Beschreibung: 1. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf
andere Weise über die erlaubte Berufsausübung 2. Bitte das Formular 4.1 EU zur Eigenerklärung
Ausschlussgründe ausfüllen. Inhalt ist folgender: 1. Ich/Wir erkläre(n), dass keine
Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen
der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union
oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den
§§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
? mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung
der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis-
und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen
nicht ? bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, ? zahlungsunfähig ist, über das Vermögen
des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt
oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ? im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere
Verfehlung3 begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens4 infrage gestellt
wird. 3. Ich/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Gründe vorliegen,
die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21
Arbeitnehmer- Entsendegesetz (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) oder nach § 19
des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
führen können.