erweiterung der bestehenden Netzwerkausstattung sowie Aufrechterhaltung der benötigten Netzwerkfunktionalitäten Mit der Rahmenvereinbarung ist vorgesehen, die Lieferung neuer IT-Geräte direkt zur Lieferadresse durchzuführen. Die Konfiguration der Arbeitsplatzrechner, Server und Netzwerkprodukte wird im LANUV mit eigenem Personal durchgeführt. Im Einzelfall, insbesondere bei Einführung neuer Technologien, werden fachliche Unterstützungsleistungen des Vertragspartners angefordert. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für die nachfolgend aufgeführten Behörden als öffentliche Auftraggeber durch: LANUV NRW MUNV NRW Landesbetrieb Straßenbau NRW Die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen einschließlich der vereinbarten Rechte und Pflichten gelten nur für die o.g. Behörden und Einrichtungen des Landes NRW, sowie den Auftragnehmer. Aufgrund dieser Vereinbarung kommen separate Abrufverträge zwischen den vorgenannten Vertragsparteien zustande, wobei die Behörden und Einrichtungen des Landes als jeweiliger Auftraggeber auftreten. Ansprüche sind direkt zwischen den jeweils betroffenen Vertragsparteien zu regeln. Der Abruf der Leistungen erfolgt jeweils mit gesonderter Bestellung durch den jeweiligen Auftraggeber. Der Vertrag soll nach Zuschlagserteilung und Vertragsunterzeichnung für ein Jahr abgeschlossen werden. Er soll sich jeweils um ein Jahr verlängern, längstens bis zum Ablauf von insgesamt 48 Monaten, soweit nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich ganz oder teilweise für einzelne Loskomponenten gekündigt wird.
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 48820000Server
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRWLeibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Mit der Rahmenvereinbarung ist vorgesehen, die Lieferung neuer IT-Geräte direkt zur Lieferadresse durchzuführen. Die Adressen liegen alle in NRW
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Gem. EVB IT Kauf AGB Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Formblatt Referenzen mit mindestens jeweils einer Referenz je Los, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen/ Eignungsleiher zu: Los 1 IT-Arbeits- und Konferenzgeräte: - Loskomponenten 1a): Ausbau und Erweiterung der bereits erfolgten Ausstattung mit GIS-Notebooks sowie Austausch nicht mehr nutzbarer Geräte - Loskomponenten 1b): Ausbau und Erweiterung der bereits erfolgten Ausstattung mit Outdoor-Notebooks und -Tablets sowie Austausch nicht mehr nutzbarer Geräte - Loskomponenten 1c): Ausbau und Erweiterung der vorhandenen Konferenzraumausstattung (Präsentationsbildschirme, Video-/Audiokonferenz-Equipment) - Loskomponenten 1d): Bereitstellung und Austausch von Sonderprodukten und Arbeitsplatzzubehör und/oder Los 2 Zentrale Komponenten: - Loskomponente 2a): Ausbau und Erweiterung der bestehenden Rechenzentrumsausstattung sowie Aufrechterhaltung des Rechenzentrumbetriebs - Loskomponenten 2b): Erweiterung der bestehenden Netzwerkausstattung sowie Aufrechterhaltung der benötigten Netzwerkfunktionalitäten -generelle Anforderungen (Ausschlusskriterium) an den Auftragnehmer zu Los 1 und 2: --Das Unternehmen ist ein leistungsfähiges Systemhaus, das neben professionellem Vertrieb auch über ein qualifiziertes Dienstleistungsportfolio verfügt, welches über die Expertise zur Unterstützung auch in komplexen Beratungsfällen für den AG besitzt. --Das Unternehmen kommuniziert mit dem AG in Deutsch. Alle im Rahmen des Vertrages zu erstellenden Dokumente (Protokolle, Beschreibungen und sonstige Dokumentationen) sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen bzw. zu kommentieren. --Für das Unternehmen kann eine mehrjährige Projekterfahrung mit Auftraggebern im Bereich der öffentlichen Verwaltung nachgewiesen werden. Alle Rechner werden aktuell mit den Produkten "Fujitsu-DeskView" bzw. "Fujitsu-ServerView" per LAN gemanagt. Die angebotenen Rechner müssen mit einem dieser Managementtools über das LAN des LANUV administrierbar sein. Insbesondere wird vorausgesetzt, dass über diese Managementsystem BIOS-Einstellungen die angebotenen Rechner überprüft und geändert werden können. Spezifische Anforderungen zur Eignung ergebn sich aus den einzelnen Losen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-25+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beachte: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-25+01:0010:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-25+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Kauf und/ oder Dienstleistungsvertrages einschließlich der dazu gehörigen AGB und Anlagen, vergeben. Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
8. Organisationen
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3161043a-2dc1-447d-8052-608dadc6b1bd- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-21+01:0009:38:17+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00784005-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 247/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-22Z

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