Stadt Bad Oldesloe, Stormarnhalle Brandschutzsanierung, Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 23 046

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Oldesloe
Postanschrift: Markt 5
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Bad Oldesloe, Stormarnhalle Brandschutzsanierung, Objektplanung Gebäude und Innenräume

Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 23 046
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 272 079.36 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Hauptort der Ausführung:

Bad Oldesloe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stormarnhalle ist die größte und am stärksten frequentierte Versammlungsstätte der Stadt Bad Oldesloe, und ist ein eingetragenes Kulturdenkmal.

Alle Sanierungsmaßnahmen sind mit dem Denkmalpflegeamt und den Urhebern vorabgestimmt. Feinabstimmungen sind noch vorzunehmen.

Die Halle ist gem. Baugenehmigung eine Mehrzweckhalle und Versammlungsstätte! mit einer BGF von 2.650m² und einem BRI von 16.310m³.

Nutzungen: Vereinssport, Schulsport, Sportturniere, Großveranstaltungen, Adventsmärkte, Handwerkermessen, Musikveranstaltungen, etc.

Auf der Tribüne befinden sich auf der Eingangsebene 209 Sitzplätze Festbestuhlung.

Im Zuge der Sanierung soll die Stormarnhalle auf die maximale Besucherzahl von 2.800 und somit zukunftsorientiert ausgerichtet werden.

Die Stormarnhalle ist gem. Baugenehmigung vom 29.05.1967 eine Mehrzweckhalle und wird für sportliche und kulturelle Zwecke genutzt. Sie ist besonders geeignet für: Schulsport, Sportveranstaltungen, Konzerte, und Großveranstaltungen. große Versammlungen, große Feste und Musikveranstaltungen.

Die Stormarnhalle ist ein eingetragenes Kulturdenkmal.

Durch ihre hervorragende Lage direkt am Exer stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Die Halle wurde im Jahr 1965 - 1967 von den Architekten von Gerkan, Marg und Partner zusammen mit dem Projektpartner Klaus Nickels und dem Architekturbüro Herbert Schmedje geplant und von der Stadt Bad Oldesloe errichtet.

Im Jahr 2017 hat eine Brandverhütungsschau bei der Stormarnhalle ergeben, dass die Halle nicht mehr den aktuellen Vorschriften zum Brandschutz genügt und saniert werden muss.

Durch die Ausrichtung der Sanierungsplanung auf eine Maximalbelegung der Stormarnhalle durch bis zu 2.800 Personen soll die Halle als Versammlungsstätte zukunftsorientiert konzipiert neu werden.

Am 25.06.2021 hat das Land Schleswig-Holstein die Stormarnhalle mit der Bronzeplastik „Jüngling“ und der Freifläche als geschütztes Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes aufgenommen.

Alle baulichen Maßnahmen sind mit dem Amt für Denkmalpflege abzustimmen.

Die geschätzten Gesamtkosten der KG 300 und 400 wurden mit einem Volumen von ca. 2.823.000 EUR brutto veranschlagt. Dabei entfallen auf die KG 300 ca. 1.630.500 € brutto und auf die KG 400 ca. 1.192.500 € brutto.

Die o.g. Gesamtkosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich die Leistungen in allen Leistungsphasen auszurichten haben.

Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß §34 HOAI abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen, vor allem in Bezug auf Denkmälern, umgesetzt haben.

Folgendes Verfahren wird durchgeführt:

In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.

In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.

Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert, sofern kein Zuschlag auf ein Erstangebot erfolgt, werden Verhandlungsgespräche durchgeführt.

Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121006021 eingestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand / Gewichtung: 6
Qualitätskriterium - Name: Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Ausführungsplanung und in der Baudurchführung / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen / Gewichtung: 4
Kostenkriterium - Name: Gesamthonorar (Formblatt II-7-1) / Gewichtung: 5
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 107-336198
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Bad Oldesloe, Stormarnhalle Brandschutzsanierung, Objektplanung Gebäude und Innenräume

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/12/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Schnittger Architekten+Partner GmbH
Postanschrift: Westring 453-455
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 365 733.62 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 272 079.36 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an zu stellen. Fragen werden bis zum 21.06.2023 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121006021 veröffentlicht.

Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.

Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:

- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.

- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.

- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.

- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.

- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: +49 431-988-4702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2

GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Fax: +49 431-599-1510
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2023

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